Versteigerung - Wohnhaus
7 E 4/25p
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
30.10.2025
am 10.12.2025 um 09:00 Uhr
BG Mattighofen, EG, Saal Nr. 12
40115 Lengau
601
3002
2 und 3
Bahnhofstraße 24
5211 Lengau
Zweifamilienhaus
Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft befindet sich in der ländlich geprägten Gemeinde Lengau, nahe der Landesgrenze zu Salzburg. Der nächstgelegene größere Ort ist Straßwalchen (ca. 5 km entfernt). Das ursprüngliche Baujahr des Gebäudes ist 2015/2016. Geplant war im Erdgeschoß eine Werkstatt einzurichten. Im Jahr 2021/2022 wurde das Gebäude umgebaut und ein Dachgeschoß eingebaut. Es besteht aus Erdgeschoß, Obergeschoß und Dachgeschoß. Das Gebäude ist nicht unterkellert. Die Bauweise ist Massivbau (Ziegelmauerwerk und Beton). Die Zwischenwände bestehen ebenfalls aus Ziegelmauerwerk. Die Fassade ist verputzt. Die Dachkonstruktion ist ein Pultdach mit Bitumen Dachbahndeckung. Die Zufahrt zum Objekt ist asphaltiert und es sind ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden.
Flächenaufstellung:
WNFl. 1. Obergeschoß 163,96 m²
NFl. Loggia 1. Obergeschoß 16,99 m²
WNFl. Dachgeschoß (Rohbau) 148,43 m²
NFl. Terrasse Dachgeschoß (Rohbau) 34,74 m²
NFl. Garage (EG) 177,22 m²
NFl. Küche, WC (EG) 12,31 m²
Weitere Details siehe Langgutachten!
845 m²
440.926,00 EUR
Allfälliges Zubehör ist im Gebäudewert bereits enthalten.
0,00 EUR
44.092,60 EUR
220.463,00 EUR
-Das Schätzungsgutachten ist aus der Ediktsdatei zu ersehen.
-Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem
Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG
verzichtet.
- Ein Besichtigungstermin wird nur über Antrag der betreibenden Partei oder eines Interessenten
festgesetzt.
- Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf
welches Konto - Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC - ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen
werden soll.
- Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote
eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche
Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine
besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung,
lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder
Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszugoder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen,
die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige
Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird,
so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der
Verwaltungsbehörde dartun.
nicht verfügbar
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