Versteigerung - Wohnhaus
9 E 37/25z
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
21.09.2026
am 23.11.2026 um 10:00 Uhr
Bezirksgericht Korneuburg, 2100 Korneuburg, Landesgerichtsplatz 1, VH-Saal 22, 1. Stock
02262/799-580
Mo, Mi bis Fr 8:30 bis 12:00 Uhr, Di 8:00 bis 12:00 Uhr. Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen beim BG Korneuburg im Servicecenter ausschließlich gegen vorherige Terminvereinbarung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten eingesehen werden. Bei dem oben bezeichneten Gericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
Als Sicherheitsleistung (Vadium) kommen nur SPARBÜCHER in Betracht.
Bieter haben sich durch Vorlage eines REISEPASSES auszuweisen, gegebenenfalls ist ein
Firmenbuchauszug bzw. eine beglaubigte Spezialvollmacht mitzubringen.
Der Verpflichtete hat dem Gericht nicht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß
§ 6 Abs 1 Z 9 lit a UstG 1994 verzichtet (§ 170 Z 10 EO).
11108 Goldgeben
294
793 und 811
3
Weinbergstraße 27
3464 Goldgeben
Einfamilienhaus
Wohnhaus, bestehend aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss und einem nicht ausgebauten Dachboden (es handelt sich um ein Elk Fertigteilhaus in Holzriegelbauweise)
GstNr. 793 350 m2
GstNr. .811 1.748 m2
Gesamtfläche 2.098 m2
Widmung:
Straßenseitiger Teil:
Bauland – Wohngebiet BW
Rückwärtiger Teilbereich:
Grünland Land- und Forstwirtschaft Glf
Form und Niveau der Grundstücke:
Unregelmäßige Figuration (langgestreckt und annähernd
rechteckähnlich samt schmaler
Abwinkelung) mit einem grundsätzlich etwa in Richtung Norden
unterschiedlich stark
ansteigenden Niveau. Teilweise wurden Terrassierungen ausgebildet
bzw. existieren steile
Anstiege.
Geschosse:
Kellergeschoss Raumhöhe ca. 2,37 m im Gang
Erdgeschoss Raumhöhe ca. 2,55 m im Wohnzimmer
Wohnhaus bestehend aus:
Kellergeschoss: Garage, Gang, Keller 1, Keller 2, Keller 3, Keller 4,
Sauna, WC, Keller 5
Erdgeschoss: Windfang, Diele, Zimmer 1, Garderobe, Wohnzimmer,
Essküche, Zimmer 2, WC, Bad
Außenanlagen auf der Liegenschaft:
Befestigungen mittels Betonsteinpflasterung sowie Plattenbelegungen sind vorhanden. Die Freifläche verfügt über einen Rasenbewuchs, Bäume und Sträucher sind gegeben.
Insbesondere etwas weiter rückwärtig vom Haus sind die
Außenanlagen ungepflegt.
Liegenschaftsinterne Abgrenzungen sowie Terrassierungen sind teilweise ausgebildet.
Aufschließungen auf öffentlichem Grund:
Kanal-, Wasser-, Strom-, Gas- und Telefonleitungen
Wasserversorgung: Anschluss an das Leitungsnetz
Brunnen (angeblich rd 14 m tief)
Abwasserbeseitigung: Anschluss an den Schmutzwasserkanal
Sickergrube (angeblich ehemaliger Brunnen)
Stromversorgung: Anschluss an das Leitungsnetz
Gasversorgung: Ein Anschluss an das Leitungsnetz soll nicht existieren.
Warmwasserbereitung sowie Beheizung: Erfolgt von
Fußbodenheizungen und einem Radiator. Ein E-Heizpaneel ist montiert. Weiters wurde eine Brauchwasserwärmepumpe (AE EHT Revolution – 2 270, 260 l Nutzinhalt) im Keller 1 installiert. Im Wohnzimmer ist ein Kachelofen positioniert.
Sonstiges:
Eine Photovoltaikanlage (angeblich rd 6,5 kWp) wurde am Dach installiert.
Teilweise Innenrollos sind angeordnet.
Mit einer Fliesenbelegung ist die teilweise überdachte Terrasse versehen.
Rückwärtig vom Haus wurde ein Biotop samt Folienauslegung wahrgenommen.
Bau- und Instandhaltungszustand:
Grundsätzlich ist anzuführen, dass sowohl außen als auch raumseitig an mehreren Stellen Schadensbilder vorliegen bzw. Abnutzungserscheinungen, Beeinträchtigungen und
unfachliche Ausführungen, etc. erhoben werden konnten. Betreffend dem Zustand ist auf die
Fotodokumentation einzugehen (es wurden noch einzelne zusätzliche Fotos angefertigt, welche jedoch aus Kostengründen gleichlautend wie eine eingehende
Textierung nicht beigefügt wurden).
Es handelt sich um ein Fertigteilwohnhaus, wobei die Auffahrt von der Straße eher steil ist.
Die rückwärtige Geländesituation ist stark ansteigend.
Beeinträchtigungen bzw. Schäden zeigen sich an den Fassaden, den Holzteilen, dem Kaminkopf, der Rinne, den Außenanlagen, der Terrassenverfliesung, etc..
Hochgezogene Spenglerarbeiten bzw. Abdichtungen sowie
entsprechende Sockelhöhen wurden nicht wahrgenommen.
Die Auffahrt von der Straße bis auf das Kellergeschossniveau ist eher steil ausgebildet.
Absturzsicherungen wurden nicht gänzlich geschaffen. In den Räumlichkeiten sind an mehreren Stellen
Abnutzungserscheinungen, mechanische
Beschädigungen, Verfärbungen, Anstrichschäden, Feuchtigkeitseinwirkungen, Risse, etc. wahrnehmbar.
Frei geführte Installationen wurden vorgefunden.
Aufgrund von Wassereintritten sind im Dachboden bereits
Schadensbilder zu erkennen.
Es verfügt die Kellerstiege über eine enge Wendelung sowie ein steiles Steigungsverhältnis.
Schätzwert EUR 246.500,-
• mit Berücksichtigung des Wohnungsgebrauchsrechtes,
mit Berücksichtigung der Abgabenrückstände (mit angen. dinglicher Wirkung – EUR 2.462,12)
• Wert des Wohnungsgebrauchsrechtes EUR 95.000,00
ohne Zubehör
246.500,00 EUR
Nicht Gegenstand der Bewertung.
kein Zubehör
24.650,00 EUR
123.250,00 EUR
Auf das beim Bezirksgericht vorliegende Gutachten, in welchem sämtliche erwähnte „Beilagen“ enthalten sind, ist zu verweisen.
Beim Punkt "Schätzwert" wurde der gerundete Verkehrswert unter Berücksichtigung der im Gutachten erwähnten Abgabenrückstände mit angen. dinglicher Wirkung sowie mit Berücksichtigung des Wohnungsgebrauchsrechtes eingetragen. Der Verkehrswert ohne Berücksichtigung der Abgabenrückstände mit dinglicher Wirkung sowie mit Berücksichtigung des Wohnungsgebrauchsrechtes wurde mit rd € 249.000,-- ermittelt.
Das erstrangig eingetragene WONHUNGSGEBRAUCHSRECHT für Günter Reisinger (Wert laut Gutachten EUR 95.000,--) ist ohne Anrechung auf das Meistbot zu übernehmen!
nicht verfügbar
nicht verfügbar

