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Dienststelle:

BG Lienz (850)

Aktenzeichen:

30 E 16/25t

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

23.03.2026

Versteigerungstermin:

am 11.5.2026 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Lienz, Hauptplatz 5, Verhandlungssaal 104, I. Stock

Telefonkontakt:

05 76014 3468

Besichtigungszeit:

Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung zu dulden.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden können von den Kauflustigen beim Bezirksgericht Lienz eingesehen werden.


Grundbuch:

85106 St. Jakob i.D.

EZ:

475

Grundstücksnr.:

596/6

BLNr:

2

Liegenschaftsadresse:

Innerrotte 26

PLZ/Ort:

9963 St. Jakob i. D.


Kategorie(n):

gewerbliche Liegenschaft

Beschreibung (WE):

Das Gasthaus Jagawirt besteht aus einem ursprünglichen Gebäudeteil aus dem Jahr 1959 sowie einem weiteren Gebäudeteil aus dem Jahr 1970, welcher als Zubau zum Bestand errichtet wurde.
In den Jahren 1984/85 erfolgte ein teilweiser Ausbau sowie eine Sanierung des Gesamtgebäudes.
Das Gasthaus besteht aus einem Restaurant mit Küche, Nebenräumen, einer Diskothek sowie aus 2 Wohnungen und Gästezimmern.
Der Betrieb wurde 2025 eingestellt.
Der ursprüngliche Gebäudeteil umfasst ein Wohnhaus sowie ein angeschlossenes Betriebsgebäude.
Beide Bauteile verfügen über ein Keller- und Erdgeschoss, das Wohnhaus zusätzlich über ein Ober- und ein ausgebautes Dachgeschoss.
Beide Gebäudeteile sind mit ursprünglichen, teilweise sanierungsbedürftigen Satteldächern abgedeckt.

Grundstücksgröße:

1.328 m²


Schätzwert:

326.748,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Einrichtung Gastronomie, Diskothek und Gästezimmer laut Gutachten Mag. (FH) Karl Jurak.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

30.748,00 EUR

Vadium:

32.674,80 EUR

Geringstes Gebot:

250.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Als Vadium werden nur Sparurkunden angenommen.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Die verpflichtete Partei hat bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Ziff. 9 a UStG 1994 verzichtet.


Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar

Ausdruck vom: 18.04.2026 16:56:26 MESZ