Versteigerung - Obj.4 EZ 355 nur GStk 134/1
8 E 31/25z
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
01.11.2026
am 5.2.2027 um 09:00 Uhr
Saal 12, 1. Stock, Bezirksgericht Völkermarkt
04232 2239 DW 32 bzw 13
Gerichtlicher Besichtigungstermin mit Gerichtsvollzieher (Treffpunkt nebenan Peratschitzen 5) am:
11.1.2027, 10:00 Uhr.
Interessenten haben einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen.
Nach der Exekutionsordnung hat die verpflichtete Partei auch ansonsten Interessenten die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten.
Die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können beim Bezirksgericht Völkermarkt während der Amtsstunden (grundsätzlich während der Parteienverkehrszeiten vormittags) eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Langgutachten (teils
mit Anhängen) und das Kurzgutachten finden Sie aber ohnehin hier in diesem Internet-Edikt
bei Obj.2. EZ 355 als Ganzes.
Es werden insgesamt (teilweise bei parzellenweiser Versteigerung (Objekte 2., 3. und 4.))
4 Objekte versteigert.
Der Zuschlag bzw die Zuschläge erfolgt/erfolgen sogleich hernach nach dem besten Ergebnis.
Dies bei allfälliger Berücksichtigung von § 27 Abs 1 EO
(keine Exekution in weiterem Umfang als zur Hereinbringung der betriebenen Forderung).
76114 St. Marxen
355
134/1
1
bei Peratschitzen
9122 St. Kanzian am Klopeiner See
Sonstiges
von der EZ 355 nur das Grundstück 134/1:
Wegegrundstück (asphaltiert) GStk 134/1(240 m2) KG 76114 St. Marxen
240 m²
0,00 m²
2.700,00 EUR
kein Zubehör
kein Zubehör
1.000,00 EUR
1.350,00 EUR
Das Objekt 4 ist die Variante, dass von der EZ 355 (Objekt 2) nur das Weggrundstück 134/1 versteigert wird.
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Es gelten die gesetzlichen/festgesetzten Versteigerungsbedingungen mit der Regelung, dass:
Ohne Anrechnung auf das Meistbot ist zu übernehmen:
- die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens über das Gstk 134/1 für die EZ 115
(Eigentümer: Thomas T. und Wolfgang T.) C-LNr 2 a
- die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens über das Gstk 134/1 für das Gstk 130
(das ist die ebenfalls versteigerte Liegenschaft EZ 289 (Objekt 1.)) C-LNr 4 a
- die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens über das Gstk 134/1 für das Gstk 133/2
(= (siehe oben) EZ 115; Eigentümer: Thomas T. und Wolfgang T.) C-LNr 10 a
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Als Vadium ist nur ein inländisches Sparbuch geeignet.
Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a. UStG liegt nicht vor (das bedeutet, dass keine Umsatzsteuer anfällt).
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Allgemeiner Hinweis:
Bei einer Zwangsversteigerung sind Pfandrechte auf der Liegenschaft für einen Ersteher grundsätzlich ohne Belang. Soweit eine Pfandschuld durch das Meistbot gedeckt ist, wird diese bezahlt (bzw es kann sich allenfalls der Ersteher mit dem Pfandgläubiger auch auf eine Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot einigen).
Wenn das Meistbot für eine Pfandschuld nicht ausreicht, fällt das Pfandrecht trotzdem raus, den Ersteher betrifft die restliche Schuld nicht.
Konkreter Hinweis:
Die erstrangigen Pfandrechte für die Bausp. W. sind nach der Aktenlage (weil: forderungsentkleidet) ohnehin nicht mehr relevant.
nicht verfügbar
nicht verfügbar
nicht verfügbar
nicht verfügbar
Alle Edikte zum Fall:
9122 St. Kanzian am Klopeiner See, Peratschitzen neben dem Rüsthaus
9122 St. Kanzian am Klopeiner See, Peratschitzen 5
9122 St. Kanzian am Klopeiner See, Peratschitzen 5
9122 St. Kanzian am Klopeiner See, bei Peratschitzen
