zur Navigation
Dienststelle:

BG Hernals ()

Aktenzeichen:

11 E 2813/25t

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum


Grundbuch:

01402 Hernals

EZ:

1752

Grundstücksnr.:

.639/3

BLNr:

35, 36, 37

Adresse:

Clerfaytgasse 5

PLZ/Ort:

1170 Wien


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Die Wohnungen Top 30, 31 und 32 sind im 3. Obergeschoss der Liegenschaft situiert, die Top 30 und 31 wurden in natura baulich miteinander verbunden und mittels eines mündlichen Mietvertrages gemeinsam mit der Top 32 vermietet, teilweise wurden Flächen in die angrenzende Wohnung Top 32 integriert.
Top 30 und 31:
Der Zugang erfolgt über eine einflügelige profilierte Holztür vom ehemals als „Top 30“ bezeichneten Objekt und gliedert sich in einen Vorraum mit Kochnische, ein WC, ein Zimmer, ein Kabinett sowie ein Bad, ist zur Gänze straßenseitig in Richtung Clerfaytgasse ausgerichtet und verfügt über in diese Richtung orientierte Fenster. Ein Querlüften ist aufgrund der Konfiguration der Wohnung nicht möglich. Die Beheizung erfolgt mittels einer in der Kochnische situierten Gastherme und Radiatoren in allen Räumen. Der Erhaltungszustand ist als in Teilbereichen sanierungsbedürftig einzustufen, das Objekt weist teils massive Gebrauchsspuren im Wand-/Deckenbereich auf, außerdem sind Wasserschäden in Teilbereichen der Decke ersichtlich.
Top 32:
Die Top 32 wird über eine doppelflügelige Holztür erschlossen und gliedert sich in einen Vorraum, ein WC, eine Wohnküche, ein Zimmer, ein Bad und einen Abstellraum. Das Objekt ist zur Gänze straßenseitig – sowohl in Richtung Clerfaytgasse als auch in Richtung Rötzergasse ausgerichtet und verfügt über in diese Richtungen orientierte Fenster. Ein Querlüften ist aufgrund der Konfiguration der Wohnung bedingt möglich. Die Beheizung erfolgt mittels einer in der Wohnküche situierten Gastherme und Radiatoren in allen Räumen außer dem Abstellraum. Der Erhaltungszustand ist als in Teilbereichen sanierungsbedürftig einzustufen.
Die vorhandenen Nutzwertgutachten entsprechen somit nicht dem Ist-Zustand der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft. Einzelne bewertungsgegenständliche Objekte wurden in natura (noch) nicht geschaffen bzw. wurden baulich mit den Nachbarobjekten teilweise vereinigt oder in diese integriert bzw. mittels eines gemeinsamen Mietvertrages vermietet. Aufgrund dessen werden diese Objekte hinsichtlich der Bewertung als wirtschaftliche Einheit zusammengefasst.
Einem präsumtiven Erwerber wird empfohlen, die gegebenen Problemstellungen eingehend zu prüfen und die damit verbundenen Risken abzuwägen. Im Gutachten konnten die gegebenen Problemstellungen nur demonstrativ und nicht abschließend aufgezeigt werden und es werden diese erst im Zuge der Erstellung eines Ingenieurbefundes samt Einreichplanung und statischer Evaluierung bzw. erst im Zuge von Sanierungsarbeiten möglicherweise in Erscheinung treten.

Grundstücksgröße:

602 m²

Objektgröße:

115,51 m²

Anschlüsse:

Die Liegenschaft ist an alle zum Betrieb notwendigen öffentlichen Versorgungs- und Entsorgungsleitungen angeschlossen


Widmung:

Bereich 1:
• Bauland – gemischtes Baugebiet
• Bauklasse III
• geschlossene Bauweise
• Trakttiefe 12 m (in Teilbereichen)
Bereich 2:
• Bauland – gemischtes Baugebiet, Geschäftsviertel
• Bauklasse I, höhenbeschränkt auf 5 m
• geschlossene Bauweise
• besondere Bestimmungen: „In den mit BBS bezeichneten Teilen des wohn- oder
gemischten Baugebietes darf die bebaute Fläche maximal 40% der Bauplatzgröße betragen.“

Bestandsverhältnisse:

Seitens der verpflichteten Partei wurde folgende Mietvereinbarung mit der Information übermittelt:
„Anbei der leider von Gericht bestätigte Mietvertrag für die Wohnung 32. Deshalb wurde eine Mietvertragskündigung bei Gericht eingebracht. (die im Mietvertrag aufgeführten Wohnungen 7 und 30 haben wir per Gericht zugesprochen bekommen und geräumt)“.
Seitens der verpflichteten Partei wurde telefonisch die Auskunft erteilt, dass Herr Dr. Meisel, der den nachfolgenden mündlichen Mietvertrag (unter anderem für die Top 30, 31, 32) mit dem Mieter abgeschlossen hat, in der Vergangenheit kurzfristig als Geschäftsführer für die verpflichtete Partei eingesetzt war.
Der mündliche Mietvertrag für die Top 32 ist nach wie vor aufrecht – es gibt jedoch im Juni 2026 einen Verhandlungstermin für die von der verpflichteten Partei eingebrachte Kündigung des Mietvertrages (laut Auskunft durch die verpflichtete Partei). Bei der Top 30 und 31 gab es eine gerichtliche Räumung und das Objekt wurde zwischenzeitlich als Prekarium zur Nutzung überlassen.
Seitens der verpflichteten Partei wurde ein Prekariumsvertrag für die Top 30 übermittelt.
Es wird empfohlen, diesbezüglich in das Langgutachten Einsicht zu nehmen.


Stichtag:

09.02.2026

Schätzwert:

234.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Lasten:

Die Bewertung erfolgt geldlastenfrei, außerbücherliche Rechte oder Verpflichtungen wurden nicht bekannt gegeben.


Sonstige Hinweise:

Es wird empfohlen, in das Langgutachten Einsicht zu nehmen.

erstellt von:

Mag. Markus Reithofer, MSc, MRICS
1180 Wien, Gersthofer Straße 89


Alle Edikte zum Fall:

Ausdruck vom: 15.07.2026 07:40:19 MESZ