Entfall des Termins - Komplex 3
9 E 22/24k
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
19.11.2025
am 19.12.2025 um 11:00 Uhr
Bezirksgericht Tulln,Albrechtsgasse 10,3430 Tulln,Verhandlungssaal I, 1.Stock
20182 Staasdorf
18
620
3
3430 Staasdorf
land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft
Vieleckiges, kleines Grünland-Brachegrundstück ca. 1km südöstlich von Klein-Staasdorf
1.712 m²
5.992,00 EUR
kein Zubehör
1.000,00 EUR
2.996,00 EUR
bitte Langgutachten lesen
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Bei dieser Versteigerung wird von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgewichen:
Die Versteigerung erfolgt entsprechend der angeführten Komplexe.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen:
Abgabenrückstände (beruhend auf Bescheiden mit dinglicher Wirkung)
Bestandrechte, Dienstbarkeiten, Ausgedinge und andere Reallasten, denen der Vorrang vor dem Befriedigungsrecht des betreibenden Gläubigers oder einem eingetragenen Pfandrecht zukommt:
DIENSTBARKEIT einer Transportleitung zur Wasserversorgung ob Gst 346 347 348 gem P II Dienstbarkeitsbestellungsvertrag 2021-03-24 für Stadtgemeinde Tulln an der Donau
BESTANDRECHT bzgl Gst 3475/4, 3476/4, 3477/4 für Eisenbahn Hochleistungsstrecken AG
DIENSTBARKEIT der Duldung der Errichtung, des Bestandes, der Pflegemaßnahmen der ökologischen Ausgleichsfläche Wald-Gehölz u Duldung der Unterlassung von Maßnahmen bzgl Gst 3475/4, 3476/4, 3477/4 gem P I 1. Servituts- u Bestandvertrag 2002-12-16 für Österreichische Bundesbahnen
Die Liegenschaften unterliegen dem niederösterreichischen Grundverkehrsgesetz.
Eine Mitteilung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 hat die verpflichtete Partei nicht abgegeben.
Als Vadium werden nur Sparbücher angenommen (§ 179 EO). Bieter:innen haben sich durch Vorlage eines Staatsbürgerschaftsnachweises und Reisepasses auszuweisen (Führerschein reicht nicht). Ausländischen Staatsangehörigen wird der Zuschlag nur vorbehaltlich der nachzureichenden Genehmigung durch die Ausländer-Grundverkehrsbehörde erteilt. Wenn Sie als Vertreter für eine andere Person mitbieten wollen, ist die Vorlage einer beglaubigten Spezialvollmacht erforderlich; gegebenenfalls ist auch ein aktueller Firmenbuchauszug mitzubringen.
Besichtigungszeit:
Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten und für deren Zugänglichkeit zu sorgen (§ 176 Abs 1 EO). Die Festlegung eines Besichtigungstermins durch das Gericht erfolgt nur über rechtzeitigen schriftlichen Antrag gemäß § 176 Abs 2 EO.
Ort und Zeit der Einsichtnahme:
Das Originalgutachten kann werktags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr beim Bezirksgericht Tulln eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Eine detaillierte Beschreibung ist dem veröffentlichten Langgutachten zu entnehmen.
Alle Edikte zum Fall:
3430 Staasdorf, Bachgasse 12
3430 Staasdorf
3430 Staasdorf
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3430 Staasdorf
3430 Staasdorf
3430 Staasdorf
3430 Staasdorf
3430 Staasdorf
3430 Staasdorf
3430 Staasdorf
3430 Staasdorf
3430 Staasdorf
3430 Staasdorf
3430 Staasdorf, Bachgasse 12
