Versteigerung - Seeweg 3 / Einfamilienhaus
3 E 4039/25h
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
23.07.2026
am 29.09.2026 um 14:30 Uhr
Bezirksgericht Bruck a.d.Leitha; Wiener Gasse 3; 1.Obergeschoss; Verhandlungssaal A
05006 Gallbrunn
128
254
6
Seeweg 3
2463 Gallbrunn
Einfamilienhaus, Wohnungseigentumsobjekt
Die Liegenschaft, auf der das bewertungsgegenständliche Einfamilienhaus errichtet ist, befindet sich in Gallbrunn, etwa 11 km westlich von Bruck an der Leitha.
An der Liegenschaft ist Wohnungseigentum begründet. Bewertungsgegenständlich sind 170/308-Wohnungseigentumsanteile untrennbar verbunden mit Wohnungseigentum an Haus 2.
Das auf der Liegenschaft ursprünglich um das Jahr 1976 in Massivbauweise errichtete und im Jahr 1984 aufgestockte, freistehende Einfamilienhaus, umfasst im Zeitpunkt der Befundaufnahme Erdgeschoß, Obergeschoß und Dachboden. Dem Bewertungsgegenstand sind laut Nutzwertgutachten zwei Gartenflächen zugeordnet. Die Flächen des Bewertungsgegenstandes und eine detaillierte Beschreibung sind im Langgutachten samt Fotodokumentation ersichtlich.
Der Gebäudebestand befindet sich in einem dem Alter entsprechenden Bauzustand und in einem durchschnittlich guten Erhaltungs- jedoch mäßigen Pflegezustand. Es besteht in weiten Teilen des Gebäudes Modernisierungsbedarf (z.B. Haustechnik, etc.). Im Zeitpunkt der Befundaufnahme wurde rückgestauter Instandhaltungsbedarf festgestellt.
1.108 m²
258.600,00 EUR
Das zu bewertende Zubehör umfasst eine Einbauküche, die in der Wertermittlung im Bauwert angemessen berücksichtigt ist. Ebenfalls sind die Sanitäreinrichtungen sowie Haustechnikanlagen in der Wertermittlung enthalten. Darüber hinaus ist kein zu bewertendes Zubehör vorhanden.
0,00 EUR
25.860,00 EUR
129.300,00 EUR
Gemäß Kaufvertrag vom 26.06.2019 wurde Christoph WALLNER (die verpflichtete Partei) Alleineigentümer der Liegenschaft, durch Ankauf des 1/3-Anteiles seiner Mutter. In diesem Kaufvertrag wurde Elisabeth WALLNER, geboren am 03.10.1963, vertraglich ein unentgeltliches, lebenslanges Wohnungsgebrauchsrecht eingeräumt. Weder im historischen noch im aktuellen Grundbuchsauszug ist eine grundbücherliche Anmerkung dieses Wohnrechtes vorhanden. Aufgrund der derzeitigen Informationslage ist nicht abschließend nachvollziehbar, ob das Wohnrecht zum Bewertungsstichtag aufrecht ist. Laut aktueller Meldeauskunft hat die Wohnberechtigte zum Bewertungsstichtag ihren Hauptwohnsitz an dieser Adresse gemeldet.
Der geldlastenfreie Verkehrswert beträgt EUR 260.000,00
Die Abgabenrückstände betragen zum Stichtag 16.06.2026 bzw. 20.05.2026 insgesamt EUR 1.408,43.
Der Verkehrswert mit Berücksichtigung der Belastung der Abgabenrückstände beträgt EUR 258.600,00
Der Barwert des Wohnungsgebrauchrechtes beträgt EUR 151.500,00
Der Verkehrswert mit Berücksichtigung der Belastung durch Abgabenrückstände und Wohnungsgebrauchsrecht beträgt EUR 96.500,00.
Der Schätzwert enthält keine Umsatzsteuer.
Eine Fotodokumentation ist im Langgutachten enthalten.
Der Sachverständige weist vollinhaltlich auf das Langgutachten samt Beilagen hin; das Kurzgutachten stellt lediglich einen stark komprimierten Überblick über den Bewertungsgegenstand dar.
Es wird ausdrücklich empfohlen, das Langgutachten vollinhaltlich zu lesen, von der Besichtigungsmöglichkeit Gebrauch zu machen und den Bewertungsgegenstand persönlich in Augenschein zu nehmen.
Alle Edikte zum Fall:
2463 Gallbrunn, Seeweg 3
















