Versteigerung - Einfamilienhaus
1 E 3/25h
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
29.08.2025
am 7.10.2025 um 10:00 Uhr
1.Stock, Verhandlungssaal 1/1.Stock
05 7601 2127658
Sämtliche Liegenschaftsanteile werden gemeinsam versteigert, also die gesamte Liegenschaft.
Gemäß § 179 Abs 1 EO kommen als Sicherheitsleistung (Vadium) nur Sparurkunden – somit nicht: Bargeld, „Online-Sparen“, Wertpapiere und Bankgarantie – in Betracht.
47222 St. Veit
779
950/4
1,2
Grubdorf 37
4173 St. Veit im Mühlkreis
Einfamilienhaus
Bei der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft handelt es sich um ein ca. 10 Jahre altes Einfamilienwohnhaus.
828 m²
348,42 m²
397.479,52 EUR
nicht festgestellt
39.747,96 EUR
397.479,52 EUR
Geldlasten sind im Schätzwert berücksichtigt.
Bitte Langgutachten lesen.
Zum Zustand der Versteigerungsobjekte wird auf das Schätzungsgutachten vom 03.06.2025
samt Ergänzung vom 28.07.2025 verwiesen.
An offenen Gemeindeabgaben bestehen EUR 275,98.
...
Gemäß § 170 Z 10 EO wird darauf hingewiesen, dass die verpflichtete Partei nicht mitgeteilt hat, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Das heißt, eine Umsatzsteuer fällt nicht an.
Die Rechte dinglich Berechtigter bleiben von der Versteigerung unberührt. Diese Lasten sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen, auch wenn sie durch das Meistbot nicht gedeckt sind. § 1408 ABGB gilt (§ 352a Abs 2 EO).
..
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind daher vom Ersteher zu übernehmen:
• Dienstbarkeit der Wasserleitung C-LNR 1 für Gst 954/2 EZ 468;
• Dienstbarkeit der Wasserleitung C-LNR 2 für Gst 954/3 EZ 525;
• Dienstbarkeit der Wasserleitung C-LNR 3 für Gst 950/1;
• Pfandrecht C-LNR 4 für Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft;
• Pfandrecht C-LNR 5 für Oberbank AG;
•Pfandrecht C-LNR 6 für Oberbank AG.
...
Diese Lasten wurden bei der Ermittlung des Schätzwerts bereits berücksichtigt.
nicht verfügbar
nicht verfügbar
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