Versteigerung - Doppelhaushälfte Puchberg
10 E 2234/25b
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
06.05.2026
am 01.07.2026 um 10:00 Uhr
Saal 12/EG
05 7601 21 42713
1. TELEFONISCHE VORANMELDUNG: Bietinteressenten und Teilnehmer an der Versteigerung
werden ersucht, sich für den Versteigerungstermin in der Zeit zwischen 22. – 26.6.2026, 8:00 bis 12:00
Uhr telefonisch beim BG Wels unter der Nummer 05 760121 42713 anzumelden.
2. Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem
Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG
verzichtet.
51226 Puchberg
2158
459/7
1
Marlies-Möst-Straße 81
4600 Wels
Einfamilienhaus
Bei der gegenständlichen Liegenschaft handelt es sich um eine Doppelhaushälfte.
Das gegenständliche Projekt wurde 2017 baubewilligt und die Fertigstellung erfolgte 2020.
Raumaufteilung:
Erdgeschoß - ca. 63 m2: Vorraum, WC, Garderobe, Lagerraum, Essen/Wohnen/Küche
Obergeschoß - ca. 60 m2: Vorraum, Bad/WC, 2 Zimmer, 1 Schlafzimmer mit Schrankraum
Weiters wurde eine Garage, ca. 18 m2, errichtet.
Details siehe Langgutachten!
242 m²
123,00 m²
375.000,00 EUR
Die Bewertung der Liegenschaft beinhaltet grundsätzlich alle auf dem Grundstück errichteten Gebäude.
Weiters sind alle Außenanlagen, Einfriedungen und sonstigen Gartengestaltungsbauwerke sowie alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen und Anlagen etc. (= Zubehör), auch wenn sie nicht gesondert angeführt sind, im ermittelten Verkehrswert berücksichtigt.
Die auf der Liegenschaft oder in den Gebäuden sonst noch vorhandenen Fahrnisse, wie Wohnungseinrichtung, Möblierungen, Gerätschaften, Hausrat, lagernde Materialien oder ähnliches, sind im ermittelten Verkehrswert nicht enthalten.
nicht festgestellt
37.500,00 EUR
187.500,00 EUR
1. Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf
welches Konto - Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC - ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen
werden soll.
2. Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote
eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche
Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine
besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung,
lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder
Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug
oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen,
die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige
Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird,
so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der
Verwaltungsbehörde dartun.
3. Die Liegenschaft unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
4. Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
1.1. C-LNr. 1 a 1989/2016
DIENSTBARKEIT der Regenwasserableitung gem Pkt IV. 3 Kaufvertrag 2015-09-23
hier auf Gst 459/7 für Gst 455/7
b 6831/2019 Übertragung der vorangehenden Eintragung(en) aus EZ 2136
1.2. C-LNr. 2 a 5840/2017
DIENSTBARKEIT der Regenwasserableitung hier hins Gste 459/7 gem Pkt IV.4. Kaufvertrag 2017-07-
06 für Gste 455/5 459/11
b 6831/2019 Übertragung der vorangehenden Eintragung(en) aus EZ 2136
1.3. C-LNr. 3 a 5840/2017
REALLAST der Tragung der Aufwendungen und der Erhaltung der Regenwasserableitungs- und
Versickerungsanlagen gem Pkt V.7 Kaufvertrag 2017-07-06 für Sonnenpark Puchberg GmbH (FN
437139b)
b 6831/2019 Übertragung der vorangehenden Eintragung(en) aus EZ 2136
5. Eine Anfrage der Sachverständigen bei der Sonnenpark Puchberg GmbH betreffend Rückständen
bzw. Verpflichtungen der Verpflichteten blieb ebenso unbeantwortet, wie die Aufforderung des Gerichtes
betreffend der Übermittlung von Unterlagen bzw. Informationen.
6. Laut Sachverständigengutachten beseht zum Stichtag 31.7.2025 ein Abgaben-/Gebührenrückstand
von € 622,07.
7. Es wird darauf hingewiesen, dass das Objekt zum Bewertungsstichtag bewohnt war. Ein Mietvertrag
wurde nicht vorgelegt. Allgemein wird - sofern ein Mietverhältnis besteht - hingewiesen: Je nach dem,
ob der Mietvertrag unter das MRG fällt oder nicht, ergeben sich für den Ersteher unterschiedliche
Rechtsfolgen (ob der Mietvertrag zu übernehmen ist (§ 2 Abs 2 Satz 4 MRG) oder dem Ersteher ein
Kündigungsrecht aus besonderen Gründen (§ 1116 ABGB) zusteht).
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8. Auf die Anmerkungen / Hinweise / Warnungen der Sachverständigen in ihrem Gutachten wird
ausdrücklich hingewiesen.
Langgutachten (pdf) (4041 KB)
Katasterplan (pdf) (926 KB)
Baubewilligung (pdf) (1854 KB)
Auszug Einreichplan 2017 (pdf) (594 KB)
Fertigstellungsanzeige (pdf) (740 KB)
Fotobeilage (pdf) (3207 KB)
nicht verfügbar
nicht verfügbar
nicht verfügbar
Alle Edikte zum Fall:
4600 Wels, Marlies-Möst-Straße 81
4614 Marchtrenk, Kiefernstraße 13
