Versteigerung - unbebaute Liegenschaft (B)
25 E 1808/25s
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
07.07.2026
am 09.09.2026 um 09:30 Uhr
Bezirksgericht 6850 Dornbirn, Kapuzinergasse 12, Verhandlungssaal 28/II. Stock
+43 5 76014 3486 08, -31
Die Besichtigung der Liegenschaften findet am 02.09.2026, 09.00 Uhr , statt.
Aus der Ediktsdatei (www.edikte.justiz.gv.at) ist das gesamte Schätzgutachten zu ersehen.
Mit Beschluss des Bezirskgerichtes Dornbirn vom 27.04.2026, 25 E 1808/25 s-37, wurde festgelegt, dass
•das GStNr. .2055/1 in EZl. 1910 Grundbuch 9200 1 Dornbirn ausschließlich gemeinsam mit GStNr. .2055/2 in EZl. 10772 Grundbuch 92001 Dornbirn (bebaute Liegenschaft samt Wohnhaus) ausgeboten wird, und zwar zum Ausrufpreis gemäß § 352a Abs 3 EO von EUR 586.140,00 (Vadium: EUR 58.614,00) - Partie A
•das GStNr. 8845/2 Bauflächen (Gebäude), Gärten, Bildgasse 1, in EZl. 1910 Grundbuch 9200 1 Dornbirn (unbebautes Grundstück) ausschließlich alleine ausgeboten wird, und zwar zum Ausrufpreis gemäß § 352a Abs 3 EO von EUR 1.039.700,00 (Vadium: EUR 103.970,00)- Partie B
_________________________________________________________________________________________________________________________________________
Das GStNr. .2055/1 in EZl. 1910 Grundbuch 9200 1 Dornbirn wird ausschließlich gemeinsam mit GStNr. .2055/2 in EZl. 10772 Grundbuch 92001 Dornbirn ausgeboten.
_________________________________________________________________________________________________________________________________________
Im Anschluss daran wird das GStNr. 8845/2 Bauflächen (Gebäude), Gärten, Bildgasse 1, in EZl. 1910 Grundbuch 9200 1 Dornbirn a usschließlich alleine ausgeboten (§ 146 Abs 1 Z 325 EO).
92001 Dornbirn
1910
8845/2, Bauflächen (Gebäude), Gärten, Bildgasse 11, 6850 Dornbirn
7 - 1/2 Anteile, 9 - 1/4 Anteile, 10 - 1/4 Anteile
Bildgasse 11
6850 Dornbirn
unbebaute Liegenschaft
In der Stadt Dornbirn gelegene als Baufläche-Mischgebiet gewidmete Liegenschaft mit ca 927,00 m² Grundfläche samt darauf errichteter Wellblechgarage auf Betonfundament mit zwei Garagenplätzen.
________________________________________________________________________________________________________________________________________
*)Ein Teilbereich der Parzellen .2055/1 und 8845/2 (Einfahrtsbogen von der Bildgasse) wird als Zufahrtsfläche genutzt. Das Wohnhaus samt Terrasse befindet sich ausschließlich auf den Grundstücken .2055/1 und .2055/2. Bei der von der Sachverständigen empfohlenen und in Aussicht gestellten getrennten Verwertung (.2055/1 und .2055/2 ausschließlich gemeinsam sowie 8845/2 alleine) wäre zuerst eine grundbücherliche und tatsächliche Trennung der bebauten Liegenschaft und des unbebauten Grundstückes durchzuführen, wobei dies nach den Erhebungen der Sachverständigen grundsätzlich möglich ist (Seite 77 Bewertungsgutachten ON 27). Nach den von der Sachverständigen eingeholten Auskünften des Bauamtes Dornbirn wäre auch die Einverleibung der Fläche, auf welcher die Wellblechgarage steht (Grundparzelle 8845/2), zu Gunsten der beiden Bauparzellen .2055/1 und .2055/2 nicht von Nachteil (geradlinige Verlängerung der östlichen Grundstücksgrenze der Liegenschaft .2055/2 bis zur Bohnenmahdstraße, Fläche ca. 133m²). Damit würde die Fläche der unbebauten Liegenschaft 8845/2 bei 794,00 m² liegen. (Seite 71f Bewertungsgutachten ON 27). Die Ermittlung der Schätzwerte durch die Sachverständige erfolgte jedoch anhand der derzeit tatsächlichen Flächen gemäß Grundbuchstand. Die Durchführung der Trennung sowie allfällige damit verbundene Streitigkeiten bleiben der Klärung auf dem Rechtsweg vorbehalten.
382,18 m²
1.039.700,00 EUR
kein Zubehör
103.970,00 EUR
1.039.700,00 EUR
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind mit Ausnahme allenfalls bestehender wirksam begründeter Bestandrechte keine Lasten zu übernehmen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
____________________________________________________________________________________________________________________________________
Das Vadium ist gemäß § 179 Abs. 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde (Sparbuch) zu erlegen.
____________________________________________________________________________________________________________________________________
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister) und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten, haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw. öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
____________________________________________________________________________________________________________________________________
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
____________________________________________________________________________________________________________________________________
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
____________________________________________________________________________________________________________________________________
Die verpflichtete Partei hat bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe
des Schätzwertes nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Ziff. 9 a UStG 1994 verzichtet.
Dachraum (402 KB)
EG Altbau (509 KB)
ZubauEG (1367 KB)
ZubauOG (1288 KB)
Terrasse (2054 KB)
Alle Edikte zum Fall:
6850 Dornbirn, Bildgasse 11
6850 Dornbirn, Bildgasse 11



























