Versteigerung - Haus A - H) Kfz-Stellplatz AP4
25 E 1535/25v
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
26.08.2026
am 21.10.2026 um 09:30 Uhr
Bezirksgericht 6850 Dornbirn, Kapuzinergasse 12, Verhandlungssaal 28/II. Stock
+43 5 76014 3486 08, -31
Die Besichtigung der Liegenschaften findet am 14.10.2026, 10.00 Uhr, statt.
Aus der Ediktsdatei (www.edikte.justiz.gv.at) ist das gesamte Schätzgutachten zu ersehen.
Folgende Liegenschaftsanteile werden jeweils ausschließlich gemeinsam ausgeboten (§ 146 Abs 1 Z 3 EO): die Wohnungseigentumseinheiten G (Geschäftsräumlichkeit Top S) und H (Kfz- Stellplatz Top AP4)
__________________________________________________________________________________________________________
Es wird darauf hingewiesen, dass das Zubehör, insbesondere Kellerabteile, Terrassen, außenliegende Abstellräume und Gartenflächen, im Grundbuch nicht eingetragen sind. Ist
eine Fläche oder ein Raum weder als Zubehör zu einem bestimmten
Wohnungseigentumsobjekt noch als eigenes Wohnungseigentumsobjekt im Grundbuch eingetragen, handelt es sich um allgemeine Teile der Liegenschaft (vgl OGH vom 02.08.2012 in 4 Ob 108/12 d). Allfällige damit verbundene Streitigkeiten bleiben der Klärung auf dem Rechtsweg vorbehalten.
__________________________________________________________________________________________________________
Wie sich aus dem Bewertungsgutachten ergibt, wurden von der verpflichteten Partei keine
Bestands-/Mietverträge bekanntgegeben. Die Wohnungseigentumseinheiten Top A3, AP1 und
AP 2 waren bei der Befundaufnahme in Eigennutzung der verpflichteten Partei
(Bewertungsgutachten Seite 112). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine
abschließende Prüfung des Bestehens oder Nichtbestehens von Miet- oder
Pachtverhältnissen im Versteigerungsverfahrens nicht erfolgt. Eine Klärung damit allenfalls
zusammenhängender strittiger Fragen mit Bindungswirkung insbesondere gegen die als
Mieter/Pächter in Betracht kommende(n) Person(en) im Exekutionsverfahren nicht möglich ist
(Angst in Angst, Kommentar zur Exekutionsordnung2 , Rz 4 zu § 144 EO, und
Angst/Jakusch/Mohr, MGA14 , E 6. zu § 144 EO), sondern einer auf dem Rechtsweg
auszutragenden Auseinandersetzung des Erstehers mit dem/den Betroffenen vorbehalten bleibt.
__________________________________________________________________________________________________________
92004 Hohenems
8044
7935/1, Bauflächen (Gebäude), Landwirtschaftlich genutzte Grundflächen, Bartholomäus-Schnell-Weg 10, 10a
14, 5/724 Anteile
Bartholomäus-Schnell-Weg 10
6845 Hohenems
Wohnungseigentumsobjekt
Kfz-Stellplatz im Carport samt Abstellraum
1.198 m²
125.000,00 EUR
kein Zubehör
12.500,00 EUR
62.500,00 EUR
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind mit Ausnahme allenfalls bestehender wirksam begründeter Bestandrechte keine Lasten zu übernehmen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
_____________________________________________________________________________________
Das Vadium ist gemäß § 179 Abs. 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde (Sparbuch) zu erlegen.
_____________________________________________________________________________________
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder
Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende
Unterlagen, aus denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug
aus dem Vereinsregister) und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die
für eine andere Person bieten, haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw
öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen
_____________________________________________________________________________________
Die verpflichtete Partei hat bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe
des Schätzwertes nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Ziff. 9 a UStG 1994 verzichtet.
_____________________________________________________________________________________
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
_____________________________________________________________________________________
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Alle Edikte zum Fall:
6845 Hohenems, Bartholomäus-Schnell-Weg 10
6845 Hohenems, Bartholomäus-Schnell-Weg 10
6845 Hohenems, Bartholomäus-Schnell-Weg 10
6845 Hohenems, Bartholomäus-Schnell-Weg 10
6845 Hohenems, Bartholomäus-Schnell-Weg 10
6845 Hohenems, Bartholomäus-Schnell-Weg 10
6845 Hohenems, Bartholomäus-Schnell-Weg 10
6845 Hohenems, Bartholomäus-Schnell-Weg 10
6845 Hohenems, Bartholomäus-Schnell-Weg 10a








