Verschiebung - Einfamilienwohnhaus
244 E 66/26a
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
17.09.2026
Langgutachten im Internet abrufbar. Weitere Auskünfte erteilt auch der Vertreter der betreibenden Partei.
Es besteht die Möglichkeit, das gegenständliche Objekt zu besichtigen.
Für die Teilnahme am Besichtigungstermin ist keine Anmeldung erforderlich !
Die Besichtigung muss mindestens 3 Wochen vor dem Versteigerungstermin bei Gericht beantragt werden.
Dieses Schreiben muss enthalten,ob von Haus aus ein Schlosser beigezogen werden soll, falls die zu besichtigende Wohnung/Haus etc. am Besichtigungstermin versperrt vorgefunden wird. Wird dementsprechend bei der Besichtigung ein Schlosser beigezogen, auch wenn die Besichtigung ohne Schlosser stattfinden hätte können,so muss die antragstellende Partei die Kosten des Schlosserdienstes trotzdem bezahlen.
Wenn nur eine Besichtigung (ohne Schlosser) beantragt wird, geht der Gerichtsvollzieher , welcher die Besichtigung durchführt, nur vor Ort und besteht bei dem gegenständlichen
Objekt, welches nicht zugänglich ist, dann keine Möglichkeit der Besichtigung.
am 17.11.2026 um 14:00 Uhr
Bezirksgericht Graz,Radetzkystrasse 27,8010 Graz,Saal C/EG
am 13.11.2026 um 14:00 Uhr
Bezirksgericht Graz,Radetzkystrasse 27,8010 Graz,Saal C/EG
63232 Hautzendorf
527
70/15
1
Torpeterweg 20
8141 Premstätten
Einfamilienhaus
Gemäß Erhebung des Sachverständigen bei der Gemeinde Premstätten liegt eine Baubewilligung GZ: 131-9/1993-75K 60 vom 17.08.1993 für den Umbau eines Stallgebäudes in ein Wohngebäude vor. Eine Benützungsbewilligung oder Fertigstellungsmeldung zu obiger GZ konnte im Zuge der Akteneinsicht nicht erhoben werden. Gemäß Auskunft der Gemeinde war im Zuge des Termins keine abschließende Beurteilung hinsichtlich des Vorliegen einer solchen möglich.
Die Wertermittlung erfolgt unabhängig vom Vorliegen einer
Benützungsbewilligung auf Grundlage des tatsächlich vorgefundenen Bestandes.
Das bewertungsgegenständliche Einfamilienhaus wurde in Ziegelbauweise kombiniert mit Holzriegelbauweise auf Streifenfundamenten errichtet. Das Gebäude umfasst ein Erdgeschoss und ein ausgebautes Dachgeschoss.
Das Dach wurde als Satteldach mit Welleternitdeckung ausgeführt. An der Fassade wurde eine Sichtschalung in Holz ausgeführt. Ein Wärmedämmverbundsystem gelangte nicht zur Ausführung. Die Fenster wurden überwiegend als Holzfenster ausgeführt.
Der Zugang zum Erdgeschoss erfolgt über die Ostseite des Gebäudes.
Das Erdgeschoss umfasst einen Windfang, einen Vorraum ein Bad, den
Stiegenaufgang in das Dachgeschoss, ein WC unter der Stiege, zwei
Schlafzimmer, wovon eines als Durchgangszimmer fungiert, ein Bad, eine
Speis eine Küche und ein weiteres Zimmer.
Weiters befindet sich ein Hobbyraum/Lager und ein Heizraum im Erdgeschoss,
diese sind jedoch nur von außen an der Nordseite des Gebäudes erreichbar.
Die am Plan dargestellte Terrasse gelangte nicht zur Ausführung. Die Bodenflächen sind in den Wohnbereichen als Parkettböden, Laminatböden
oder Fliesenböden ausgeführt.
Die Innentüren sind als Holztüren mit Holzzargen ausgeführt.
Der Zugang zum Dachgeschoss erfolgt über die innenliegende Holzstiege. Das Dachgeschoss umfasst einen Vorraum sowie 4 Zimmer, wobei eines als Durchgangszimmer fungiert.
Die Bodenflächen sind in unterschiedlichen Qualitäten ausgeführt.
Die überwiegende Bereich des Dachgeschosses sind derzeit ungenutzt und entsprechen eher einem Rohbauzustand.
Das nordseitige Zimmer 4 befindet sich im Bereich des Nordseitigen
Brandschadens. Seitens des Sachverständigen wird darauf hingewiesen, das
hier die Außenhaut des Gebäudes beschädigt ist.
Die Außenanlagen werden überwiegend als Materiallager verwendet. Weiters
befindet sich an der Südseite ein Doppelcarport. Die Zufahrt zum Gebäude sowie die südlichen Freiflächen sind geschottert.
981 m²
220,00 m²
205.200,00 EUR
Im Eigentum der Verpflichteten steht eine Küche im Erdgeschoss mit Ober- und Unterschränken
200,00 EUR
20.520,00 EUR
102.600,00 EUR
Es wird empfohlen, in das beim Bezirksgericht Graz-Ost erliegende Langgutachten samt Beilagen Einsicht zu nehmen !
Der/Die Verpflichtete hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 abgegeben.
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (ausschließlich Sparbuch) erlegt werden.
nicht verfügbar
nicht verfügbar
Alle Edikte zum Fall:
8141 Premstätten, Torpeterweg 20
8141 Premstätten

















