Versteigerung - Wohnung Top 2
25 E 1788/25z
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
29.09.2026
am 18.11.2026 um 08:30 Uhr
Bezirksgericht 6850 Dornbirn, Kapuzinergasse 12, Verhandlungssaal 28/II. Stock
+43 5 76014 3486 00 08, -31
Die Besichtigung der Liegenschaften findet am 11.11.2026, 10.00 Uhr statt.
Aus der Ediktsdatei (www.edikte.justiz.gv.at) ist das gesamte Schätzgutachten zu ersehen.
Die obbezeichneten Liegenschaften, nämlich Partie A (Wohnung Top-Nr. 2) und Partie В
(Kfz-Unterstellplatz samt Abstellraum Top 7) werden ausschließlich gemeinsam und zwar
zum geringsten Gebot von EUR 178.800,00 ausgeboten (§ 146 Abs 1 Z 3 EO).
92004 Hohenems
6000
7945/5, Baufläche (Gebäude), Gärten, Buchdruckergasse 6
28, 172/840 Anteile
Buchdruckergasse 6
6845 Hohenems
Wohnungseigentumsobjekt
Wohnungseigentum an Wohnung Top 2 im Obergeschoss der aus vier
Wohnungen bestehenden Kleinwohnanlage gelegene und sich in
der Buchdruckergasse 6, 6845 Hohenems, befindliche 3-Zimmer-
Wohnung (Top 2) mit insgesamt ca. 81,82 m² Nutzfläche und einem
Balkon mit einer Fläche von ca. 18,03 m².
650 m²
81,82 m²
357.600,00 EUR
Zu den Liegenschaftsanteilen Partie А (Wohnung Top 2) gehören als Zubehör:
Bad/WC: Waschtischmöbel mit Spiegelschrank
Wohnen/Essen/Kochen: Einbauküche in L-Form und Raumteiler, Ober- und Unter-
schränke, Elektrogeräte [Cerankochfeld, Backofen mit Mikrowelle, Dunstesse, Geschirrspüler, Kühlschrank]
im Wert von gesamt EUR 500,00 laut Seite 16/17 im Bewertungsgutachten.
500,00 EUR
35.760,00 EUR
178.800,00 EUR
Es wird darauf hingewiesen, dass das Zubehör, insbesondere Kellerabteile, Terrassen, außenliegende Abstellräume und Gartenflächen, im Grundbuch nicht eingetragen sind. Ist eine Fläche oder ein Raum weder als Zubehör zu einem bestimmten
Wohnungseigentumsobjekt noch als eigenes Wohnungseigentumsobjekt im Grundbuch eingetragen, handelt es sich um allgemeine Teile der Liegenschaft (vgl OGH vom 02.08.2012 in 4 Ob 108/12 d). Allfällige damit verbundene Streitigkeiten bleiben der Klärung auf dem Rechtsweg vorbehalten.
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Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind mit Ausnahme allenfalls bestehender wirksam begründeter Bestandrechte keine Lasten zu übernehmen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
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Das Vadium ist gemäß § 179 Abs. 1 EO ausschließlich in Form einer
(inländischen) Sparurkunde (Sparbuch) zu erlegen.
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Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug
aus dem Vereinsregister) und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten, haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
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Die verpflichtete Partei hat bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe
des Schätzwertes nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Ziff. 9 a UStG 1994 verzichtet.
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Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
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Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
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Alle Edikte zum Fall:
6845 Hohenems, Buchdruckergasse 6
6845 Hohenems, Buchdruckergasse 6




















