Versteigerung - Gasthof Jagawirt
30 E 16/25t
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
23.03.2026
am 11.5.2026 um 09:00 Uhr
Bezirksgericht Lienz, Hauptplatz 5, Verhandlungssaal 104, I. Stock
05 76014 3468
Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung zu dulden.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden können von den Kauflustigen beim Bezirksgericht Lienz eingesehen werden.
85106 St. Jakob i.D.
475
596/6
2
Innerrotte 26
9963 St. Jakob i. D.
gewerbliche Liegenschaft
Das Gasthaus Jagawirt besteht aus einem ursprünglichen Gebäudeteil aus dem Jahr 1959 sowie einem weiteren Gebäudeteil aus dem Jahr 1970, welcher als Zubau zum Bestand errichtet wurde.
In den Jahren 1984/85 erfolgte ein teilweiser Ausbau sowie eine Sanierung des Gesamtgebäudes.
Das Gasthaus besteht aus einem Restaurant mit Küche, Nebenräumen, einer Diskothek sowie aus 2 Wohnungen und Gästezimmern.
Der Betrieb wurde 2025 eingestellt.
Der ursprüngliche Gebäudeteil umfasst ein Wohnhaus sowie ein angeschlossenes Betriebsgebäude.
Beide Bauteile verfügen über ein Keller- und Erdgeschoss, das Wohnhaus zusätzlich über ein Ober- und ein ausgebautes Dachgeschoss.
Beide Gebäudeteile sind mit ursprünglichen, teilweise sanierungsbedürftigen Satteldächern abgedeckt.
1.328 m²
326.748,00 EUR
Einrichtung Gastronomie, Diskothek und Gästezimmer laut Gutachten Mag. (FH) Karl Jurak.
30.748,00 EUR
32.674,80 EUR
250.000,00 EUR
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Als Vadium werden nur Sparurkunden angenommen.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Die verpflichtete Partei hat bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Ziff. 9 a UStG 1994 verzichtet.
Langgutachten (4125 KB)
Beilage 1 (12048 KB)
Beilage 2 (102 KB)
Beilage 3 (6778 KB)
Beilage 4 (9161 KB)
Beilage 5 (2354 KB)
Beilage 6 (4490 KB)
Beilage 7 (1448 KB)
Beilage 8 (9394 KB)
Beilage 9 (17253 KB)
Beilage 10 (688 KB)
Beilage 11 (1426 KB)
Beilage 12 (911 KB)
Beilage 13 (394 KB)
Beilage 14 (932 KB)
Beilage 15 (195 KB)
Beilage 16 (26 KB)
Beilage 17 (2312 KB)
Beilage 18 (7036 KB)
Gutachten Zubehör (6427 KB)
nicht verfügbar
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