Kurzgutachten
BG Graz-Ost ()
244 E 39/26f
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
63240 Kalsdorf
726
409/16
5, 6
Kernstockgasse 2
8401 Kalsdorf bei Graz
Einfamilienhaus
Bewertungsgegenstand bildet das Grundstück 409/16 welches mit einem Einfamilienhaus, zwei Garagen sowie einem Nebengebäude bebaut ist.
Das bewertungsgegenständliche Einfamilienhaus wurde gemäß den Erhebungen des Sachverständigen auf Basis der Baubewilligung 806 Kr1 -1962 – „Errichtung eines Wohnhauses“ vom 13.11.1962 errichtet.
Eine Benützungsbewilligung vom 21.09.1971 liegt ebenfalls vor.
Im weiteren wurde mit der Baubewilligung 806 K11 -1974 die Errichtung eines Garagenzubaues (Fruchtgenussrecht) bewilligt. Zusätzlich wurde unter obiger GZ auch ein freistehendes Garagengebäude samt Abstellraum südlich des Wohnhauses bewilligt.
Das Wohngebäude umfasste ein Kellergeschoss, ein Erdgeschoss und ein ausgebautes Dachgeschoss.
Das Gebäude wurde in Massivbauweise errichtet.
Das Dach wurde als Satteldach mit Eternitdeckung ausgeführt.
An der Fassade wurde ein Vollwärmeschutz ausgeführt.
Die Fenster wurden als Kunststofffenster ausgeführt.
Als Sonnenschutz dienen außenliegende Rollos.
Die Erschließung des Kellergeschosses erfolgt über das zentrale an der Nordwestseite gelegene innenliegende Stiegenhaus.
Das Kellergeschoss umfasst den Stiegenabgang, einen vorgelagerten Lagerbereich, einen Verbindungsgang welcher ebenfalls zu Lagerzwecken genutzt wird und einen Technikraum.
Die Bodenflächen als Estrich ausgeführt.
Die Stiegen ins Erdgeschoss wurde in Massivbauweise ausgeführt, der Belag wurde als Laminatboden ausgeführt.
Fest zu halten wäre, dass es an mehreren Stellen des Kellermauerwerks zu aufsteigender Feuchtigkeit kommt. In weitere Folge gibt es mehrere Stellen mit Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung.
Der Zugang zum Erdgeschoss der Liegenschaft erfolgt über die Westseite der Liegenschaft. Das Erdgeschoss wurde als Hochparterre ausgeführt.
Das Erdgeschoss umfasst einen Vorraum, einen Abstellraum ein Schlafzimmer, die Küche, ein Wohnzimmer, ein weiteres Schlafzimmer ein Badezimmer und ein WC. Dem Wohnzimmer ist eine Terrasse vorgelagert. Bei dieser fehlt aktuell die Absturzsicherung.
Die Bodenflächen wurden überwiegend als Laminatboden ausgeführt. In den Nassräumen sind die Boden und teilweise die Wandflächen verfließt.
Die Innentüren sind als Holztüren ausgeführt welche Holzumfassungszargen angeschlagen sind.
Seitens des Sachverständigen wird darauf hingewiesen, dass auch im Erdgeschoss im Bereich des Vorraums ein Feuchtigkeitsschaden festgestellt wurde.
Das Dachgeschoss wurde entgegen der erhobenen Pläne bereits ausgebaut.
Der Grundriss wurde entsprechend in den Planstand skizziert.
Das Obergeschoss wird über das zentrale an der Nordwestseite gelegene Stiegenhaus erschlossen. Das Obergeschoss umfasst aktuell einen Vorraum ein Zimmer mit angeschlossenem Abstellraum. Ein weiteres Zimmer und ein Badezimmer mit WC.
Die Fußböden sind überwiegend als Laminatböden ausgeführt.
In den Nassräumen sind die Bodenflächen sowie die Wandflächen verfließt.
Die Türen sind als Holztüren, welche an Holzumfassungszargen angeschlagen sind, ausgeführt.
Im Badezimmer sind die erforderlichen Sanitäreinrichtungsgegenstände vorhanden.
Die Außenanlagen umfassen die befestigte Zufahrt zum Gebäude, ein Garagengebäude, einen Poolbereich mit angeschlossenem Nebengebäude, welche beide augenscheinlich nicht mehr nutzbar sind, die Freiflächen samt gärtnerischer Gestaltung, sowie die Einfriedung.
956 m²
259,00 m²
Die Liegenschaft ist entsprechend ihrer Lage aufgeschlossen.
Die Beseitigung der Fäkal- und Schmutzwässer erfolgt über Einleitung in den öffentlichen Schwemmkanal. Die Trinkwasserversorgung erfolgt über
Anschluss an das öffentliche Wasserleitungsnetz.
Die Mehrungsbeseitigung (Müllabfuhr) erfolgt durch die gemeindeeigenen Dienste. Die Stromversorgung erfolgt über das Netz der zuständigen EVU.
Die Beheizung des bewertungsgegenständlichen Einfamilienhauses erfolgt über eine Zentralheizung mittels Fernwärmeanschluss über Radiatoren.
Darüber hinaus gibt es im Keller noch den Ofen für feste Brennstoffe.
Baubewilligung 806 Kr1 -1962 vom 13.11.1962
Benützungsbewilligung vom 21.09.1971
Die Bewertungsliegenschaft ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Kalsdorf als
„Sanierungsgebiet“ SA „Immissionen“ IM, „Kerngebiet“ KG
mit einer Bebauungsdichte von 0,5 – 1,0 ausgewiesen.
Das Objekt wurde im Zuge der Befundaufnahme durch die Verpflichteten selbst genutzt. Bestandsrechte wurden keine wahrgenommen.
21.05.2026
365.000,00 EUR
Im Eigentum der Verpflichteten steht eine Küche im Erdgeschoss mit Ober- und Unterschränken, Spüle, Kühlschrank, E-Herd und Backrohr
400,00 EUR
Auf das angemerkte FRUCHTGENUSSRECHT gem § 2 Dienstbarkeitsvertrag 2008-06-17 hins Gst 409/16 für Gst 411/10 wird hingewiesen. Dieses ist in der Bewertung zu berücksichtigen.
Auf das angemerkten Pfandrecht wird ebenfalls hingewiesen, dieses hat bei der Bewertung keine Berücksichtigung erfahren.
Darüber hinaus ist die Einleitung des Versteigerungsverfahrens angemerkt.
Wie bereits unter 2.2.1 angeführt ist auf der Liegenschaft unter C-LNR 7 ein FRUCHTGENUSSRECHT gem § 2 Dienstbarkeitsvertrag 2008-06-17 hins Gst 409/16 für Gst 411/10 eingetragen.
Der Fruchtnießer ist berechtigt den vom Fruchtgenussrecht umfassten Grundstücksteil in jeder weiße wie ein Grundstückseigentümer zu nutzen und darüber zu verfügen. Weiters ist der Fruchtnießer berechtigt zu jedem beliebigen Zeitpunkt die Übereignung des vom Fruchtgenussrecht umfassten Grundstücksteil zu verlangen.
Aus Sicht des Sachverständigen wird eine entsprechende Teilung baurechtlich nicht möglich sein. Trotzdem ist die belastete Fläche im Ausmaß von ca. 65 m² samt der darauf befindlichen Garage und Abstellraum nicht mehr im Verfügungsbereich des Liegenschaftseigentümers und somit auch nicht Gegenstand der nachfolgenden Bewertung.
DI Anton Wallner
8051 Graz, Wiener Straße 180
