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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Schwaz (870)

Aktenzeichen:

4 E 466/25m

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Letzte Änderung am:

04.11.2025

Versteigerungstermin:

am 01.12.2025 um 08:30 Uhr

Versteigerungsort:

Verhandlungssaal 1/1.Stock - Bezirksgericht Schwaz

Besichtigungszeit:

Die Besichtigung in 6130 Schwaz, Dr.-Karl-Psenner-Straße 44 / Top 36 findet am 20.11.2025 um 10:00 Uhr statt.
Die Durchführung obliegt dem Gerichtsvollzieher. Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung
zu dulden.


Grundbuch:

87007 Schwaz

EZ:

2287

Grundstücksnr.:

866/2

BLNr:

151, 152, 153, 154

Liegenschaftsadresse:

Dr.-Karl-Psenner-Straße 44

PLZ/Ort:

6130 Schwaz


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Die bewertungsgegenständliche Wohnung ist im 1. Obergeschoss des Wohnhaueses situiert über einen Aufzug erreichbar und bestehend aus einer Küche, einem Wohnzimmer, Schlafzimmern, einem Bade-zimmer, einem separaten WC sowie einem Vorraum. Ferner verfügt die Wohnung über eine Loggia, wel-che nach Südwesten ausgerichtete ist.
Im Kellergeschoss ist neben dem zum Allgemeineigentum gehörenden Heizraum sowie Gangflächen der zur Top 36 zugeordnete Kellerraum untergebracht. Ferner sind im Kellergeschoss 89 Stellplätze situiert (APG 79).

Grundstücksgröße:

5.252 m²

Objektgröße:

77,86 m²


Schätzwert:

229.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

22.900,00 EUR

Geringstes Gebot:

171.750,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es besteht KEINE Freizeitwohnsitzwidmung!
Die Lektüre des Langgutachtens ist unerlässlich.


Grundriss(e):

Grundriss (94 KB)

Foto(s):

Außenansicht (85 KB)


Bekannt gemacht am 24.10.2025

Sonstiges Edikt

"Versteigerungsort" von Verhandlungssaal 1/1.Stock auf Verhandlungssaal 1/1.Stock - Bezirksgericht Schwaz geändert.


Bekannt gemacht am 4.11.2025

Sonstiges Edikt

"Ort und Zeit der Besichtigung" hinzugefügt: Die Besichtigung in 6130 Schwaz, Dr.-Karl-Psenner-Straße 44 / Top 36 findet am 20.11.2025 um 10:00 Uhr statt., Die Durchführung obliegt dem Gerichtsvollzieher. Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung, zu dulden.


Ausdruck vom: 01.12.2025 18:31:11 MEZ