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Dienststelle:

BG Klagenfurt (721)

Aktenzeichen:

7 E 23/25y

wegen:

Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils

Bekannt gemacht am:

22.05.2026

Versteigerungstermin:

am 15.07.2026 um 10:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Klagenfurt, Saal E 17/Erdgeschoss

Telefonkontakt:

0463/5840 373 922 Petra Lenz


Grundbuch:

72138 Lipizach

EZ:

52

Grundstücksnr.:

36/8

BLNr:

3

Liegenschaftsadresse:

Lipizach

PLZ/Ort:

9065 Ebenthal in Kärnten


Kategorie(n):

unbebaute Liegenschaft

Beschreibung (WE):

Die Liegenschaft befindet sich südöstlich von Klagenfurt in der Marktgemeinde Ebenthal in der Ortschaft Lipizach.
Die Entfernung bis Ebenthal, wo viele infrastrukturelle Einrichtungen vorhanden sind, beträgt 4 km, bis Klagenfurt sind es 8 km. Vom Grundstück hat man einen Ausblick über das Klagenfurter Becken.
Der südwestliche Teil des Grundstücks liegt im Gefahrenzonenbereich der Wildbach- und Lawinenverbauung („Gefahrenzone Voltanbach“).
Das Grundstück ist leicht nach Norden geneigt.
Das südlich angrenzende, bebaute Grundstück 36/1 liegt ca. 4 m höher. Über Gst. 36/1 soll die Zufahrt verlaufen.
Diese Zufahrtsmöglichkeit ist im A2-Blatt Nr. 2a bei der EZ 52, GB Lipizach bzw. bei der EZ 34, GB Lipizach im C-Blatt Nr. 38a eingetragen.
Der Weg existiert in der Natur nicht, wurde jedoch für die Befundaufnahme mit Holzstempel markiert (siehe Fotos). Der Weg ist in dieser Form nicht realisier- und nutzbar.
Die Biegungen des Weges müssen vergrößert und verbreitert werden, um LKW-befahrbar zu sein.
Der Weg führt entlang der Geländestufe.
Ein Erwerber des Grundstücks müsste für die Errichtung des Weges vom Eigentümer des Grundstücks 36/1, über das der Servitutsweg verlaufen soll, eine Verbreiterung des Weges, zumindest in den Kurven, erwirken.

Grundstücksgröße:

1.909 m²


Schätzwert:

200.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

20.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

200.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Das Vadium beträgt EUR 20.000,00 und kann nur in Form eines Sparbuches beim Termin
übergeben werden.
Abweichend von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen wird das geringste Gebot mit
EUR 200.000,00 bestimmt.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die
Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a Umsatzsteuergesetz 1994 verzichtet.s 1 Z 9 lit a Umsatzsteuergesetz 1994 verzichtet.


Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar

Ausdruck vom: 24.05.2026 17:40:11 MESZ