Versteigerung - Wohnung Zentrum Wels
10 E 645/26b
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
08.10.2026
am 01.12.2026 um 09:00 Uhr
Saal 12/EG
05 7601 21 42713
1. TELEFONISCHE VORANMELDUNG: Bietinteressenten und Teilnehmer an der Versteigerung
werden ersucht, sich für den Versteigerungstermin in der Zeit zwischen 23. – 27.11.2026, 8:00 bis
12:00 Uhr telefonisch beim BG Wels unter der Nummer 05 760121 42713 anzumelden.
2. Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem
Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG
verzichtet.
51242 Wels
328
2080
313
Herrengasse 3
4600 Wels
Eigentumswohnung
Die gegenständliche Wohnung W 17 (Wohnungstür-Nr. 15) befindet sich im 4. Obergeschoß.
Die Räume sowie die Loggia sind süd-ostseitig ausgerichtet - Raumaufteilung:
Vorraum, Bad, WC, Wohnzimmer, Loggia, Schlafzimmer, Küche mit Abstellraum
Der Wohnung ist ein Kellerabteil sowie ein Tiefgaragen-Abstellplatz zugeordnet.
Details siehe Langgutachten!
4.881 m²
54,99 m²
116.000,00 EUR
Die Bewertung der Liegenschaft beinhaltet grundsätzlich alle auf dem Grundstück errichteten Gebäude.
Weiters sind alle Außenanlagen, Einfriedungen und sonstigen Gartengestaltungsbauwerke sowie alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen und Anlagen etc. (= Zubehör), auch wenn sie nicht gesondert angeführt sind, im ermittelten Verkehrswert berücksichtigt.
Die auf der Liegenschaft oder in den Gebäuden sonst noch vorhandenen Fahrnisse, wie Wohnungseinrichtung, Möblierungen, Gerätschaften, Hausrat, lagernde Materialien oder ähnliches, sind im ermittelten Verkehrswert nicht enthalten.
nicht festgestellt
11.600,00 EUR
104.400,00 EUR
Lt. Auskunft der Hausverwaltung ist für die gegenständliche Wohnung KEIN Sanierungsdarlehen offen - Details siehe Langgutachten!
1. Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf
welches Konto - Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC - ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen
werden soll.
2. Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote
eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche
Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine
besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung,
lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder
Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug
oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen,
die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige
Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird,
so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der
Verwaltungsbehörde dartun.
3. Die Liegenschaft unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
4. Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
- C-LNr. 19 a 2918/1983
FRUCHTGENUSSRECHT an Abstellplätzen Nr 8 62 66 77 115 für Fa. Norikum
Wohungsbaugesellschaft mbH
b 5259/1985 Übertragung des Fruchtgenußrechtes der Fa. Norikum Wohnungsbaugesellschaft mbH
am Abstellplatz Nr. 8 an
Dipl. Ing. Peter Wimmer, geb 1947-11-01
Mag. Olga Wimmer, geb. 1951-05-04
c 1816/1986 Übertragung des Fruchtgenußrechtes der Fa. Norikum Wohnungsbaugesellschaft mbH
am Abstellplatz 66 an
Johann Kaltenbach, geb 1939-12-25
1476/1997 Übertragung des Fruchtgenußrechtes des Johann Kaltenbach am Abstellplatz 66 an
Bachleitner Silvia geb 1945-07-16
4239/1999 Übertragung des Fruchtgenußrechtes der Silvia Bachleitner am Abstellplatz 66 an
BACHLEITNER Vera geb 1968-04-09
d 7237/1993 Übertragung des Fruchtgenußrechtes der Fa. Norikum Wohnungsbaugesellschaft mbH
am Abstellplatz 115 an Dipl.Ing. Peter Mario HANS geb 1952-06-06
e 1052/1998 879/2007 Übertragung des Fruchtgenußrechtes der Fa. Norikum
Wohnungsbaugesellschaft mbH am Abstellplatz 62 an Mag Renate Bachinger, geb 1972-06-01
- C-LNR. 20 a 2918/1983
FRUCHTGENUSSRECHT an Abstellplatz Nr 68 für Hermann Haubenberger geb 1938-10-28 Doris
6 von 7
10 E 645/26b
Haubenberger geb 1942-09-24
b gelöscht
- C-LNr. 21 a 2918/1983
FRUCHTGENUSSRECHT an Abstellplatz Nr 76 für Hans Leitner geb 1954-09-26 Susanne Leitner geb
1959-05-29
c 3598/2000 Übertragung des Fruchtgenußrechtes an Roland Malli geb 1973-07-27
d 5962/2001 Übertragung des Fruchtgenußrechtes an Lieselotte Forstinger geb 1943-03-19
e gelöscht
- C-LNr. 22 a 2918/1983
FRUCHTGENUSSRECHT an Abstellplatz Nr 4 für Dr. Thomas Froschauer geb 1948-03-09
b 39/2017 Übertragung des Fruchtgenussrechtes an Adina Suljic geb 1989-08-30
5. Sonstige Abweichungen von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen: Mit Beschluss vom
5.10.2026 wurde das geringste Gebot mit EUR 104.400,00 festgelegt.
6. Es wird darauf hingewiesen, dass die Wohnung laut Sachverständigengutachten nicht vom
Verpflichteten bewohnt wird. Nachdem die Wohnung offensichtlich bewohnt ist, ist diese laut
Sachverständigengutachten sehr wahrscheinlich vermietet. Ein Mietvertrag wurde trotz gerichtlicher
Aufforderung nicht vorgelegt. Allgemein wird – sofern ein Mietverhältnis besteht – hingewiesen: Je nach
dem, ob der Mietvertrag unter das MRG fällt oder nicht, ergeben sich für den Ersteher unterschiedliche
Rechtsfolgen (ob der Mietvertrag zu übernehmen ist (§ 2 Abs 2 Satz 4 MRG) oder dem Ersteher ein
Kündigungsrecht aus besonderen Gründen (§ 1116 ABGB) zusteht).
7. Laut Sachverständigengutachten besteht zum Stichtag 10.6.2026 ein Rückstand an Betriebskosten
von € 418,20
8. Gemäß § 27 Abs 1 WEG 2002 besteht an jedem Miteigentumsanteil in dem durch § 216 Abs 1 Z 3
EO bestimmten Ausmaß ein gesetzliches Vorzugspfandrecht zu Gunsten der Forderungen der
Eigentümergemeinschaft gegen den Eigentümer des Anteils und der Rückgriffsforderungen eines
anderen Wohnungseigentümers aus der Inanspruchnahme von dessen Haftung nach dem WEG. Nach
§ 27 Abs 3 WEG 2002 ist die durch das Vorzugspfandrecht besicherte Forderung im Fall einer
Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils durch Barzahlung zu berichtigen, soweit sie in der
Verteilungsmasse Deckung findet, ansonsten aber vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu
übernehmen.
9. Auf die Anmerkungen / Hinweise / Warnungen der Sachverständigen in ihrem Gutachten wird
ausdrücklich hingewiesen.
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Langgutachten (pdf) (3716 KB)
Katasterplan (pdf) (1300 KB)
Bau-/Benützungsbew. (pdf) (672 KB)
Betr.k.2025_Vorsch.2026 (pdf) (1259 KB)
Protokolle Eigentümervers(pdf) (348 KB)
Fotobeilage (pdf) (2541 KB)
nicht verfügbar
nicht verfügbar
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