Versteigerung - befristet vermietetes Wohnhaus
5 E 17/25m
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
11.06.2026
am 04.09.2026 um 10:00 Uhr
Bezirksgericht Purkersdorf, 1 Stock, Zimmer 5
3. September 2026, 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr
01906 Purkersdorf
541
.338 und 611/1
2
Bahnhofstraße 11
3002 Purkersdorf
Mehrfamilienhaus
Auf dem Grundstück sind ein Mehrfamilienhaus mit insgesamt fünf Wohneinheiten und eine
Garage errichtet. Der Umbau des zunächst als Einfamilienhaus errichteten Wohnhauses
erfolgte aufgrund der Baubewilligung vom 11.01.2024. Laut Angaben der Baubehörde stehen
für den Umbau die Fertigstellungsanzeige und damit die Benützungsbewilligung noch aus. Die
Erschließung des Grundstücks erfolgt über die angrenzende öffentliche Straße
(Bahnhofstraße).
Das Wohnhaus besteht aus Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss. Zum Befundaufnahmezeitpunkt befand sich das Gebäude in einem augenscheinlich gutem
Bauzustand. Nach Angaben des Eigentümervertreters wurde die Innenausstattung des
Gebäudes, die Fenster, die Türen und die haustechnischen Leitungen/Anlagen (Elektrik) vor
etwa 2 Jahren neu hergestellt. Ein Fertigstellungsbedarf ist hinsichtlich der Außenanlagen
gegeben. Laut Angaben im Bewilligungsbescheid sind Pflichtstellplätze zu errichten sowie ein
verpflichtender Kinderspielplatz zu schaffen.
Zum Bewertungsstichtag war kein zu bewertendes Zubehör vorhanden.
Laut dem Eigentümervertreter besteht an dem bewertungsgegenständlichen Objekt ein
Bestandrecht, das mit dem 30.06.2031 befristet ist.
Auf das Langgutachten der Sachverständigen Mag. Regina E. Hemmer-Halbwidl, MSc,
ON 18.1, wird ausdrücklich verwiesen.
1.078 m²
900.000,00 EUR
kein Zubehör
90.000,00 EUR
650.000,00 EUR
Das Gutachten basiert auf den erhaltenen Unterlagen, erteilten Informationen und den getroffenen Annahmen.
Der vorstehende Verkehrswert wurde unter der Voraussetzung ermittelt, dass mir alle für die Bewertung maßgeblichen Umstände wahrheitsgemäß offengelegt wurden. Sollten nachträglich Umstände bekannt werden, von denen ich im Rahmen der gegenständlichen Gutachtertätigkeit keine Kenntnis erlangt habe, behalte ich mir vor, das gegenständliche Gutachten zu widerrufen bzw. abzuändern.
Weiters wird jedem Interessenten geraten, vor einem eventuellen Erwerb von der allenfalls durch das Gericht gebotenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Objekt selbst zu besichtigen, um sich ein eigenes Bild von der Immobilie zu machen.
Das Bewertungsgutachten umfasst 66 Seiten zuzüglich 74 Seiten Anhang inklusive Fotodokumentation. Auf den Inhalt des Langgutachtens wird ausdrücklich hingewiesen.

