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Dienststelle:

BG Waidhofen an der Ybbs (084)

Aktenzeichen:

25 E 8/25a

wegen:

Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils

Bekannt gemacht am:

03.07.2026

Versteigerungstermin:

am 08.10.2026 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

BG Waidhofen/Ybbs, 3340 Waidhofen/Ybbs, Ybbstorgasse 2, Verhandlungssaal

Telefonkontakt:

07442/52100


Grundbuch:

03335 Zell Markt

EZ:

229

Grundstücksnr.:

147/7

BLNr:

2

Liegenschaftsadresse:

Holzplatzgasse 6

PLZ/Ort:

3340 Waidhofen an der Ybbs


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Bei der gegenständlichen Liegenschaft handelt es sich um ein Wohnhaus mit Kellergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss.
Das Haus wurde begonnen zu sanieren, um daraus 2 Wohneinheiten zu bilden. Mit Kaufvertrag vom 06.11.2018 wurde eine Vereinbarung des zukünftigen Wohnungseigentums getroffen und ein Miteigentumsanteil von 169/594`stel Anteile vom Gesamtgrundstück abverkauft, wonach ein verbleibender Miteigentumsanteil von 425/594`stel Anteile an dem bewertungsgegenständlichen Objekt verbleibt, mit welchem Grundanteil laut Grundbuch die Wertermittlung erfolgt. Der guten Ordnung halber wird festgehalten, dass bei der Berechnung der Nutzwerte dem Gutachter ein Rechenfehler unterlaufen ist und in Summe 614/614`stel Anteile korrekt gerechnet entstanden sind.
Weiters ist zu erwähnen, dass neben dem Altbestandhaus (bewertungsgegenständliche Gebäudesubstanz), welches in 2 Wohneinheiten aufgeteilt wurde (Top 1 EG und Top 2 DG), ein Haus (Top 3 laut Plan Vorabzug) errichtet wurde. Diese Einheit ist nicht bewertungsgegenständlich. Haus Top 4 wurde nicht errichtet.

Grundstücksgröße:

1.130 m²

Objektgröße:

168,00 m²


Schätzwert:

222.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

22.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

110.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldner einverstanden erklären.
Allgemeine Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagessatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstige öffentliche Abgaben samt Zinsen und andere Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt wird oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
„Sonstiges“:
Das Originalgutachten kann bei diesem Gericht während der Parteienverkehrszeiten eingesehen werden.
Als Vadium werden nur legitimierte Sparbücher angenommen. Namenssparbücher müssen auf den Bieter lauten. Ab einer Einlage von 15.000,- Euro werden nur Namenssparbücher angenommen. Bargeld ist nicht zulässig.
Jeder Bieter muss einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und Staatsbürgerschaftsnachweis vorweisen. Vertreter einer juristischen Person müssen zusätzlich einen aktuellen Firmenbuchauszug vorweisen.
Ein Vertreter eines Bieters muss eine öffentlich beglaubigte Spezialvollmacht vorlegen.
An ausländische Staatsangehörige wird der Zuschlag vorbehaltlich der Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde erteilt.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die im Anhang zum Edikt (oben in der Mitte anzuklicken) enthaltenen Aufforderungen.


Langgutachten:

SV4107/25 (4094 KB)

Foto(s):

Außenansicht (285 KB) Außenansicht (281 KB) Außenansicht (304 KB) Außenansicht (256 KB) Außenansicht (277 KB) Außenansicht (389 KB) Außenansicht (422 KB) Außenansicht (438 KB) Außenansicht (385 KB) Außenansicht (347 KB) Gang_KG (301 KB) ehemalige Waschküche_KG (195 KB) Kellerraum1_KG (116 KB) Kellerraum2_KG (253 KB) Kellerraum3_KG (207 KB) Kellerraum4_KG (208 KB) Kellerraum4_KG (154 KB) Kellerraum4_KG (155 KB) Kellerraum4_KG (180 KB) Kellerraum4_KG (174 KB) kleiner Kellerabstellraum_KG (135 KB) über Betonstiege ins EG (144 KB) Eingangsbereich,Stiegenhaus_EG (170 KB) Abstellraum_EG (151 KB) Vorraum_EG (188 KB) Vorraum_EG (149 KB) ehemaliges Bad_EG (177 KB) WC-Nische_EG (141 KB) Wohn-, Essraum (228 KB) Raumnische_EG (175 KB) Kleinbad_EG (171 KB) Zimmer_EG (186 KB) Kabinett_EG (152 KB) über Betonstiege ins DG (138 KB) Vorraum_DG (215 KB) Raum_DG (210 KB) Zimmer1_DG (211 KB) Zimmer2_DG (216 KB) offener Wohn-,Ess-,Kochber._DG (246 KB) offener Wohn-,Ess-,Kochber._DG (247 KB)

Ausdruck vom: 09.07.2026 06:30:30 MESZ