Versteigerung - Objekt 1
9 E 6/24f
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
03.04.2025
am 07.05.2025 um 09:30 Uhr
Bezirksgericht Wolfsberg, Verhandlungssaal 1, 1.Stock
04352/4101-22
Die Besichtigung der Liegenschaft EZ 54, GB 77210 Hattendorf, findet am 29.April 2025 um 13.30 Uhr, an Ort und Stelle in 9411 Hattendorf/St.Michael i.L., Wasserweg 5, statt.
Montag und Mittwoch in der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr, sowie Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr
77210 Hattendorf
54
183/1
3
Wasserweg 5 (ehemals Hattendorf 6)
9411 Hattendorf / St. Michael i.Lav.
Sonstiges
Die gegenständliche Liegenschaft befindet sich im alten Ortskern von Hattendorf. Die Zufahrt erfolgt über den Wasserweg, welcher als kategorisierter Verbindungsweg ausgewiesen ist. Diese schmale Sackgasse ist asphaltiert und weist am Ende einen nicht ausgebauten Umkehrplatz aus. Entlang der Nordseite unserer Wohnsiedlung verläuft der Arlingbach.
Das ursprünglich als Mehrfamilienwohnhaus genutzte Gebäude ist abbruchreif und weist die Außenabmessungen von ca. 17,30 m x 11,10 m auf. Das zweigeschossige Objekt ist mit einem Krüppelwalmdach versehen. An der Nordostecke des Gebäudes ist im Erdgeschoss ein kleiner Anbau ohne Dachstuhl mit den Abmessungen von ca. 6,0 x 3,5 m vorhanden.
Das stark vermüllte Objekt ist wahrscheinlich bereits über 100 Jahre alt und befindet sich in einem desolaten Bauzustand. Aufgrund der vorhandenen Baugebrechen, der Bauschäden und des Alters ist eine Sanierung des Gebäudes weder bautechnisch noch wirtschaftlich vertretbar. Zudem ist die haustechnische Installation stark beschädigt.
Beim östlichen Gebäudeanbau wurde das Dach entfernt, weshalb infolge der freien Bewitterung bereits eine Beschädigung des Grundmauerwerks gegeben ist. Die Ziegeleindeckung an der Ostseite vom Hauptdach wurde abgetragen, wodurch großflächig in die Dachkonstruktion Regenwasser eindringen konnte und dadurch maßgebliche Bauteile vom Haus beschädigt worden sind.
774 m²
217,00 m²
6.000,00 EUR
Es wurde kein Gebäudezubehör festgestellt.
kein Zubehör
600,00 EUR
3.000,00 EUR
Das gesamte Bauwerk stellt bautechnisch einen Totalschaden dar und ist somit abbruchreif! Eine Sanierung ist infolge des Alters und des desolaten Bauzustandes nach Ansicht des Bau-SV wirtschaftlich nicht mehr vertretbar. Die gesamten Abbruch- und Entsorgungskosten wurden von der Firma Gojer mit brutto rund € 52.000,- geschätzt.
Die Benützung des Gebäudes ist aufgrund von eklatanten Sicherheits- und Hygienemängeln nicht gefahrlos möglich!
Nachteilig wirken sich gegenständlich auch die verbücherten Leitungsrechte für die Kanal- und Wasserleitungen am Grundstück aus. Zudem gibt es noch Freileitungen der Kelag und der Telekom samt einem Verteilermasten am Areal.
An der Nordostecke unseres Areals ist wegen dem ursprünglichen Überschwemmungsgebiet vom Arlingbach nach wie vor eine Fläche von rund 174 m² als Aufschließungsgebiet mit Bauverbot belegt.
Die verpflichtete Partei hat dem Exkutionsgericht keine Mitteilung gemacht, wonach sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde erlegt werden.
nicht verfügbar