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Dienststelle:

BG Graz-Ost (631)

Aktenzeichen:

244 E 39/26f

wegen:

Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils

Bekannt gemacht am:

20.08.2026

Versteigerungstermin:

am 20.10.2026 um 14:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Graz,Radetzkystrasse 27,8010 Graz,Saal C/EG

Telefonkontakt:

0316/8074 4206

Sonstiges:

Langgutachten im Internet abrufbar. Weitere Auskünfte erteilt auch der Vertreter der betreibenden Partei
Es besteht die Möglichkeit, das gegenständliche Objekt zu besichtigen.
Für die Teilnahme am Besichtigungstermin ist keine Anmeldung erforderlich !
Die Besichtigung muss mindestens 3 Wochen vor dem Versteigerungstermin bei Gericht beantragt werden.
Dieses Schreiben muss enthalten,ob von Haus aus ein Schlosser beigezogen werden soll, falls die zu besichtigende Wohnung/Haus etc. am Besichtigungstermin versperrt vorgefunden wird. Wird dementsprechend bei der Besichtigung ein Schlosser beigezogen, auch wenn die Besichtigung ohne Schlosser stattfinden hätte können,so muss die antragstellende Partei die Kosten des Schlosserdienstes trotzdem bezahlen.
Wenn nur eine Besichtigung (ohne Schlosser) beantragt wird, geht der Gerichtsvollzieher , welcher die Besichtigung durchführt, nur vor Ort und besteht bei dem gegenständlichen
Objekt, welches nicht zugänglich ist, dann keine Möglichkeit der Besichtigung.


Grundbuch:

63240 Kalsdorf

EZ:

726

Grundstücksnr.:

409/16

BLNr:

5, 6

Liegenschaftsadresse:

Kernstockgasse 2

PLZ/Ort:

8401 Kalsdorf bei Graz


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Bewertungsgegenstand bildet das Grundstück 409/16 welches mit einem Einfamilienhaus, zwei Garagen sowie einem Nebengebäude bebaut ist.
Das bewertungsgegenständliche Einfamilienhaus wurde gemäß den Erhebungen des Sachverständigen auf Basis der Baubewilligung 806 Kr1 -1962 – „Errichtung eines Wohnhauses“ vom 13.11.1962 errichtet.
Eine Benützungsbewilligung vom 21.09.1971 liegt ebenfalls vor.
Im weiteren wurde mit der Baubewilligung 806 K11 -1974 die Errichtung eines Garagenzubaues (Fruchtgenussrecht) bewilligt. Zusätzlich wurde unter obiger GZ auch ein freistehendes Garagengebäude samt Abstellraum südlich des Wohnhauses bewilligt.
Das Wohngebäude umfasste ein Kellergeschoss, ein Erdgeschoss und ein ausgebautes Dachgeschoss.
Das Gebäude wurde in Massivbauweise errichtet.
Das Dach wurde als Satteldach mit Eternitdeckung ausgeführt.
An der Fassade wurde ein Vollwärmeschutz ausgeführt.
Die Fenster wurden als Kunststofffenster ausgeführt.
Als Sonnenschutz dienen außenliegende Rollos.
Die Erschließung des Kellergeschosses erfolgt über das zentrale an der Nordwestseite gelegene innenliegende Stiegenhaus.
Das Kellergeschoss umfasst den Stiegenabgang, einen vorgelagerten Lagerbereich, einen Verbindungsgang welcher ebenfalls zu Lagerzwecken genutzt wird und einen Technikraum.
Die Bodenflächen als Estrich ausgeführt.
Die Stiegen ins Erdgeschoss wurde in Massivbauweise ausgeführt, der Belag wurde als Laminatboden ausgeführt.
Fest zu halten wäre, dass es an mehreren Stellen des Kellermauerwerks zu aufsteigender Feuchtigkeit kommt. In weitere Folge gibt es mehrere Stellen mit Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung.
Der Zugang zum Erdgeschoss der Liegenschaft erfolgt über die Westseite der Liegenschaft. Das Erdgeschoss wurde als Hochparterre ausgeführt.
Das Erdgeschoss umfasst einen Vorraum, einen Abstellraum ein Schlafzimmer, die Küche, ein Wohnzimmer, ein weiteres Schlafzimmer ein Badezimmer und ein WC. Dem Wohnzimmer ist eine Terrasse vorgelagert. Bei dieser fehlt aktuell die Absturzsicherung.
Die Bodenflächen wurden überwiegend als Laminatboden ausgeführt. In den Nassräumen sind die Boden und teilweise die Wandflächen verfließt.
Die Innentüren sind als Holztüren ausgeführt welche Holzumfassungszargen angeschlagen sind.
Seitens des Sachverständigen wird darauf hingewiesen, dass auch im Erdgeschoss im Bereich des Vorraums ein Feuchtigkeitsschaden festgestellt wurde.
Das Dachgeschoss wurde entgegen der erhobenen Pläne bereits ausgebaut.
Der Grundriss wurde entsprechend in den Planstand skizziert.
Das Obergeschoss wird über das zentrale an der Nordwestseite gelegene Stiegenhaus erschlossen. Das Obergeschoss umfasst aktuell einen Vorraum ein Zimmer mit angeschlossenem Abstellraum. Ein weiteres Zimmer und ein Badezimmer mit WC.
Die Fußböden sind überwiegend als Laminatböden ausgeführt.
In den Nassräumen sind die Bodenflächen sowie die Wandflächen verfließt.
Die Türen sind als Holztüren, welche an Holzumfassungszargen angeschlagen sind, ausgeführt.
Im Badezimmer sind die erforderlichen Sanitäreinrichtungsgegenstände vorhanden.
Die Außenanlagen umfassen die befestigte Zufahrt zum Gebäude, ein Garagengebäude, einen Poolbereich mit angeschlossenem Nebengebäude, welche beide augenscheinlich nicht mehr nutzbar sind, die Freiflächen samt gärtnerischer Gestaltung, sowie die Einfriedung.

Grundstücksgröße:

956 m²

Objektgröße:

259,00 m²


Schätzwert:

365.400,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Im Eigentum der Verpflichteten steht eine Küche im Erdgeschoss mit Ober- und Unterschränken, Spüle, Kühlschrank, E-Herd und Backrohr

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

400,00 EUR

Vadium:

36.540,00 EUR

Geringstes Gebot:

128.700,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
Fruchtgenussrecht zu C-LNr. 7 a.
In Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen : ----
Wie bereits unter 2.2.1 angeführt ist auf der Liegenschaft unter C-LNR 7 ein FRUCHTGENUSSRECHT gem § 2 Dienstbarkeitsvertrag 2008-06-17 hins Gst 409/16 für Gst 411/10 eingetragen.
Der Fruchtnießer ist berechtigt den vom Fruchtgenussrecht umfassten Grundstücksteil in jeder weiße wie ein Grundstückseigentümer zu nutzen und darüber zu verfügen. Weiters ist der Fruchtnießer berechtigt zu jedem beliebigen Zeitpunkt die Übereignung des vom Fruchtgenussrecht umfassten Grundstücksteil zu verlangen.
Aus Sicht des Sachverständigen wird eine entsprechende Teilung baurechtlich nicht möglich sein. Trotzdem ist die belastete Fläche im Ausmaß von ca. 65 m² samt der darauf befindlichen Garage und Abstellraum nicht mehr im Verfügungsbereich des Liegenschaftseigentümers und somit auch nicht Gegenstand der nachfolgenden Bewertung.
Es wird empfohlen, in das beim Bezirksgericht Graz-Ost erliegende Langgutachten samt Beilagen Einsicht zu nehmen !
Der/Die Verpflichtete hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 abgegeben.
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (ausschließlich Sparbuch) erlegt werden.


Kurzgutachten:

Kurzgutachten Objekt 1

Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

Ostseite (553 KB) Südseite (445 KB) Westseite (558 KB) Abstellraum EG (325 KB) Zimmer EG (309 KB) Küche (347 KB) Wohnzimmer (378 KB) Zimmer 2 EG (384 KB) Zimmer 2 OG (247 KB) Zimmer 1 OG (274 KB) Bad OG (345 KB)

Ausdruck vom: 21.08.2026 10:35:52 MESZ