Versteigerung - Grünland
7 E 47/26d
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
07.10.2026
am 18.11.2026 um 10:30 Uhr
Saal E17/Erdgeschoss
0463/58 40 373 922/Lenz Petra
72142 Marolla
637
226/1
2
9020 Klagenfurt am Wörthersee
land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft
Das unbebaute, dreiecksförmige Grundstück stellt zum größten Teil eine ungemähte und verwilderte Wiesenfläche dar, auf der Wiese verteilen sich einige freistehende Büsche und kleine Bäume, die beginnen die Freiflächen zu besiedeln.
Das Grundstück bildet natürliche Senken (siehe Höhenlinien im Luftbild), da die Ränder an den Grundstücksgrenzen von allen Seiten leicht abfallen und dort die tiefsten Punkte des Geländes liegen.
In diesen tieferen Wiesenflächen ist der Boden großflächig mit einem Polster aus grünem Moos bedeckt. Dieses Mooswachstum deutet häufig auf einen eher feuchten Boden hin.
Im Westen, entlang dem Grillenweg, stehen große Laubbäume mit tlw. dichten Unterwuchs aus diversen Sträuchern.
Im Süden, entlang der Flughafenstraße, steht eine Laubbaumreihe/Allee, welche augenscheinlich auf öffentlichem Gut steht, unter und zwischen diesen Bäumen wachsen ebenfalls Büsche und kleine Bäume. Entlang der Straße verläuft ein Gehsteig mit Straßenbeleuchtung, ebenfalls bereits öffentliches Gut.
4.371 m²
83.000,00 EUR
kein Zubehör
8.300,00 EUR
41.500,00 EUR
Es wurden Projektunterlagen über den Ankauf des Grundstückes von September 2022 vorgelegt, in denen ausgeführt wurde, dass das Grünland in Bauland umgewidmet werden soll.
Nach Rückfrage bei der Abteilung Stadtplanung wurde die Widmung Grünland - Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland per Mail bestätigt – es liegen aktuell keine laufenden Verfahren oder Anregungen zur Umwidmung vor.
Zum Objekt gehört kein Zubehör.
Unter dem geringsten Gebot findet der Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt EUR 8.300,-- und kann nur in Form eines Sparbuches beim Termin übergeben werden.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
1 a 5901/1993 DIENSTBARKEIT Verlegung, Erhaltung und Betrieb von 20 kv-Kabeln hins Gst 226/1 für Stadtwerke Klagenfurt (8W-En-315/2/1992, 8W-En-315/5/1992)
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a Umsatzsteuergesetz 1994 verzichtet.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug bzw. eine Spezialvollmacht sind mitzubringen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
nicht verfügbar




