Versteigerung - Einfamilienwohnhaus
15 E 14/26p
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
07.10.2026
am 11.11.2026 um 10:45 Uhr
Bezirksgericht Feldbach, Verhandlungssaal A/Parterre
03152/3055-52
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Bezirksgericht Feldbach, Servicecener-Parterre
66319 Laafeld
116
GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE
1233 GST-Fläche * 5846
Bauf.(10) 129
Landw(10) 4505
Gärten(10) 1212 Zeltingerstraße 24
mit Wohnhaus und Nebengebäude
5
Zeltingerstraße 24
8490 Bad Radkersburg
Einfamilienhaus
Der an der L 261 Zeltingerstraße gelegene Grundbesitz besteht aus einem mit einem Wohnhaus und einem Nebengebäude bebauten Grundstücksteil sowie einer angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche. Das Stadtzentrum Bad Radkersburg befindet sich etwa 2 km südwestlich der Liegenschaft.
Bei der Gemeinde liegen keine Bauaktunterlagen auf. Aufgrund des Alters des Gebäudebestandes wird von einem rechtmäßigen Bestand ausgegangen.
Das Wohnhaus weist einen annähernd quadratischen Grundriss auf. An der Südseite wurde zu einem späteren Zeitpunkt ein Trakt mit gegenüber dem Altbestand tieferliegendem Fußbodenniveau angebaut. Der Dachraum ist provisorisch ausgebaut und über eine Holzstufenleiter erreichbar.
Der Bau- und Erhaltungszustand ist in einer fünfstufigen Bewertungsskala mit der Note 3 zu beurteilen. Die Öl-Zentralheizung stammt aus dem Jahr 1995.
Nebengebäude: BGF ca. 55 m²
Das teilweise in Ziegelmassivbauweise und teilweise in Holzständerbauweise errichtete und als Lagerraum genutzte Gebäude ist insgesamt in einem schlechten baulichen Zustand.
5.846 m²
99,40 m²
114.000,00 EUR
kein Zubehör
11.400,00 EUR
100.000,00 EUR
Einheitswert Grundvermögen: € 4.800,00
Einheitswert Landwirtschaft: € 400,00
In Abänderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen beträgt das
geringste Gebot EUR 100.000,00
Ein Energieausweis (Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz) gemäß Energieausweis-Vorlage-
Gesetz EAVG i.d.g.F. liegt nicht vor.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt: EUR 11.400,- und kann nur in Form einer Sparurkunde (ausschließlich Sparbuch) erlegt werden.
Weiters ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) zum Termin mitzubringen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu
deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und
Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen
Aufforderungen.
nicht verfügbar
