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Dienststelle:

BG Wels (512)

Aktenzeichen:

10 E 2234/25b

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

06.05.2026

Versteigerungstermin:

am 01.07.2026 um 10:45 Uhr

Versteigerungsort:

Saal 12/EG

Telefonkontakt:

05 7601 21 42713

Sonstiges:

1. TELEFONISCHE VORANMELDUNG: Bietinteressenten und Teilnehmer an der Versteigerung
werden ersucht, sich für den Versteigerungstermin in der Zeit zwischen 22. – 26.6.2026, 8:00 bis 12:00
Uhr telefonisch beim BG Wels unter der Nummer 05 760121 42713 anzumelden.
2. Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem
Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG
verzichtet.


Grundbuch:

51216 Marchtrenk

EZ:

2458

Grundstücksnr.:

1407/8

BLNr:

2

Liegenschaftsadresse:

Kiefernstraße 13

PLZ/Ort:

4614 Marchtrenk


Kategorie(n):

Mehrfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Auf der gegenständlichen Liegenschaft wurde Anfang der 1970er Jahre ein Bungalow, unterkellert, errichtet.
Im Jahr 2023 wurde die Baubewilligung für den Umbau und Aufstockung erteilt.
In der Natur sind 3 Wohnungen vorhanden:
Wohnung 1 (im Erdgeschoß des "neuen Zubaus"): Rohbauzustand, ca. 109 m2
Wohnung 2 (im Obergeschoß des"neuen Zubaus"): Rohbauzustand, ca. 115 m2
Wohnung 3 (EG "Altbau", OG "neuer Zubau"):
EG innen fertig saniert, ca. 183 m2
OG, ca. 26 m2, Rohbauzustand
Keller, ca. 203 m2
Die Außenfassade des Objektes, die Terrassen und Balkone sind u.a. noch "unfertig".
Auf der Liegenschaft wurde auch eine "neue Garage", ca. 39 m2, errichtet.
Mit dem Bau eines Pools wurde begonnen.
Die Außenanlagen sind noch im "Rohbauzustand".
Details siehe Langgutachten!

Grundstücksgröße:

1.274 m²

Objektgröße:

433,00 m²


Schätzwert:

873.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Die Bewertung der Liegenschaft beinhaltet grundsätzlich alle auf dem Grundstück errichteten Gebäude.
Weiters sind alle Außenanlagen, Einfriedungen und sonstigen Gartengestaltungsbauwerke sowie alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen und Anlagen etc. (= Zubehör), auch wenn sie nicht gesondert angeführt sind, im ermittelten Verkehrswert berücksichtigt.
Die auf der Liegenschaft oder in den Gebäuden sonst noch vorhandenen Fahrnisse, wie Wohnungseinrichtung, Möblierungen, Gerätschaften, Hausrat, lagernde Materialien oder ähnliches, sind im ermittelten Verkehrswert nicht enthalten.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Vadium:

87.300,00 EUR

Geringstes Gebot:

436.500,00 EUR


Sonstige Hinweise:

1. Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf
welches Konto - Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC - ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen
werden soll.
2. Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote
eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche
Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine
besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung,
lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder
Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug
oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen,
die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige
Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird,
so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der
Verwaltungsbehörde dartun.
3. Die Liegenschaft unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
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10 E 2234/25b
4. Es wird darauf hingewiesen, dass die Wohnung 3 zum Bewertungsstichtag bewohnt war. Ein
Mietvertrag wurde nicht vorgelegt. Allgemein wird – sofern ein Mietverhältnis besteht – hingewiesen: Je
nach dem, ob der Mietvertrag unter das MRG fällt oder nicht, ergeben sich für den Ersteher
unterschiedliche Rechtsfolgen (ob der Mietvertrag zu übernehmen ist (§ 2 Abs 2 Satz 4 MRG) oder dem
Ersteher ein Kündigungsrecht aus besonderen Gründen (§ 1116 ABGB) zusteht).
Die Wohnungen 1 und 2 sind noch „im Rohbau-Zustand“.
Das OG von Wohnung 3 ist ebenfalls noch „im Rohbau-Zustand“.
5. Laut Sachverständigengutachten besteht zum Stichtag 31.7.2025 ein Abgaben-/Gebührenrückstand
von € 914,28.
6. Auf die Anmerkungen / Hinweise / Warnungen der Sachverständigen in ihrem Gutachten wird
ausdrücklich hingewiesen.


Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar


Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung Mehrfamilienhaus Marchtrenk (01.07.2026 10:45)

4614 Marchtrenk, Kiefernstraße 13

Ausdruck vom: 07.05.2026 06:52:28 MESZ