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Dienststelle:

BG Dornbirn (920)

Aktenzeichen:

25 E 1535/25v

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

26.08.2026

Versteigerungstermin:

am 21.10.2026 um 09:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht 6850 Dornbirn, Kapuzinergasse 12, Verhandlungssaal 28/II. Stock

Telefonkontakt:

+43 5 76014 3486 08, -31

Besichtigungszeit:

Die Besichtigung der Liegenschaften findet am 14.10.2026, 10.00 Uhr, statt.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Aus der Ediktsdatei (www.edikte.justiz.gv.at) ist das gesamte Schätzgutachten zu ersehen.

Sonstiges:

Folgende Liegenschaftsanteile werden jeweils ausschließlich gemeinsam ausgeboten (§ 146 Abs 1 Z 3 EO): die Wohnungseigentumseinheiten G (Geschäftsräumlichkeit Top S) und H (Kfz- Stellplatz Top AP4)
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Es wird darauf hingewiesen, dass das Zubehör, insbesondere Kellerabteile, Terrassen, außenliegende Abstellräume und Gartenflächen, im Grundbuch nicht eingetragen sind. Ist
eine Fläche oder ein Raum weder als Zubehör zu einem bestimmten
Wohnungseigentumsobjekt noch als eigenes Wohnungseigentumsobjekt im Grundbuch eingetragen, handelt es sich um allgemeine Teile der Liegenschaft (vgl OGH vom 02.08.2012 in 4 Ob 108/12 d). Allfällige damit verbundene Streitigkeiten bleiben der Klärung auf dem Rechtsweg vorbehalten.
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Wie sich aus dem Bewertungsgutachten ergibt, wurden von der verpflichteten Partei keine
Bestands-/Mietverträge bekanntgegeben. Die Wohnungseigentumseinheiten Top A3, AP1 und
AP 2 waren bei der Befundaufnahme in Eigennutzung der verpflichteten Partei
(Bewertungsgutachten Seite 112). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine
abschließende Prüfung des Bestehens oder Nichtbestehens von Miet- oder
Pachtverhältnissen im Versteigerungsverfahrens nicht erfolgt. Eine Klärung damit allenfalls
zusammenhängender strittiger Fragen mit Bindungswirkung insbesondere gegen die als
Mieter/Pächter in Betracht kommende(n) Person(en) im Exekutionsverfahren nicht möglich ist
(Angst in Angst, Kommentar zur Exekutionsordnung2 , Rz 4 zu § 144 EO, und
Angst/Jakusch/Mohr, MGA14 , E 6. zu § 144 EO), sondern einer auf dem Rechtsweg
auszutragenden Auseinandersetzung des Erstehers mit dem/den Betroffenen vorbehalten bleibt.
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Grundbuch:

92004 Hohenems

EZ:

8044

Grundstücksnr.:

7935/1, Bauflächen (Gebäude), Landwirtschaftlich genutzte Grundflächen, Bartholomäus-Schnell-Weg 10, 10a

BLNr:

14, 5/724 Anteile

Liegenschaftsadresse:

Bartholomäus-Schnell-Weg 10

PLZ/Ort:

6845 Hohenems


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Kfz-Stellplatz im Carport samt Abstellraum

Grundstücksgröße:

1.198 m²


Schätzwert:

125.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

12.500,00 EUR

Geringstes Gebot:

62.500,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind mit Ausnahme allenfalls bestehender wirksam begründeter Bestandrechte keine Lasten zu übernehmen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
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Das Vadium ist gemäß § 179 Abs. 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde (Sparbuch) zu erlegen.
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Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder
Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende
Unterlagen, aus denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug
aus dem Vereinsregister) und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die
für eine andere Person bieten, haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw
öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen
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Die verpflichtete Partei hat bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe
des Schätzwertes nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Ziff. 9 a UStG 1994 verzichtet.
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Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
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Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.


Foto(s):

Geschäftsräumlichkeit (257 KB) Geschäftsräumlichkeit (195 KB) Zimmer (198 KB) Badezimmer (52 KB) Badezimmer (56 KB) Kfz-Stellplatz AP4 (317 KB) Abstellraum Kfz-Stellplatz AP4 (114 KB) Westansicht Haus A und Haus B (253 KB) Südansicht Haus A mit Vorplatz (333 KB)


Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung Haus A - A) Wohnung Top A1 (21.10.2026 09:30)

6845 Hohenems, Bartholomäus-Schnell-Weg 10

Versteigerung Haus A - B) Kfz-Stellplatz AP2 (21.10.2026 09:30)

6845 Hohenems, Bartholomäus-Schnell-Weg 10

Versteigerung Haus A - C) Wohnung Top A2 (21.10.2026 09:30)

6845 Hohenems, Bartholomäus-Schnell-Weg 10

Versteigerung Haus A -D) Kfz-Stellplatz AP3 (21.10.2026 09:30)

6845 Hohenems, Bartholomäus-Schnell-Weg 10

Versteigerung Haus A - E) Wohnung Top A3 (21.10.2026 09:30)

6845 Hohenems, Bartholomäus-Schnell-Weg 10

Versteigerung Haus A - F) Kfz-Stellplatz AP1 (21.10.2026 09:30)

6845 Hohenems, Bartholomäus-Schnell-Weg 10

Versteigerung Haus A - G) Geschäft Top S (21.10.2026 09:30)

6845 Hohenems, Bartholomäus-Schnell-Weg 10

Versteigerung Haus A - H) Kfz-Stellplatz AP4 (21.10.2026 09:30)

6845 Hohenems, Bartholomäus-Schnell-Weg 10

Versteigerung Haus B - Wohnungen+Stellplätze (14.10.2026 09:30)

6845 Hohenems, Bartholomäus-Schnell-Weg 10a

Ausdruck vom: 01.09.2026 07:43:46 MESZ