Versteigerung - Objekt 2 - KFZ-Stellplatz
9 E 39/25m
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
08.05.2026
am 12.6.2026 um 11:00 Uhr
Bezirksgericht Tulln,Albrechtsgasse 10,3430 Tulln,VS I, 1.Stock
20142 Königstetten
1334
3099/1
20
Brunnenstraße 5a/8
3433 Königstetten
Wohnungseigentumsobjekt
Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt von der nordöstlichen Grundstücksseite über eine Zufahrstraße. Nach der Zufahrt befindet sich der Parkplatz auf welchem die PKW-Pflichtstellplätze gem. NÖ Bauordnung angeordnet sind. Der zum Haus 8 zugehörige PKW-Pflichtstellplatz befindet sich an dritter Stelle Richtung Südwesten, beginnend vom südlichen Zugangsweg zu den Häusern Nr. 6 bis 10.
2.902 m²
13,36 m²
387.000,00 EUR
kein Zubehör
38.700,00 EUR
193.500,00 EUR
Gemäß NÖ Bauordnung 1996, § 63 – Verpflichtung zur Herstellung von Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge, waren bei jedem Wohngebäude nach Anzahl der Wohnungen entsprechende PKW-Stellplätze zu errichten. Die Anzahl wurde in der NÖ Bautechnikverordnung 1997 geregelt. Im § 155 wurde festgesetzt, dass ein Stellplatz je Wohnung zu errichten ist.
Somit handelt es sich bei dem Wohnungseigentumsobjekt des Stellplatzes 8 um einen PKW-Stellplatz, welcher verpflichtend zum Wohnungseigentumsobjekt Haus 8 zu errichten war. Entsprechend der baubehördlichen Bewilligung muss daher das Haus 8 einen Stellplatz haben.
Somit wird seitens des Sachverständigen empfohlen das Wohnungseigentumsobjekt des Stellplatzes 8 nur gemeinsam als Ganzes mit dem Wohnungseigentumsobjekt Haus Nr. 8, anzubieten.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Bei dieser Versteigerung wird von den gesetzlichen
Versteigerungsbedingungen abgewichen:
Gemäß § 146 Abs 1 EO werden die BLNr 19 und 20
gemeinsam ausgeboten (Reihenhaus + Stellplatz).
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen:
C-LNR 3 Vereinbarung über die Aufteilung der
Aufwendungen gem § 32 WEG 2002
Abgabenrückstände (beruhend auf Bescheiden mit
dinglicher Wirkung)
Eine Mitteilung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 hat die
verpflichtete Partei nicht abgegeben.
Als Vadium werden nur Sparbücher angenommen (§ 179
EO). Bieter:innen haben sich durch Vorlage eines
Staatsbürgerschaftsnachweises und Reisepasses
auszuweisen (Führerschein reicht nicht). Ausländischen
Staatsangehörigen wird der Zuschlag nur vorbehaltlich der
nachzureichenden Genehmigung durch die Ausländer-
Grundverkehrsbehörde erteilt. Wenn Sie als Vertreter für
eine andere Person mitbieten wollen, ist die Vorlage einer
beglaubigten Spezialvollmacht erforderlich; gegebenenfalls
ist auch ein aktueller Firmenbuchauszug mitzubringen.
Besichtigungszeit: Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten und für deren Zugänglichkeit zu sorgen (§ 176 Abs 1 EO). Die Festlegung eines Besichtigungstermins durch das Gericht erfolgt nur über rechtzeitigen schriftlichen Antrag gemäß § 176 Abs 2 EO.
Grundriss KG (71 KB)
Grundriss EG (88 KB)
Grundriss DG (80 KB)
Ostansicht (30 KB)
Südwestansicht (39 KB)
Nordostansicht (39 KB)
Schnitt (40 KB)
Alle Edikte zum Fall:
3433 Königstetten, Brunnenstraße 5a/8
3433 Königstetten, Brunnenstraße 5a/8












