Versteigerung - Wohnungseigentum an IV/W12
13 E 2154/23t
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
29.10.2024
am 06.12.2024 um 10:00 Uhr
BG Hernals Saal F 4.Stock
01 404 25 308 401
Die verpflichtete Partei Bernhard Kirsch Friedrich Kaiser Gasse 25/12 1160 Wien hat die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten und für deren Zugänglichkeit zu sorgen (§ 176 Abs 1 EO). Die Festlegung bestimmter Besichtigungszeiten bzw. eines Besichtigungstermines durch das Gericht erfolgt nur über rechtzeitigen schriftlichen Antrag.
Das Originalgutachten kann täglich zwischen 8:00 und 11:30 bei diesem Gericht (Zi. 301) eingesehen werden.
Als VADIUM werden NUR legitimierte Sparbücher angenommen. Namenssparbücher müssen auf den Bieter lauten. Ab einer Einlage von EUR 15.000,– werden nur Namenssparbücher angenommen.
Alle Bieter müssen einen gültigen Lichtbildausweis und einen EU/EWR- Staatsbürgerschaftsnachweis (v.a. Reisepass) od. eine(n) Bestätigung/Bescheid nach dem Wr. AusländergrunderwerbsG vorlegen.
Vollmachten müssen beglaubigt sein.
01405 Ottarking
382
14
Friedrich-Kaiser-Gasse 25
1160 Wien
Wohnungseigentumsobjekt
BLNr. 14, 46/686 Anteile (verbunden mit Wohnungseigentum an IV/W12)
an der Liegenschaft EZ 832, Grundbuch 01405 Ottakring, BG Hernals, mit der
Grundstücksnummer 1432/1, mit der Adresse 1160 Wien, Friedrich-Kaiser-Gasse 25
Hausverwaltung- Immobilienverwaltung Zoder
Monatliche Vorschreibungen:
Laut schriftlicher Mitteilung der Immobilienverwaltung Zoder beträgt die aktuelle
monatlichen Vorschreibungen betreffend der bewertungsgegenständlichen Anteile
gesamt: € 353,07
Rücklage:
Laut schriftlicher Mitteilung der Immobilienverwaltung Zoder beträgt der Stand der
Rücklage rund € 80.292,39 (Stand per 31.12.2023)
Bestandsverhältnis:
Hinzuweisen ist, dass die bewertungsgegenständliche Wohnung, laut Auskunft von
Herrn Bernhard Kirsch, Verpflichteter, nicht vermietet ist und im Eigengebrauch
steht. Die Bewertung erfolgt daher bestandsfrei.
BLNr. 14, 46/686 Anteile (verbunden mit Wohnungseigentum an
IV/W12)
Lage: 4. Stock
Heizung: Laut Auskunft von Herrn Bernhard Kirsch, Verpflichteter erfolgt
die Beheizung der bewertungsgegenständlichen Wohnung
mittels einer Haus-Zentralheizung. Hinzuweisen ist, dass eine
Funktionsüberprüfung der Heizung durch den Sachverständigen
nicht durchgeführt wurde.
Kellerabteil: Hinzuweisen ist, dass gemäß Entscheidung „Spruch“ vom
18.05.1977 ein Kellerabteil zu der bewertungsgegenständlichen
Wohnung dazugehörig ist.
45,42 m²
131.000,00 EUR
nicht festgestellt
13.100,00 EUR
65.500,00 EUR
nicht verfügbar
nicht verfügbar