Versteigerung - Wohnung 37, 38, 39, 40, 41
11 E 2813/25t
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
14.07.2026
am 25.09.2026 um 09:30 Uhr
Bezirksgericht Hernals, 1170 Wien, Kalvarienberggasse 31, Saal F (4. Stock)
01/404 25 - 308 414
Die verpflichtete Partei C5 Immobilien GmbH, Clerfaytgasse 5/32, 1170 Wien hat die Besichtigung der
Liegenschaft zu gestatten und für deren Zugänglichkeit zu sorgen (§ 176 Abs 1 EO). Die
Festlegung bestimmter Besichtigungszeiten bzw. eines Besichtigungstermines durch das
Gericht erfolgt nur über rechtzeitigen schriftlichen Antrag.
Das Originalgutachten kann täglich zwischen 8:00 und 12:00 bei diesem Gericht (Zi. 309) eingesehen werden.
Als VADIUM werden NUR legitimierte Sparbücher angenommen. Namenssparbücher müssen auf den Bieter lauten. Ab einer Einlage von EUR 15.000,– werden nur Namenssparbücher angenommen.
Alle Bieter müssen einen gültigen Lichtbildausweis und einen EU/EWR- bzw. Schweizer Staatsbürgerschaftsnachweis (v.a. Reisepass) od. eine(n) Bestätigung/Bescheid nach dem
Wr. AusländergrunderwerbsG vorlegen.
VOLLMACHTEN (und gegebenenfalls müssen beglaubigt sein. Firmenbuchauszüge)
Die verpflichtete Partei hat gegenüber dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die
Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit.a UStG 1994 verzichtet.
01402 Hernals
1752
.639/3
39, 40, 41, 42, 43
Clerfaytgasse 5
1170 Wien
Wohnungseigentumsobjekt
Bei den bewertungsgegenständlichen Objekten handelt es sich um einen Rohdachboden. Als Baumaßnahme wurde nur das Dachbodenpflaster und die Beschüttung entfernt. Das Dach befindet sich augenscheinlich in einem desolaten und sanierungsbedürftigen Zustand, weshalb der Boden durch eine Plane zur Reduzierung von Witterungseinflüssen auf die darunterliegenden Wohnungen abgedeckt wurde (Die Dippelbäume sind aufgrund des undichten Daches mit einer Plane abgedeckt).
Wie bei den offenen Bauvorhaben angeführt, wurde mit dem Bescheid vom 21. Mai 2024 ein 3. Planwechsel bewilligt, aus dem hervor geht: „der Dachgeschossaus- und-zubau wird nicht konsumiert.“ Im Ausführungsplan (bei den offenen Bauvorhaben), datiert mit 02. August 2024, ist der Dachboden ebenfalls als nicht ausgebauter Rohdachboden eingezeichnet.
In weiterer Folge gibt es einen weiteren Bescheid, datiert mit 04. Oktober 2024, gemäß welchem das Dachgeschoss auf zwei Ebenen zwecks Schaffung von 4 Maisonettewohnungen, baubewilligt wurde. Dieser Bescheid ist ebenfalls bei den Unterlagen zu den offenen Bauvorhaben enthalten. (gemäß dem Nutzwertgutachten (Urkunde TZ 2707/2016) sind 5 Dachgeschosswohnungen parifiziert).
Das Bauvorhaben wurde bis dato nicht ausgeführt. Seitens der Hausverwaltung wurde folgendes mitgeteilt:
„Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass sich der Dachstuhl am Ende seiner Lebensdauer befindet. Der Bauträger, in dessen Eigentum das Dach steht, befindet sich zudem kurz vor einem Konkurs.“
Die Objekte sind in natura noch nicht geschaffen worden, sondern es handelt sich um einen Rohdachboden. Es besteht keine bauliche Abgrenzung bzw. wurden diese noch nicht als eigenständige Wohnungseigentumsobjekte ausgeführt und verfügen über keine separaten Zugänge. Ein Dachbodenausbau ist nur gesamtheitlich wirtschaftlich sinnvoll. Aufgrund dessen scheint es aus der Sicht des gefertigten Sachverständigen sinnvoll, die einzelnen bewertungsgegenständlichen Wohnungseigentumsobjekte als wirtschaftliche Einheit zusammen zu fassen. Einem präsumtiven Erwerber wird empfohlen, die gegebenen Problemstellungen eingehend zu prüfen und die damit verbundenen Risken abzuwägen. Im Gutachten konnten die gegebenen Problemstellungen nur demonstrativ und nicht abschließend aufgezeigt werden und es werden diese erst im Zuge der Erstellung eines Ingenieurbefundes samt Einreichplanung und statischer Evaluierung in Erscheinung treten.
Weiters ist die projektierte Top 41 im Einreichplan, genehmigt am 04. Oktober 2024, nicht mehr vorhanden.
Die im Nutzwertgutachten ausgewiesenen Flächen und Wohnungseigentumsobjekte stammen aus Planunterlagen, für die es bei der Baubehörde zwischenzeitlich abweichende Einreichpläne gibt.
Im Nutzwertgutachten ist angeführt, dass die Wohnungseigentumsobjekte im 1. und 2. Dachgeschoss liegen sollen. In natura ist jedoch nur der Rohdachboden vorhanden und kann keine Aussage getroffen werden, in welcher Qualität und Ausstattung der Ausbau hinkünftig erfolgen wird.
602 m²
385,91 m²
340.000,00 EUR
kein Zubehör
34.000,00 EUR
170.000,00 EUR
Es wird empfohlen, in das Langgutachten Einsicht zu nehmen.
historischer Grundriss DG (716 KB)
Grundriss1DG_offeneBauvorhaben (1118 KB)
Grundriss2DG_offeneBauvorhaben (1134 KB)
GrundrissDachdraufs._offeneBV (856 KB)
Außenansicht Gebäude (309 KB) Außenansicht Gebäude (2) (304 KB) Allgemeiner Gang Gebäude (269 KB)
Alle Edikte zum Fall:
1170 Wien, Clerfaytgasse 5
1170 Wien, Clerfaytgasse 5
1170 Wien, Clerfaytgasse 5
