zur Navigation
Dienststelle:

BG Bregenz (911)

Aktenzeichen:

68 E 710/25k

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

15.10.2026

Versteigerungstermin:

am 27.11.2026 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Bregenz, Bergmannstraße 1, 6900 Bregenz, Verhandlungssaal A16

Telefonkontakt:

05 76014 3450 09

Besichtigungszeit:

Die Besichtigung der Liegenschaft findet am Dienstag, den 17. November 2026 um 9.30 Uhr unter Beiziehung des Gerichtsvollziehers Reinhard Wüstner statt.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

www.edikte@justiz.gv.at

Sonstiges:

§ 168 Z 6 EO: Höhe des Vadiums und des geringsten Gebots
Das Vadium kann nur in Form von (inländischen) Sparurkunden erlegt werden (kein Bargeld:
§ 179 Abs 1 EO). Die Sparurkunde (zB Sparbuch) muss in Papierform erlegt werden. Elektronische Urkunden werden nicht akzeptiert, da die Sparurkunde vom Erleger dem Gericht übergeben werden muss und bei Gericht als Sicherheitsleistung verbleibt.
Die Höhe des Vadiums beträgt EUR 51.730,00.
Das geringste Gebot beträgt EUR 258.650,00.
§ 168 Z 8 EO: Dienstbarkeiten, Ausgedinge und Lasten
Für die Wohnung Top W 20 befinden sich im A2-Blatt des Grundbuchs keine nennenswerten Eintragungen.
Im C-Blatt im Grundbuch findet sich die Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gemäß § 32 WEG 2002 (abweichender Aufteilungsschlüssel) sowie eine Benützungsvereinbarung laut Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag aus dem Jahre 2014. Darüber hinaus sind zwei Pfandrechte eingetragen.
Dienstbarkeiten, Ausgedinge und andere Reallasten, denen der Vorrang vor dem Befriedigungsrecht eines betreibenden Gläubigers oder einem eingetragenen Pfandrecht zukommt,sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen (§ 200 Abs 1 EO).


Grundbuch:

91108 Fussach

EZ:

312

Grundstücksnr.:

1447, 1453

BLNr:

78 (Anteile 104/3730) und B-LNR 79 (Anteile 104/3730)

Liegenschaftsadresse:

Gießenstrasse 2, Top W 20

PLZ/Ort:

6972 Fußach


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Mit 2012 wurde die Baubewilligung für die Errichtung eine Wohnanlage mit 22 Wohnungen in drei Baukörpern erteilt. Die Baukörper sind über ein gemeinsames UG verbunden und an alle öffentlichen Versorgungseinrichtungen angeschlossen. Die bewertungsgegenständliche Wohnung Top W 20 ist im Erdgeschoß situiert. Die genaue Bau- und Ausstattungsbeschreibung kann dem Langgutachten entnommen werden. Die Wohnung Top 20 verfügt über 97,59 m² und besteht aus Diele, WC, Bad, Gang, Büro, 2 Schlafzimmer, Kochen/WZ, Speis, zuzüglich Balkon mit 31,15 m², Abstellraum auf der Terrasse und Keller mit 4,50 m². Vor der Einheit sind der Wohnung mit einer Benützungsvereinbarung zwei Abstellplätze ausschließlich zur Nutzung zugeordnet. Dazu wurde ein abweichender Schlüssel zur Abrechnung der BK vereinbart. Derzeit fallen € 469,34 BK/HK inklusive Rücklage monatlich an, weiters € 16,37 und € 10,73 für die beiden Abstellplätze im Freien. Ein TG-Platz ist der Wohnung nicht zugeordnet. Detaillierte Informationen der Hausverwaltung sind im Langgutachten und den Beilagen beinhaltet. Die Wohnung präsentiert sich in einem sauberen und gepflegten Zustand bis auf die üblichen Abnützungsspuren. Die Küche und das Badezimmer sind im Langgutachten genauer beschrieben.

Grundstücksgröße:

2.672 m²

Objektgröße:

97,52 m²


Schätzwert:

517.300,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Küche und Badezimmermöbel, detailliert im Langgutachten beschrieben, Zeitwert von gesamt€ 1.300,00 ist im Schätzwert von € 517.300,00 bereits beinhaltet

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

1.300,00 EUR

Vadium:

51.730,00 EUR

Geringstes Gebot:

258.650,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Die SV verweist auf das Langgutachten und die Beilagen zum Langgutachten.
ZUR NACHRICHT
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden,
Schätzungsprotokolle etc können von den Kauflustigen in der Gerichtsabteilung des Bezirksgerichtes Bregenz (= Exekutionsgericht) während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Beim Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
ALLGEMEINE AUFFORDERUNG
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
ALLGEMEINE AUFFORDERUNG AN DIE PFANDGLÄUBIGER
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften (mit Ausnahme der Simmultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen), werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
AUFFORDERUNG AN DIE ÖFFENTLICHEN ORGANE BEZÜGLICH DER STEUERN UND
SONSTIGEN ÖFFENTLICHEN ABGABEN
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen entrichtenden Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
UNGÜLTIGE VEREINBARUNGEN
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder andere Vorteile können nicht eingeklagt werden.
Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
................................................................................................................................Achtung:
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Vertreter von juristischen Personen haben entsprechende Unterlagen, die nicht älter wie 7 Tage sein dürfen, vorzulegen, wie zum Beispiel Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister, etc. Personen, die für andere Personen bieten, haben eine qualifizierte Vollmacht (beglaubigte Vollmacht) vorzulegen.


Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

Grundriss (190 KB)

Foto(s):

Aussen (221 KB) Aussenansicht (216 KB) Bad (91 KB) Badezimmer (131 KB) Küche (139 KB) Küche (114 KB) Schlafzimnmer (153 KB) WCAnlage (109 KB) Wohnraum (183 KB) Wohnraum (235 KB) Zugang (142 KB) Besucherparkplatz3UG (44 KB) Besucherparkplatz12EG (89 KB)

Ausdruck vom: 16.10.2026 00:38:38 MESZ