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Dienststelle:

BG Traun (453)

Aktenzeichen:

10 E 18/25x

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

02.11.2026

Versteigerungstermin:

am 13.1.2027 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Traun, Saal 002/EG

Telefonkontakt:

05 7601 21 17722


Grundbuch:

45521 Pucking I

EZ:

1131

Grundstücksnr.:

413/12, 413/13, 413/20, 413/21, 413/26, 413/27

BLNr:

1

Liegenschaftsadresse:

Paulusweg 3 und 4

PLZ/Ort:

4055 Pucking


Kategorie(n):

Mehrfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Der Bau des Doppelhauses (zweigeschoßig, nicht unterkellert), samt
Garagen, wurde 2018 baubewilligt.
Das Doppelhaus sowie die Garagen wurden bis dato nicht fertiggestellt ("Rohbau-Zustand").
Bei jeder Doppelhaushälfte wurden 2 Wohnungen (jeweils 1 im EG
und 1 im OG) geplant und 2018 baubewilligt ("Paulusweg 3" und"Paulusweg 4").
Nutzflächen lt. Einreichplänen:
Doppelhaus-Hälfte Paulusweg 3:
EG: 87,35 m2
OG: 91,31 m2
Doppelhaus-Hälfte Paulusweg 4:
EG: 87,35 m2 (zuzüglich 44,82 m2 Nebenräume)
OG: 94,75 m2
Details siehe Langgutachten!

Grundstücksgröße:

1.044 m²

Objektgröße:

360,76 m²


Schätzwert:

590.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Die Bewertung der Liegenschaft beinhaltet grundsätzlich alle auf dem Grundstück errichteten Gebäude.
Weiters sind alle Außenanlagen, Einfriedungen und sonstigen Gartengestaltungsbauwerke sowie alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen und Anlagen etc. (= Zubehör), auch wenn sie nicht gesondert angeführt sind, im ermittelten Verkehrswert berücksichtigt.
Die auf der Liegenschaft oder in den Gebäuden sonst noch vorhandenen Fahrnisse, wie Gerätschaften, lagernde Materialien oder ähnliches, sind im ermittelten Verkehrswert nicht enthalten.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

59.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

295.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Betreffend der Erreichbarkeit/Zufahrt zur gegenständlichen Liegenschaft wird auf das Langgutachten verwiesen!
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: keine Lasten.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Vadium - NUR SPARBÜCHER
Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem
Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit.a UstG
verzichtet.


Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar

Ausdruck vom: 02.11.2026 12:47:22 MEZ