Versteigerung - Wohnhaus
7 E 4/26i
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
15.09.2026
am 22.10.2026 um 13:30 Uhr
Bezirksgericht Mattighofen, Verhandlungssaal 012, Erdgeschoss
40307 Geretsberg
116
470/3
6 und 7
Gasteig 11
5132 Geretsberg
Einfamilienhaus
Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft liegt in der ländlich geprägten Ortschaft Geretsberg. Im Jahr 2022 wurde das bestehende Gebäude, stark baufällige Haus kernsaniert und um einen Garagenzubau erweitert. Das Wohnhaus besteht aus Erdgeschoß und Obergeschoß und ist nicht unterkellert. Die Bauweise ist Massivbau, Ziegelmauerwerk und Stahlbeton. Die Dachkonstruktion ist ein Satteldach und über der Garage besteht ein Flachdach. Die Fassade ist verputz und mit Vollwärmeschutz versehen. Es besteht teilweise Reparaturbedarf an der Fassade. Die Zufahrt zum Objekt ist asphaltiert, öffentliche Straße und es sind ausreichend Parkplätze vorhanden.
Flächenaufstellung:
WNFl. Erdgeschoß 74,57 m²
WNFl. Obergechoß 80,97 m²
WNFl. gesamt 155,54 m²
NFl. Garage/Gang 79,00 m²
NFl. Terrase 112,74 m²
NFl. Balkon 9,50 m²
540 m²
406.866,00 EUR
Im konkreten Fall wird als Zubehör die Küche samt Schränken, eingebauten Küchenmaschinen und Küchengeräten mit einem Pauschalwert von € 5.500,00 in Ansatz gebracht.
5.500,00 EUR
40.686,60 EUR
203.433,00 EUR
-Das Schätzungsgutachten ist aus der Ediktsdatei zu ersehen.
-Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem
Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG
verzichtet.
- Ein Besichtigungstermin wird nur über Antrag der betreibenden Partei oder eines Interessenten
festgesetzt.
- Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf
welches Konto - Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC - ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen
werden soll.
- Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote
eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche
Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine
besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung,
lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder
Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug
oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen,
die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige
Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird,
so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der
Verwaltungsbehörde dartun.
- Der Liegenschaftserwerb unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
nicht verfügbar
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