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Dienststelle:

BG Neunkirchen (233)

Aktenzeichen:

9 E 35/25t

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

03.07.2026

Versteigerungstermin:

am 03.09.2026 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Verhandlungssaal 1, Bezirksgericht Neunkirchen

Besichtigungszeit:

28.8.2026, 17:00 – 19:00 Uhr
Waldgasse 197, 2640 Enzenreith

Sonstiges:

Für 28.08.2026, 17:00 – 19:00 Uhr, wird die Besichtigungszeit für die zu versteigernde Liegenschaft festgesetzt und der verpflichteten Partei aufgetragen, den Kauflustigen ungehinderten Zutritt zu gewähren.
Wird die Besichtigung zu Unrecht verweigert, kann sie mit Beiziehung des Gerichtsvollziehers erzwungen werden; darüber hinaus entstehenden gegebenenfalls Schadenersatzansprüche.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: -
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen
Die zu leistende Sicherheit (Vadium) beträgt 10% des Schätz- Kostenersatz erhältlichwerts, zumindest jedoch 1 000 Euro. Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparurkunden in Betracht. Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist oder die
auf den Namen des gemäß § 40 Abs. 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist als Sicherheitsleistung geeignet. Das Gericht kann hierüber auch ohne Angabe des Losungsworts verfügen (§ 179 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit
der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter
gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen
Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber
noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das
Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt
Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden
Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen.


Grundbuch:

23108 Enzenreith

EZ:

332

Grundstücksnr.:

233/4

BLNr:

4

Liegenschaftsadresse:

Waldgasse 197

PLZ/Ort:

2640 Enzenreith


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Gebäude allgemeine Beschreibung und Außenbereich:
Auf der Liegenschaft befindet sich ein Wohnhaus mit Keller, Erdgeschoß und Obergeschoß. Dieses wurde 2023/24 entsprechend dem Einreichplan aus 2023 bereits teilweise umgebaut und ist derzeit noch nicht vollständig fertiggestellt. Da das Grundstück Richtung Süden ansteigt, ist das Kellergeschoß im Norden ebenerdig zugänglich und liegt Richtung Süden unter Terrain.
Das Gebäude wird über eine Gastherme im Keller beheizt. Die Wärmeabgabe erfolgt über Radiatoren. Im Obergeschoß wurden die Heizkörper bereits erneuert, im Erdgeschoß hingegen sind noch die alten Heizkörper vorhanden.
Lt. Auskunft der verpflichteten Partei verfügt das Gebäude weiters über eine Photovoltaik Anlage mit ca. 18 Paneelen am Dach. Da sich diese Paneele am Dach befinden, konnten diese während der Begehung nicht besichtigt werden. Am Luftbild sind diese erkennbar. Die gesamte Installation dafür ist im Dachboden und Keller vorhanden. Im Bauakt liegen zur PV-Anlage keine Dokumente auf. Lt. Auskunft der Baubehörde muss eine PV-Anlage nur dann angezeigt werden, wenn diese über 50kwp hat. Im Keller befindet sich eine Wasseraufbereitungsanlage der Marke Aquina (Baujahr 2021) und ein Warmwasser-pufferspeicher mit 200l Fassungsvermögen.
Die Fenster wurden überwiegend getauscht. Es handelt sich um Kunststoff-Isolierglasfenster (3-fach verglast) mit Außenjalousien. Vereinzelt sind noch alte Fenster vorhanden.

Grundstücksgröße:

881 m²


Schätzwert:

345.400,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

34.540,00 EUR

Geringstes Gebot:

172.700,00 EUR


Foto(s):

Fotos siehe Langgutachten (894 KB)

Ausdruck vom: 09.07.2026 06:35:44 MESZ