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Dienststelle:

BG Hernals (014)

Aktenzeichen:

11 E 2813/25t

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

14.07.2026

Versteigerungstermin:

am 25.09.2026 um 09:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Hernals, 1170 Wien, Kalvarienberggasse 31, Saal F (4. Stock)

Telefonkontakt:

01/404 25 - 308 414

Besichtigungszeit:

Die verpflichtete Partei C5 Immobilien GmbH, Clerfaytgasse 5/32, 1170 Wien hat die Besichtigung der
Liegenschaft zu gestatten und für deren Zugänglichkeit zu sorgen (§ 176 Abs 1 EO). Die
Festlegung bestimmter Besichtigungszeiten bzw. eines Besichtigungstermines durch das
Gericht erfolgt nur über rechtzeitigen schriftlichen Antrag.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Das Originalgutachten kann täglich zwischen 8:00 und 12:00 bei diesem Gericht (Zi. 309) eingesehen werden.

Sonstiges:

Als VADIUM werden NUR legitimierte Sparbücher angenommen. Namenssparbücher müssen auf den Bieter lauten. Ab einer Einlage von EUR 15.000,– werden nur Namenssparbücher angenommen.
Alle Bieter müssen einen gültigen Lichtbildausweis und einen EU/EWR- bzw. Schweizer Staatsbürgerschaftsnachweis (v.a. Reisepass) od. eine(n) Bestätigung/Bescheid nach dem
Wr. AusländergrunderwerbsG vorlegen.
VOLLMACHTEN (und gegebenenfalls müssen beglaubigt sein. Firmenbuchauszüge)
Die verpflichtete Partei hat gegenüber dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die
Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit.a UStG 1994 verzichtet.


Grundbuch:

01402 Hernals

EZ:

1752

Grundstücksnr.:

.639/3

BLNr:

50, 51, 56, 57, 58

Liegenschaftsadresse:

Clerfaytgasse 5

PLZ/Ort:

1170 Wien


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Werkstatt 1 und 2: Bei den bewertungsgegenständlichen Objekten handelt es sich um Flächen im Kellergeschoss, die derzeit einen Rohzustand aufweisen, baulich weder voneinander noch vom allgemeinen Kellerbereich abgegrenzt sind und laut Aussage der Vertreterin der verpflichteten Partei von jemanden zur Möbellagerung genutzt werden. Ein Prekariumsvertrag wurde vorgelegt. Die Räume weisen mehrere straßenseitige Kunststoffkellerfenster (sowohl in Richtung Clerfaytgasse als auch in Richtung Rötzergasse) auf, verfügen über einen befestigten Boden, ein unverputztes Rohziegelmauerwerk und eine verputzte Gewölbedecke.
Der Erhaltungszustand ist als einfach und zweckdienlich zu bezeichnen.
Stellplatz 1-3:
Bei den bewertungsgegenständlichen Objekten handelt es um projektierte Stellplätze, die in natura jedoch bis dato nicht geschaffen wurden. Gemäß Nutzwertgutachten (Urkunde TZ 4833/2019) wären sie als 3 Stapelparker (unten, mittig, oben) verteilt auf das Keller- und Erdgeschoss angedacht gewesen. Die Zufahrt hätte vom Erdgeschoss aus erfolgen sollen.
Gemäß der ursprünglichen Einreichplanung für den DG-Ausbau war die Einfahrt von der Clerfaytgasse angedacht. Im 1. Planwechsel, genehmigt am 12. August 2016, hat sich die Zufahrt und Situierung in die Rötzergasse verlegt (angrenzend an die Werkstatt 2 im Kellergeschoss). Dieser Plan dürfte auch die Basis für das geänderte Nutzwertgutachten (Urkunde TZ 4833/2019) sein. Mit dem 2. Planwechsel, genehmigt am 30. Dezember 2020 sind die für die Stellplätze angedachten Flächen im Kellergeschoss im Bereich der Rötzergasse in der Werkstatt 2 aufgegangen und die Flächen im Erdgeschoss als Wohnung Top 7 umgeplant worden. Dies wurde auch im 3. Planwechsel, genehmigt am 21. Mai 2024 und im Ausführungsplan, vom 02. August 2024 sowie im neuen Einreichplan, genehmigt am 04. Oktober 2024, beibehalten.
Das Nutzwertgutachten (TZ 4833/2019) mit den darin ausgewiesenen Flächen wurde auf Basis des Planes (1. Planwechsel), genehmigt am 12. August 2016 (offene Bauvorhaben), erstellt.
Mit dem 2. Planwechsel, genehmigt am 30.Dezember2020 sind die für die Stellplätze angedachten Flächen im Kellergeschoss im Bereich der Rötzergasse in der Werkstatt2 aufgegangen.
Bei der „Zufahrtsfläche“ für die Stellplätze im Erdgeschoss handelt es sich nunmehr um die Wohnung Top 7. Stellplätze sind somit gemäß dem letztgültigen Einreichplan, genehmigt am 04. Oktober 2024 nicht mehr angedacht.
Hinsichtlich der beiden Werkstätten entspricht der Ist-Zustand der Grundrissgestaltung keinem Grundrissplan der Planunterlagen, da die Sanitärräume weder geschaffen noch Zwischenwände errichtet wurden und weichen außerdem die Flächen und Nutzwerte von jenen des Nutzwertgutachtens ab.
Weiters sind die Werkstatt 1 und 2 im Einreichplan, genehmigt am 04. Oktober 2024, nicht mehr getrennt vorhanden, sondern als ein Objekt „Top 8“ zusammengefasst und wurden allgemeine Kellerbereiche in diese Top 8 integriert.
Das Objekt Top 7 wurde zwischenzeitlich gerichtlich geräumt und als Prekarium zur Nutzung (unentgeltlich – Nutzer verpflichtet sich lediglich, die auf den gegenständlichen Nutzungsgegenstand entfallenden Anteil an Betriebskosten, öffentlichen Abgaben und Nebenkosten gem. §§ 21 ff MRG, in Höhe von derzeit € 72,-- brutto zu entrichten) überlassen.
Die Werkstättenflächen „Top 8“ wurden als Prekarium zur Nutzung (unentgeltlich – Nutzer verpflichtet sich lediglich, die auf den gegenständlichen Nutzungsgegenstand entfallenden Anteil an Betriebskosten, öffentlichen Abgaben und Nebenkosten gem. §§ 21 ff MRG, in Höhe von derzeit € 200,-- inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer beginnend ab 01.11.2025 zu entrichten) überlassen.

Grundstücksgröße:

602 m²

Objektgröße:

144,21 m²


Schätzwert:

167.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

16.700,00 EUR

Geringstes Gebot:

83.500,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es wird empfohlen, in das Langgutachten Einsicht zu nehmen.



Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung Werkst: 1,2; Stellpl.: 1,2 3 (25.09.2026 09:30)

1170 Wien, Clerfaytgasse 5

Ausdruck vom: 15.07.2026 07:40:38 MESZ