Versteigerung - Obj.1 Unbebautes Baugrundstück
8 E 31/25z
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
01.11.2026
am 5.2.2027 um 09:00 Uhr
Saal 12, 1. Stock, Bezirksgericht Völkermarkt
04232 2239 DW 32 bzw 13
Gerichtlicher Besichtigungstermin mit Gerichtsvollzieher
(Treffpunkt nebenan Peratschitzen 5):
11.1.2027, 10:00 Uhr.
Interessenten haben einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen.
Nach der Exekutionsordnung hat die verpflichtete Partei auch ansonsten Interessenten die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten.
Die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können beim Bezirksgericht Völkermarkt während der Amtsstunden (grundsätzlich während der Parteienverkehrszeiten vormittags) eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Langgutachten (ohne Anhänge) und das Kurzgutachten finden Sie aber ohnehin hier in diesem Internet-Edikt.
Es werden insgesamt (teilweise bei parzellenweiser Versteigerung (Objekte 2., 3. und 4.))
4 Objekte versteigert.
Der Zuschlag bzw die Zuschläge erfolgt/erfolgen sogleich hernach nach dem besten Ergebnis.
Dies bei allfälliger Berücksichtigung von § 27 Abs 1 EO
(keine Exekution in weiterem Umfang als zur Hereinbringung der betriebenen Forderung).
76114 St. Marxen
289
130
1
Peratschitzen neben dem Rüsthaus
9122 St. Kanzian am Klopeiner See
unbebaute Liegenschaft
Unbebautes Baugrundstück Gstk Nr. 130 KG 76114 St. Marxen
(Beschreibung des SV:
Das unbebaute Baugrundstück befindet sich direkt angrenzend an der Südseite des Rüsthauses von Peratschitzen. Die Zufahrt auf das Areal erfolgt von der Oberseite über den Servitutsweg 134/1. Zudem gibt es eine Wiesenzufahrt von der Nordseite zur Gemeindestraße St. Lorenzen, wobei dieser rund 35 m lange Stichweg aber noch nicht befestigt bzw. ausgebaut ist.
Der Ostteil des rechteckförmigen Grundstücks steigt geländetechnisch etwas an. Der westliche Teil ist eben und durch die Nachbarliegenschaft mit Thujenhecken fast gänzlich eingefriedet. Das Grundstück befindet sich im Grenzkataster und ist vermessen. Die Grenzpunkte konnten vor Ort vom SV aber nur teilweise ausfindig gemacht werden.
Die Gesamtlänge des Grundstücks beträgt rund 75 m, die durchschnittliche Grundstücksbreite in etwa 25 m.)
2.238 m²
0,00 m²
50.000,00 EUR
-
0,00 EUR
5.000,00 EUR
25.000,00 EUR
Es gelten die gesetzlichen/festgesetzten Versteigerungsbedingungen
mit der Regelung, dass:
Ohne Anrechnung auf das Meistbot ist zu übernehmen:
- das Leitungsrecht für die KELAG C-LNr 1 a
- das Leitungsrecht für die KELAG C-LNr 2 a
- das Leitungsrecht für die KELAG C-LNr 3 a
- das Leitungsrecht für die KELAG C-LNr 4 a
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Als Vadium ist nur ein inländisches Sparbuch geeignet.
Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a. UStG liegt nicht vor (das bedeutet, dass keine Umsatzsteuer anfällt).
Hinweise des SV:
Wertmindernd ist gegenständlich die ausgewiesene gelbe Zone vom Gefahrenzonenplan des Peratschitzenbaches sowie das verordnete Aufschließungsgebiet. Dieses bedeutet in der Praxis ein temporäres Bauverbot bis zur Beseitigung des Grundes für die Erlassung der Aufschließung (gegenständlich wahrscheinlich Hochwasserschutz).
Hinweise des Gerichts:
Der SV hat im Gutachten betreffend die EZ 289 angeführt, dass darüber
eine Wasserleitung der Wassergenossenschaft Peratschitzen verläuft.
Darauf kann vom Gericht hier im Rahmen des Zwangsversteigerungsverfahrens
nur hingewiesen werden. Allfällige Rechtsfragen dazu können im Rahmen eines
Zwangsversteigerungsverfahrens nicht mit bindender Wirkung geklärt werden.
Obmann dieser Wassergenossenschaft ist laut der Aktenlage offensichtlich
der Herr Mathias P. Dies nur als Hinweis.
Der SV hat im Gutachten betreffend die EZ 289 ausgeführt:
Eine Bebauung ist, nachdem das Grundstück mit einem Aufschließungsgebiet versehen ist, derzeit nicht möglich.Vorher muss der Grund für die Erlassung des Aufschließungsgebietes
– wahrscheinlich Überschwemmungsgefahr durch Hochwasser laut Gefahrenzonenplan – vom Gemeinderat noch „beseitigt“ werden.
Allgemeiner Hinweis:
Bei einer Zwangsversteigerung sind Pfandrechte auf der Liegenschaft für einen Ersteher grundsätzlich ohne Belang. Soweit eine Pfandschuld durch das Meistbot gedeckt ist, wird diese bezahlt (bzw es kann sich allenfalls der Ersteher mit dem Pfandgläubiger auch auf eine Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot einigen).
Wenn das Meistbot für eine Pfandschuld nicht ausreicht, fällt das Pfandrecht trotzdem raus, den Ersteher betrifft die restliche Schuld nicht.
Konkreter Hinweis:
Die erstrangigen Pfandrechte für die Bausp. W. sind nach der Aktenlage (weil: forderungsentkleidet) ohnehin nicht mehr relevant.
nicht verfügbar
Alle Edikte zum Fall:
9122 St. Kanzian am Klopeiner See, Peratschitzen neben dem Rüsthaus
9122 St. Kanzian am Klopeiner See, Peratschitzen 5
9122 St. Kanzian am Klopeiner See, Peratschitzen 5
9122 St. Kanzian am Klopeiner See, bei Peratschitzen


