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Dienststelle:

BG Völkermarkt (761)

Aktenzeichen:

8 E 31/25z

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

01.11.2026

Versteigerungstermin:

am 5.2.2027 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Saal 12, 1. Stock, Bezirksgericht Völkermarkt

Telefonkontakt:

04232 2239 DW 32 bzw 13

Besichtigungszeit:

Gerichtlicher Besichtigungstermin mit Gerichtsvollzieher:
11.1.2027, 10:00 Uhr.
Interessenten haben einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen.
Nach der Exekutionsordnung hat die verpflichtete Partei auch ansonsten Interessenten die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können beim Bezirksgericht Völkermarkt während der Amtsstunden (grundsätzlich während der Parteienverkehrszeiten vormittags) eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Langgutachten (teils mit Anhängen) und das Kurzgutachten finden Sie aber ohnehin hier in diesem Internet-Edikt.

Sonstiges:

Es werden insgesamt (teilweise bei parzellenweiser Versteigerung (Objekte 2., 3. und 4.))
4 Objekte versteigert.
Der Zuschlag bzw die Zuschläge erfolgt/erfolgen sogleich hernach nach dem besten Ergebnis.
Dies bei allfälliger Berücksichtigung von § 27 Abs 1 EO
(keine Exekution in weiterem Umfang als zur Hereinbringung der betriebenen Forderung).


Grundbuch:

76114 St. Marxen

EZ:

355

Grundstücksnr.:

.20/1 und 134/1

BLNr:

1

Liegenschaftsadresse:

Peratschitzen 5

PLZ/Ort:

9122  St. Kanzian am Klopeiner See


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Wohnhaus mit Wirtschaftsgebäude Gstk .20/1 (1.278 m2) KG 76114 St. Marxen, Peratschitzen 5, mit Außenanlagen (Asphaltvorplatz samt Zufahrt, Traufenpflaster, Hecke, Zaun, Tennenauffahrtsrampe, Mistlagerplatz, Silo); und Weggrundstück 134/1 (asphaltiert) (240 m2) KG 76114 St. Marxen (gesamt: 1518 m²).
(Beschreibung des SV:
Die mit einem Wohnhaus und einem alten Wirtschaftsgebäude bebaute Liegenschaft befindet sich im alten Ortskern von Peratschitzen direkt vis-a-vis vom Rüsthaus.
Die Zufahrt zu dieser Hofstelle erfolgt über die Gemeindestraße von der Südostseite, wobei um die bebaute Hofstelle auch ein asphaltierter Aufschließungsweg als Zufahrt zu den Nachbarliegenschaften angelegt ist.
A) WOHNHAUS
Das im Kern wahrscheinlich bereits über 100 Jahre alte Wohnhaus hat vor etwa 10-15 Jahren einen komplett neuen Dachstuhl samt Dacheindeckung erhalten. Nur der Südtrakt des Hauses ist unterkellert. Dieser Trakt besitzt im Erdgeschoss (EG) ein höheres Bodenniveau und ist über zwei Treppen vom Vorraum aus zugänglich. Dieser Südtrakt weist die Außenabmessungen von in etwa 6,90 m x 11,90 m auf. Der L-förmige Gebäudegrundriss besitzt westseitig zum westseitigen Innenhof eine Gebäudelänge von rund 19,5 m. In diesem Bereich befindet sich auch der Hauszugang und ein überdachter Terrassenvorplatz. Im nicht unterkellerten Nordwestteil sind die Küche und das Badezimmer untergebracht. Die Wohnnutzfläche (WNF) im EG beträgt rund 117 m². Der Dachboden ist infolge der Neuerrichtung des massiven Dachstuhls mehr oder weniger nur mehr als Abstellbereich nutzbar. Die Fassaden- und Traufenausbildungen der Überdächer zum Dachboden sind großteils noch zu komplettieren bzw. fertigzustellen.
Sowohl der Keller als auch der nordwestliche Trakt vom Erdgeschoss sind mit alten Gewölbedecken versehen. Das nicht ausgebaute Dachgeschoss (DG) besitzt einen Walmdachstuhl, welcher konstruktiv etwas angehoben worden ist. Die massiven Leimbinder sind teilweise auf den alten Bundträmen aufgeständert worden.
Die zentrale Beheizung der EG-Wohnräume erfolgt über Warmwasserradiatoren. Dafür ist in der Küche eine Etagenheizung für feste Brennstoffe installiert. Zusätzlich gibt es aber noch Einzelöfen und E-Radiatoren in einigen Schlafräumen vom Südtrakt. In den meisten Wohnräumen sind Feuchte- und Schimmelflecken vorhanden. Das Haus ist bis auf den neuen Dachstuhl renovierungsbedürftig. Ein Energieausweis liegt nicht auf.
B) WIRTSCHAFTSGEBÄUDE:
Das wahrscheinlich auch bereits über 100 Jahre alte Wirtschaftsgebäude weist die Außenabmessungen von 21,30 m x 8,00 m auf. Das Objekt ist mit einem steilen Krüppelwalmdach versehen. Im Ober- und Dachgeschoss befindet sich die Tenne und darüber der offene Spitzboden. An der Nordseite ist eine angeschüttete Auffahrtsrampe als Zufahrt zur Tenne vorhanden. Im tieferliegenden Kellergeschoss ist unter der Tenne der bereits seit langem leerstehende Stall untergebracht. Von der KG-Nordseite ist hier auch ein ebener Ausgang zur alten Mistlagerstätte gegeben. Hofseitig ist der Stall nur über eine schmale Außenstiege zugänglich.
Im nicht unterkellerten Südtrakt sind im Erdgeschoss Arbeits-, Kühl- und Wirtschaftsräume für die Fleisch- und Wurstverarbeitung eingebaut. Dafür wurde auch ein Teil der alten Garage ausgebaut.
Das großteils nur noch als Abstellfläche genutzte Wirtschaftsgebäude befindet sich insgesamt in einem sehr renovierungsbedürftigen Bauzustand.
C) WEGGRUNDSTÜCK Nr. 134/1:
Die Wegparzelle 134/1 ist durch die Gemeindestraße von der Hofstelle getrennt, wodurch weder ein funktioneller noch räumlicher Zusammenhang zu dieser besteht. Diese asphaltierte Wegfläche dient zur Aufschließung der angrenzenden Baugrundstücke, wofür auch einige Wegservitute verbüchert sind. Das asphaltierte Weggrundstück ist bereits im Grenzkataster und ist vermessen. Grenzpunkte konnten vom SV vor Ort nur teilweise ausfindig gemacht werden.)

Grundstücksgröße:

1.518 m²

Objektgröße:

117,00 m²


Schätzwert:

165.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Im Wohnhaus ist in der Küche eine Etagenheizung installiert. Diese wurde vom SV als Gebäudezubehör aufgenommen. Es handelt dabei um einen Festbrennstoffkessel der Type Rika, Baujahr und Leistung sind unbekannt.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

300,00 EUR

Vadium:

16.500,00 EUR

Geringstes Gebot:

82.500,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es gelten die gesetzlichen/festgesetzten Versteigerungsbedingungen
mit der Regelung, dass:
Ohne Anrechnung auf das Meistbot ist zu übernehmen:
- die Dienstbarkeit der Grasnutzung auf Gstk .20/1 für die EZ 55 (Eigentümerin: Brigitte P.) C-LNr 1 a
- die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens über das Gstk 134/1 für die EZ 115 Eigentümer: Thomas T. und Wolfgang T.) C-LNr 2 a
- die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens über das Gstk 134/1 für das Gstk 130 (das ist die ebenfalls versteigerte Liegenschaft EZ 289 (Objekt 1.) C-LNr 4 a
- die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens über das Gstk .20/1 für das Gstk .21 (Eigentümer: Matthias P.) C-LNr 9 b
- die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens über das Gstk 134/1 für das Gstk 133/2 (= (siehe oben) EZ 115; Eigentümer: Thomas T. und Wolfgang T.) C-LNr 10 a
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Als Vadium ist nur ein inländisches Sparbuch geeignet.
Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a. UStG liegt nicht vor (das bedeutet, dass keine Umsatzsteuer anfällt).
Der Wert des Zubehörs ist im Gesamtschätzwert beinhaltet.
Die Objektgröße hat der SV angegeben (siehe Gutachten).
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Anmerkungen des SV:
Wertmindernd ist gegenständlich vor allem die beengte
Bebauung und nur mehr eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit als landwirtschaftliche Hofstelle. Die konsenslose Erneuerung des Dachstuhles, das Fehlen der notwendigen Bewilligungen und Baupläne sowie eines Energieausweises stellen Abschlagskriterien dar. Zudem sind die vorhandenen, nicht verbücherten Leitungsrechte vom Kanal, der Zufahrten und Wegservitute etc. wertmindernd.
Zerschlagungswerte:
Nachdem das Weggrundstück 134/1 keinen räumlichen und funktionellen Zusammenhang mit der Hofstelle ./20/1 aufweist, könnte dieses auch separat veräußert werden.
Der Verkehrswert vom asphaltierten Weggrundstück 134/1 KG 76114 St. Marxen alleine beträgt insgesamt rund 2.700,--.
Der Verkehrswert der Liegenschaft EZ 355 GB 76114 St. Marxen mit dem Wohnhaus und dem Wirtschaftsgebäude ohne dem Weggrundstück 134/1 beträgt insgesamt rund 161.000,--.
Anmerkung des SV hinsichtlich der verbücherten Nutzungsrechte:
Eine wesentliche Wertänderung aus den nachrangig zu den Pfandrechten verbücherten Nutzungsrechten für Bauarea 21 (Gottfried Pinter) und Grundstück 133/2 ergibt sich nicht, zumal die praktische „Mehrbelastung“ dadurch nur marginal ist und daher bewertungstechnisch zu vernachlässigen ist.
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Anmerkungen des Gerichts:
Der SV hat im Gutachten betreffend die EZ 355 angeführt, dass darüber sowohl an der Süd- als an der Nordseite des Baugrundstücks .20/1 der öffentliche Kanal der Gemeinde verläuft.
Dazu das Gericht: Darauf kann hier im Rahmen des Zwangsversteigerungsverfahrens
nur hingewiesen werden. Allfällige Rechtsfragen dazu können im Rahmen eines
Zwangsversteigerungsverfahrens nicht mit bindender Wirkung geklärt werden.
---
Der SV hat im Gutachten betreffend die EZ 355 angeführt, dass es für das Wohnhaus
und für das Wirtschaftsgebäude keinen Bauplan und keine Baugenehmigungen gibt,
sowie dass kein Energieausweis vorliegt. Dies ist aber alles für eine Zwangs-
versteigerung auch nicht notwendig. Versteigert werden Objekte so wie sie sind.
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Betreffend die (ohne Anrechnung auf Meistbot zu übernehmende (vgl oben))
Dienstbarkeit C-LNr 1 a der Grasnutzung auf Gstk .20/1 für die EZ 55 hat die Eigentümerin
der EZ 55, die Frau Brigitte P. folgende Eingabe getätigt:
„Als Anrainerin von Waltraud Ladinig teile ich binnen der vom Gericht festgesetzten Frist von 14 Tagen mit, dass zugunsten meiner Liegenschaft .20/2 zu C-LNR 1а eine Dienstbarkeit eingetragen ist. Im Konkreten handelt es sich um meine Hauszufahrt, welche ich im Jahr 2024 asphaltiert habe. Aus dem beigefügten Lichtbild ist noch die unasphaltierte Hofzufahrt
zu ersehen. Für die von mir durchgeführte Asphaltierung hat Waltraud Ladinig auch ihr Einverständnis erteilt. Ich halte ausdrücklich fest, dass die gegenständliche Hofzufahrt
seit dem Erwerb meiner Liegenschaft .20/2, KG St. Marxen, im Jahr 1950,
für Geh- und Fahrzwecke benützt wird.
Zu Gunsten meines Grundstückes .20/2 besteht folglich auf dem Grundstück .20/1 von Waltraud Ladinig ein Dienstbarkeitsrecht für die besagte Hofzufahrt, welche aus dem beigefügten Lichtbild zu ersehen ist und zwischenzeitlich von mir einer Asphaltierung zuge-
führt wurde. Ich ersuche das Gericht diesen Tatsachenumstand … zu berücksichtigen.“
Dazu das Gericht: Darauf kann hier im Rahmen des Zwangsversteigerungsverfahrens
nur explizit hingewiesen werden. Allfällige Rechtsfragen dazu können im Rahmen
eines Zwangsversteigerungsverfahrens nicht mit bindender Wirkung geklärt werden.
Sowohl gesetzlich klar als auch hier extra ausdrücklich geregelt ist ohnehin,
dass diese Dienstbarkeit vom Ersteher/von der Ersteherin ohne Anrechnung
auf das Meistbot zu übernehmen ist (also sowieso zu übernehmen ist),
und die Rechtslage betreffend ein solches Recht ist nach einer Versteigerung
grundsätzlich die Gleiche wie vor der Versteigerung.
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Allgemeiner Hinweis:
Bei einer Zwangsversteigerung sind Pfandrechte auf der Liegenschaft für einen Ersteher grundsätzlich ohne Belang. Soweit eine Pfandschuld durch das Meistbot gedeckt ist, wird diese bezahlt (bzw es kann sich allenfalls der Ersteher mit dem Pfandgläubiger auch auf eine Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot einigen).
Wenn das Meistbot für eine Pfandschuld nicht ausreicht, fällt das Pfandrecht trotzdem raus, den Ersteher betrifft die restliche Schuld nicht.
Konkreter Hinweis:
Die erstrangigen Pfandrechte für die Bausp. W. sind nach der Aktenlage (weil: forderungsentkleidet) ohnehin nicht mehr relevant.


Kurzgutachten:

Kurzgutachten Objekt 2

Foto(s):

Foto (107 KB) Foto (94 KB) Foto (114 KB)


Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung Obj.1 Unbebautes Baugrundstück (05.02.2027 09:00)

9122 St. Kanzian am Klopeiner See, Peratschitzen neben dem Rüsthaus

Versteigerung Obj.2 EZ 355 als Ganzes (05.02.2027 09:00)

9122 St. Kanzian am Klopeiner See, Peratschitzen 5

Versteigerung Obj.3 EZ 355 nur GStk .20/1 (05.02.2027 09:00)

9122 St. Kanzian am Klopeiner See, Peratschitzen 5

Versteigerung Obj.4 EZ 355 nur GStk 134/1 (05.02.2027 09:00)

9122 St. Kanzian am Klopeiner See, bei Peratschitzen

Ausdruck vom: 02.11.2026 13:49:08 MEZ