Versteigerung - Schillerplatz 7
244 E 32/26a
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
07.09.2026
am 03.11.2026 um 14:00 Uhr
Bezirksgericht Graz,Radetzkystrasse 27,8010 Graz,Saal C/EG
0316/8074 4206
Langgutachten im Internet abrufbar. Weitere Auskünfte erteilt auch der Vertreter der betreibenden Partei
Es besteht die Möglichkeit, das gegenständliche Objekt zu besichtigen.
Für die Teilnahme am Besichtigungstermin ist keine Anmeldung erforderlich !
Die Besichtigung muss mindestens 3 Wochen vor dem Versteigerungstermin bei Gericht beantragt werden.
Dieses Schreiben muss enthalten,ob von Haus aus ein Schlosser beigezogen werden soll, falls die zu besichtigende Wohnung/Haus etc. am Besichtigungstermin versperrt vorgefunden wird. Wird dementsprechend bei der Besichtigung ein Schlosser beigezogen, auch wenn die Besichtigung ohne Schlosser stattfinden hätte können,so muss die antragstellende Partei die Kosten des Schlosserdienstes trotzdem bezahlen.
Wenn nur eine Besichtigung (ohne Schlosser) beantragt wird, geht der Gerichtsvollzieher , welcher die Besichtigung durchführt, nur vor Ort und besteht bei dem gegenständlichen
Objekt, welches nicht zugänglich ist, dann keine Möglichkeit der Besichtigung.
63102 St. Leonhard
828, 829, 1411
1688, 1689/1, 1689/2
9,10; 3; 3
Schillerplatz 7
8010 Graz
Mehrfamilienhaus
Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft mit den Einlagezahlen 828, 829 und 1411 erstreckt sich südlich des Schillerplatzes und östlich des Ruckerlberggürtels und ist mit einem Mehrfamilienwohnhaus sowie einem gesonderten, nicht mit dem Hauptgebäude sondern mit dem benachbarten Gebäude Ruckerlberggürtel 27 gekuppelten eingeschoßigen Geschäftslokal bebaut. Hierbei handelt es sich um eine Baulücke. Die Liegenschaft ist eben.
Das bewertungsgegenständliche Mehrfamilienwohnhaus besteht aus einem Kellergeschoß, einem Erdgeschoß, zwei Obergeschoßen und einem teilweise (hofseitig) ausgebautem Dachgeschoß. Das Geschäftslokal ist ebenerdig. Die Grundstücke 1689/1 und 1689/2 sind gepflasterte Vorgartenbereiche, welche mitunter als KFZ-Abstellplatz benutzt werden.
Beim Mehrfamilienwohnhaus Schillerplatz 7 handelt es sich um einen Gründerzeitaltbau, die im Stadtarchiv ausgehobenen Planunterlagen sind mit Jänner 1874 datiert. In weiterer Folge wurde auf der Seite des Ruckerlberggürtels das Geschäftslokal errichtet, die hierfür im Stadtarchiv ausgehobenen Planunterlagen sind mit Oktober 1956 datiert.
Das Hauptgebäude umfasst ein Untergeschoß, ein als Hochparterre ausgebildetes Erdgeschoß, zwei Obergeschoße und ein teilweise ausgebautes Dachgeschoß.
Das Hauptgebäude ist mit einem Satteldach versehen, die Fassade ist verputzt, wobei an der Straßenfassade Stuckelemente angebracht sind.
Die Wohnungen sind im Inneren teilweise auf den Rohbauzustand zurück-gebaut, teilweise sind sie noch mit den Fußbodenaufbauten und Verputz ausgestattet. Generell ist das Gebäude sanierungsbedürftig. Die vermietete Wohnung im Erdgeschoß ist im Zuge der Befundaufnahme nicht zugänglich gewesen, aufgrund des Zustandes des Gebäudes und des Mietzinses ist den Sachverständigen jedoch ein für die Erstellung dieses Gutachtens ausreichender Eindruck bei der Befundaufnahme entstanden.
Die Innenwände sind großteils massiv ausgeführt worden.
Bei jenen Wohnungen, in denen noch keine Abbrucharbeiten durchgeführt worden sind, sind die Wände verputzt und gemalen sowie in den Sanitärbereichen mit keramischen Fliesen belegt. Die Fenster wurden ursprünglich als Holzkastenstockfenster ausgeführt, wobei etliche Fenster zwischenzeitlich in Holzisolierglasfenster und Kunststoffisolierglasfenster ausgetauscht worden sind. Die Innentüren sind an Holzumfassungsstöcke angeschlagene Holzplattentüren. Die Beheizung erfolgt mittels Elektroeinzelöfen. Die Funktionsfähigkeit der Elektrogeräte und Heizanlage konnte nicht überprüft werden.
Der Fußbodenbelag, wo noch vorhanden, ist mittels Parkett- und Kunststoffböden sowie in den Sanitärräumen als Fliesenbelag ausgeführt.
Das Geschäftslokal ist eingeschoßig ausgeführt und mit einem Flachdach versehen. Der Fußbodenbelag ist als Laminatboden ausgeführt und im Sanitärbereich verfliest. Das Glasportal ist als Aluminiumkonstruktion ausgeführt.
435 m²
549,00 m²
1.401.000,00 EUR
Im Eigentum der verpflichteten Partei stehen eine Einbauküche mit Ober- und Unterschränken sowie Spüle und Elektrogeräten. Die technische Funktionsfähigkeit der allfällig verbleibenden Geräte wurde nicht überprüft.
Aufgrund des Alters entspricht der Gebrauchswert des Zubehörs den Abbruchkosten
0,00 EUR
140.100,00 EUR
1.190.000,00 EUR
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:Bei der EZ 828 die Eintragungen zu C-LNr.15a,16a,17a sowie 18a
Bei der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft handelt es sich um eine Entwicklungsliegenschaft (sanierungsbedürftiges Gebäude mit Baulücke und Aufstockungsmöglichkeit), bei welcher durch eine entsprechende Projektentwicklung und Bauführung der „highest and best use“ erzielt werden kann.
Es wird empfohlen, in das beim Bezirksgericht Graz-Ost erliegende Langgutachten samt Beilagen Einsicht zu nehmen !
Der/Die Verpflichtete hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 abgegeben.
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (ausschließlich Sparbuch) erlegt werden.
nicht verfügbar
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