Versteigerung - Wohnung Stadl-Paura
7 E 146/25x
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
15.09.2025
am 10.12.2025 um 09:00 Uhr
Bezirksgericht Wels, Saal Nr. 12, Erdgeschoß
05 7601 21-42723
1. TELEFONISCHE VORANMELDUNG: Bietinteressenten und Teilnehmer an der Versteigerung
werden ersucht, sich für den Versteigerungstermin in der Zeit zwischen 1. – 5.12.2205, 8:00 bis 12:00
Uhr telefonisch beim BG Wels unter der Nummer 05 760121 42723 anzumelden.
2. Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem
Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG
verzichtet.
51126 Stadl-Paura
1454
113/13, 113/34
4, 26
Waschenberger Straße 4c
4651 Stadl Paura
Eigentumswohnung
Die Wohnung Top 2 befindet sich im Erdgeschoß und verfügt über einen Eigengarten (= Zubehör).
Raumaufteilung:
Vorraum, WC, Bad, Schlafzimmer, Küche/Wohnen, Speis
Das Schlafzimmer und das Wohnzimmer sowie der Garten sind Süd-Ost ausgerichtet.
Der Wohnung ist ein Kellerabteil zugeordnet (= Zubehör).
Der KFZ-Abstellplatz Top 21 wird als wirtschaftliche Einheit mit der Wohnung Top 2 bewertet.
Details siehe Langgutachten!
2.580 m²
49,76 m²
121.000,00 EUR
Die Bewertung der Liegenschaft beinhaltet grundsätzlich alle auf dem Grundstück errichteten Gebäude.
Weiters sind alle Außenanlagen, Einfriedungen und sonstigen Gartengestaltungsbauwerke sowie alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen und Anlagen etc. (= Zubehör), auch wenn sie nicht gesondert angeführt sind, im ermittelten Verkehrswert berücksichtigt.
Die auf der Liegenschaft oder in den Gebäuden sonst noch vorhandenen Fahrnisse, wie Wohnungseinrichtung, Möblierungen, Gerätschaften, Hausrat, lagernde Materialien oder ähnliches, sind im ermittelten Verkehrswert nicht enthalten.
nicht festgestellt
12.100,00 EUR
60.500,00 EUR
1. Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf
welches Konto - Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC - ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen
werden soll.
2. Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote
eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche
Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine
besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung,
lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder
Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug
oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen,
die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige
Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird,
so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der
Verwaltungsbehörde dartun.
3. Die Liegenschaft unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
4. Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
- C-LNr. 1 a 423/2009 4729/2015 DIENSTBARKEIT der Duldung des Eisenbahnbetriebes hier hins
Gste 113/13 113/34 gem Pkt III. Kaufvertrag 2009-01-30 für Gst 113/5 (EZ 1253 KG 02001
Eisenbahnbuch)
b 2449/2015 Übertragung der vorangehenden Eintragung(en) aus EZ 1398
- C-LNr. 2 a 423/2009 4729/2015 DIENSTBARKEIT der Unterlassung von Stellung von
Schadenersatz- und Lärmschutzmaßnahmenansprüchen hier hins Gste 113/13 113/34 gem Pkt III.
Kaufvertrag 2009-01-30 für Gst 113/5 (EZ 1253 KG 02001 Eisenbahnbuch) b 2449/2015 Übertragung
der vorangehenden Eintragung(en) aus EZ 1398
- C-LNr. 7 a 4763/2016 DIENSTBARKEIT der Duldung der Erdgasleitung OGV 227 Stadl-Paura hins
Gst 113/13 gem Pkte I., II. und III. Dienstbarkeitsvertrag 2016-07-11 für Energie AG Oberösterreich (FN
76532y) Netz Oberösterreich GmbH (FN 266534m)
5. Laut Sachverständigengutachten besteht zum Bewertungsstichtag 22.05.2025 ein Rückstand an
Betriebskosten Top 2 und Top 21 von EUR 9.007,77.
6. Gemäß § 27 Abs 1 WEG 2002 besteht an jedem Miteigentumsanteil in dem durch § 216 Abs 1 Z 3
EO bestimmten Ausmaß ein gesetzliches Vorzugspfandrecht zu Gunsten der Forderungen der
Eigentümergemeinschaft gegen den Eigentümer des Anteils und der Rückgriffsforderungen eines
anderen Wohnungseigentümers aus der Inanspruchnahme von dessen Haftung nach dem WEG. Nach
§ 27 Abs 3 WEG 2002 ist die durch das Vorzugspfandrecht besicherte Forderung im Fall einer
Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils durch Barzahlung zu berichtigen, soweit sie in der
Verteilungsmasse Deckung findet, ansonsten aber vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu
übernehmen.
7. Auf die Anmerkungen der Sachverständigen in ihrem Gutachten wird ausdrücklich hingewiesen.
Langgutachten (pdf) (4144 KB)
Katasterplan (pdf) (1073 KB)
Baubewilligung (pdf) (628 KB)
Einreichplan (pdf) (3014 KB)
Betriebsk.2023 Top 2 (pdf) (1250 KB)
Betriebsk.2023 Top 21 (pdf) (1064 KB)
Rücklagen (pdf) (692 KB)
Prot.Eigent.vers.2019 (pdf) (1477 KB)
Fotobeilage (pdf) (2284 KB)
nicht verfügbar
nicht verfügbar
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