Versteigerung - Wohnhaus - Partie A
25 E 1808/25s
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
07.07.2026
am 09.09.2026 um 09:30 Uhr
Bezirksgericht 6850 Dornbirn, Kapuzinergasse 12, Verhandlungssaal 28/II. Stock
+43 5 76014 3486 08, -31
Die Besichtigung der Liegenschaften findet am 02.09.2026, 09.00 Uhr, statt.
Aus der Ediktsdatei (www.edikte.justiz.gv.at) ist das gesamte Schätzgutachten zu ersehen.
Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Dornbirn vom 27.04.2026, 25 E 1808/25 s-37, wurde festgelegt, dass
•das GStNr. .2055/1 in EZl. 1910 Grundbuch 9200 1 Dornbirn ausschließlich gemeinsam mit GStNr. .2055/2 in EZl. 10772 Grundbuch 92001 Dornbirn (bebaute Liegenschaft samt Wohnhaus) ausgeboten wird, und zwar zum Ausrufpreis gemäß § 352a Abs 3 EO von EUR 586.140,00 (Vadium: EUR 58.614,00) - Partie A
•das GStNr. 8845/2 Bauflächen (Gebäude), Gärten, Bildgasse 1, in EZl. 1910 Grundbuch 9200 1 Dornbirn (unbebautes Grundstück) ausschließlich alleine ausgeboten wird, und zwar zum Ausrufpreis gemäß § 352a Abs 3 EO von EUR 1.039.700,00 (Vadium: EUR 103.970,00)- Partie B
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Das GStNr. .2055/1 in EZl. 1910 Grundbuch 9200 1 Dornbirn wird ausschließlich gemeinsam mit GStNr. .2055/2 in EZl. 10772 Grundbuch 92001 Dornbirn ausgeboten.
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Im Anschluss daran wird das GStNr. 8845/2 Bauflächen (Gebäude), Gärten, Bildgasse 1, in EZl. 1910 Grundbuch 9200 1 Dornbirn ausschließlich alleine ausgeboten (§ 146 Abs 1 Z 325 EO).
92001 Dornbirn
1910, 10772
.2055/1,
Bauflächen (Gebäude), Gärten, Bildgasse 11, 6850 Dornbirn
.2055/2
Bauflächen (Gebäude), Gärten, Bildgasse 11, 6850 Dornbirn
3 - 1/4 Anteile, 4 - 1/4 Anteile, 5 - 1/2 Anteile, 7 -1/2 Anteile, 9 - 1/4 Anteile, 10 - 1/4 Anteile
Bildgasse 11
6850 Dornbirn
Mehrfamilienhaus
GStNr. .2055/1 in EZl 1910 und GStNr. .2055/2 in EZl 10772 zusammen.
in der Stadt Dornbirn gelegene als Baufläche-Mischgebiet gewidmete Liegenschaft mit ca. 251 m² Grundfläche hinsichtlich GstNr. .2055/1 und ca. 249 m² Grundfläche
hinsichtlich GstNr. .2055/2, gesamt sohin ca 500 m² Grundfläche samt darauf errichtetem dreigeschossigem Mehrparteienhaus mit einer Gesamtnutzfläche
von ca 382,18 m² [Altbau bestehend aus Erdgeschoss/Keller, 1. Obergeschoss und 2. Obergeschoss mit einer Nutzfläche von ca 177,30 m² [Altbau]
sowie einem Zubau bestehend aus Erdgeschoss, 1. Obergeschoss und 2. Obergeschoss mit einer Nutzfläche von ca 204,88 m²]
samt Garagenzubau für 2 Stellplätze mit ca 44,00 m² sowie einer überdachten Terrasse mit ca 49,60 m². * ** ***
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*) Ein Teilbereich der Parzellen .2055/1 und 8845/2 (Einfahrtsbogen von der Bildgasse) wird als Zufahrtsfläche genutzt. Das Wohnhaus samt Terrasse befindet sich
ausschließlich auf den Grundstücken .2055/1 und .2055/2. Bei der von der Sachverständigen empfohlenen und in Aussicht gestellten getrennten Verwertung
(.2055/1 und .2055/2 ausschließlich gemeinsam sowie 8845/2 alleine) wäre zuerst eine grundbücherliche und tatsächliche Trennung der bebauten Liegenschaft
und des unbebauten Grundstückes durchzuführen, wobei dies nach den Erhebungen der Sachverständigen grundsätzlich möglich ist (Seite 77 Bewertungsgutachten ON 27).
Nach den von der Sachverständigen eingeholten Auskünften des Bauamtes Dornbirn wäre auch die Einverleibung der Fläche, auf welcher die Wellblechgarage
steht (Grundparzelle 8845/2), zu Gunsten der beiden Bauparzellen .2055/1 und .2055/2 nicht von Nachteil (geradlinige Verlängerung der östlichen Grundstücksgrenze
der Liegenschaft .2055/2 bis zur Bohnenmahdstraße, Fläche ca. 133m²). Damit würde die Fläche der unbebauten Liegenschaft 8845/2 bei 794,00 m² liegen.
(Seite 71f Bewertungsgutachten ON 27).
Die Ermittlung der Schätzwerte durch die Sachverständige erfolgte jedoch anhand der derzeit tatsächlichen Flächen gemäß Grundbuchstand.
Die Durchführung der Trennung sowie allfällige damit verbundene Streitigkeiten bleiben der Klärung auf dem Rechtsweg vorbehalten.
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**) Im Wohnhaus befinden sich drei Wohnungen (je eine Wohnung im Erdgeschoss, im 1. Obergeschoss sowie im 2. Obergeschoss) sowie ein „Hobbyraum“
im ansonsten unbewohnten Dachgeschoss. Die Liegenschaften sind jedoch nicht parifiziert. Nach den Erhebungen der Sachverständigen liegen die entsprechenden
baupolizeilichen Genehmigungen, Abstandsnachsichten sowie Benützungsbewilligungen für die unterschiedlichen Zu- und Umbauten vor. Allfällige damit
verbundene Ansprüche/Streitigkeiten bleiben jedoch ausdrücklich der Klärung auf dem Rechtsweg bzw. vor den verwaltungsbehördlichen Instanzen vorbehalten.
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***) Die Wohnung im 1. Obergeschoss wird von der erstverpflichteten Partei bewohnt. Die beiden anderen Einheiten sind leer und bestehen nach den Angaben der
erstverpflichteten Partei keine Bestandsverhältnisse, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass etwaige
wirksam begründete Bestandverhältnisse, die dem MRG unterliegen, vom Ersteher zu übernehmen wären. Dies gilt, auch dann, wenn das Bestandrecht
nicht im Grundbuch eingetragen ist (§ 2 Abs 1 Satz 4 MRG). Die Zwangsversteigerung bildet für Mietverhältnisse, die dem MRG unterliegen, keinen Kündigungsgrund.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Klärung damit allenfalls zusammenhängender strittiger Fragen mit Bindungswirkung insbesondere
gegen die als Mieter/Pächter in Betracht kommende(n) Person(en) im Exekutionsverfahren nicht möglich ist (Angst in Angst, Kommentar
zur Exekutionsordnung³, Rz 4 zu § 144 EO, und Angst/Jakusch/Mohr, MGA14, E 6. zu § 144 EO), sondern einer auf dem Rechtsweg auszutragenden
Auseinandersetzung des Erstehers mit dem/den Betroffenen vorbehalten bleibt.
382,18 m²
586.140,00 EUR
Erdgeschoss:
Küchenzeile bestehend aus Waschbecken mit
Wasserhahn, Geschirrspüler, Herd mit Backrohr, Kühlschrank, Arbeitsplatte,
Ober- und Unterschränke.
Badezimmer:
Dusche, Waschbecken mit Unterkästchen und Spiegelschrank,
WC,
Obergeschoss:
Küchenzeile mit Herd, Backrohr, Mikrowelle,
Kühlschrank, Geschirrspüler, Ober- und Unterschränke, Arbeitsplatte,
Waschbecken mit Wasserhahn
Badezimmer im 1. OG: Badewanne, Waschbecken, WC, Bidet, Spiegelschrank
Halbstock:
WC mit Waschbecken
Dachgeschoss:
Küchenzeile mit Waschbecken mit Wasserhahn, Geschirrspüler,
Herd mit Backrohr, Dunstabzug, Oberschränke, Unterschränke)
im Wert von gesamt EUR 0,-- laut Seiten 31/32 des Bewertungsgutachtens vom 25.1.2026 und dem ergänzenden Bewertungsgutachten vom 11.3.2026 (ON 31).
0,00 EUR
58.614,00 EUR
586.140,00 EUR
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind mit Ausnahme allenfalls bestehender wirksam begründeter Bestandrechte keine Lasten zu übernehmen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
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Das Vadium ist gemäß § 179 Abs. 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde (Sparbuch) zu erlegen.
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Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben
entsprechende Unterlagen, aus denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister) und die nicht
älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten, haben eine qualifizierte Vollmacht
(eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
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Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens
sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
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Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben
samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn
der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse
berichtigt werden würden.
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Die verpflichtete Partei hat bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe
des Schätzwertes nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Ziff. 9 a UStG 1994 verzichtet.
Dachraum (402 KB)
EG Altbau (509 KB)
ZubauEG (1367 KB)
ZubauOG (1288 KB)
Terrasse (2054 KB)
Alle Edikte zum Fall:
6850 Dornbirn, Bildgasse 11
6850 Dornbirn, Bildgasse 11



























