Versteigerung - Haus A - A) Wohnung Top A1
25 E 1535/25v
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
26.08.2026
am 21.10.2026 um 09:30 Uhr
Bezirksgericht 6850 Dornbirn, Kapuzinergasse 12, Verhandlungssaal 28/II. Stock
+43 5 76014 3486 08, -31
Die Besichtigung der Liegenschaften findet am 14.10.2026, 10.00 Uhr, statt.
Aus der Ediktsdatei (www.edikte.justiz.gv.at) ist das gesamte Schätzgutachten zu ersehen.
Folgende Liegenschaftsanteile werden jeweils ausschließlich gemeinsam ausgeboten(§ 146 Abs 1 Z 3 O):
Die Wohnungseigentumseinheiten A (Wohnung Top A1) und B (Kfz-Stellplatz Top AP2)
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Es wird darauf hingewiesen, dass das Zubehör, insbesondere Kellerabteile, Terrassen,
außenliegende Abstellräume und Gartenflächen, im Grundbuch nicht eingetragen sind. Ist
eine Fläche oder ein Raum weder als Zubehör zu einem bestimmten
Wohnungseigentumsobjekt noch als eigenes Wohnungseigentumsobjekt im Grundbuch
eingetragen, handelt es sich um allgemeine Teile der Liegenschaft (vgl OGH vom 02.08.2012
in 4 Ob 108/12 d). Allfällige damit verbundene Streitigkeiten bleiben der Klärung auf dem
Rechtsweg vorbehalten
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Wie sich aus dem Bewertungsgutachten ergibt, wurden von der verpflichteten Partei keine
Bestands-/Mietverträge bekanntgegeben. Die Wohnungseigentumseinheiten Top A3, AP1 und
AP 2 waren bei der Befundaufnahme in Eigennutzung der verpflichteten Partei
(Bewertungsgutachten Seite 112). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine
abschließende Prüfung des Bestehens oder Nichtbestehens von Miet- oder
Pachtverhältnissen im Versteigerungsverfahrens nicht erfolgt. Eine Klärung damit allenfalls
zusammenhängender strittiger Fragen mit Bindungswirkung insbesondere gegen die als
Mieter/Pächter in Betracht kommende(n) Person(en) im Exekutionsverfahren nicht möglich ist
(Angst in Angst, Kommentar zur Exekutionsordnung2 , Rz 4 zu § 144 EO, und Angst/Jakusch/Mohr, MGA14
, E 6. zu § 144 EO), sondern einer auf dem Rechtsweg auszutragenden Auseinandersetzung des Erstehers mit dem/den Betroffenen vorbehalten
bleibt.
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92004 Hohenems
8044
7935/1 Bauflächen (Gebäude), Landwirtschaftlich
genutzte Grundflächen, Bartholomäus-Schnell-Weg 10, 10a
2, 69/724 Anteile
Bartholomäus-Schnell-Weg 10
6845 Hohenems
Wohnungseigentumsobjekt
In der in Hohenems situierten aus zwei Mehrfamilienwohnhäuser – Bartholomäus-Schnell-Weg 10
[Haus A] und 10a Haus B] – bestehenden Wohnanlage, und zwar im Erdgeschoss des südseitigen Hauses A
[Bartholomäus-Schnell-Weg 10] gelegene Drei-Zimmer-Wohnung Top A1 mit insgesamt 72,93 m²
Nutzfläche und einem Gartenantei
1.198 m²
72,93 m²
276.000,00 EUR
Einbauküche mit Elektrogeräten (Glaskeramikkochfeld, Backrohr, Kühlschrank, Dunstabzug,
Geschirrspüler), Handwaschbeckenunterbauschrank, ein Seitenschrank und ein Spiegelschrank im Badezimmer.
3.000,00 EUR
27.600,00 EUR
138.000,00 EUR
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind mit Ausnahme allenfalls bestehender wirksam begründeter Bestandrechte keine Lasten zu übernehmen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
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Das Vadium ist gemäß § 179 Abs. 1 EO ausschließlich in Form einer(inländischen) Sparurkunde (Sparbuch) zu erlegen
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Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
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Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
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Die verpflichtete Partei hat bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes
nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Ziff. 9 a UStG 1994 verzichtet.
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Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder
Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister) und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die
für eine andere Person bieten, haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw.öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
Alle Edikte zum Fall:
6845 Hohenems, Bartholomäus-Schnell-Weg 10
6845 Hohenems, Bartholomäus-Schnell-Weg 10
6845 Hohenems, Bartholomäus-Schnell-Weg 10
6845 Hohenems, Bartholomäus-Schnell-Weg 10
6845 Hohenems, Bartholomäus-Schnell-Weg 10
6845 Hohenems, Bartholomäus-Schnell-Weg 10
6845 Hohenems, Bartholomäus-Schnell-Weg 10
6845 Hohenems, Bartholomäus-Schnell-Weg 10
6845 Hohenems, Bartholomäus-Schnell-Weg 10a









