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Dienststelle:

BG Tulln (201)

Aktenzeichen:

9 E 39/25m

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

08.05.2026

Versteigerungstermin:

am 12.6.2026 um 11:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Tulln,Albrechtsgasse 10,3430 Tulln,VS I, 1.Stock


Grundbuch:

20142 Königstetten

EZ:

1334

Grundstücksnr.:

3099/1

BLNr:

20

Liegenschaftsadresse:

Brunnenstraße 5a/8

PLZ/Ort:

3433 Königstetten


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt von der nordöstlichen Grundstücksseite über eine Zufahrstraße. Nach der Zufahrt befindet sich der Parkplatz auf welchem die PKW-Pflichtstellplätze gem. NÖ Bauordnung angeordnet sind. Der zum Haus 8 zugehörige PKW-Pflichtstellplatz befindet sich an dritter Stelle Richtung Südwesten, beginnend vom südlichen Zugangsweg zu den Häusern Nr. 6 bis 10.

Grundstücksgröße:

2.902 m²

Objektgröße:

13,36 m²


Schätzwert:

387.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

38.700,00 EUR

Geringstes Gebot:

193.500,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Gemäß NÖ Bauordnung 1996, § 63 – Verpflichtung zur Herstellung von Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge, waren bei jedem Wohngebäude nach Anzahl der Wohnungen entsprechende PKW-Stellplätze zu errichten. Die Anzahl wurde in der NÖ Bautechnikverordnung 1997 geregelt. Im § 155 wurde festgesetzt, dass ein Stellplatz je Wohnung zu errichten ist.
Somit handelt es sich bei dem Wohnungseigentumsobjekt des Stellplatzes 8 um einen PKW-Stellplatz, welcher verpflichtend zum Wohnungseigentumsobjekt Haus 8 zu errichten war. Entsprechend der baubehördlichen Bewilligung muss daher das Haus 8 einen Stellplatz haben.
Somit wird seitens des Sachverständigen empfohlen das Wohnungseigentumsobjekt des Stellplatzes 8 nur gemeinsam als Ganzes mit dem Wohnungseigentumsobjekt Haus Nr. 8, anzubieten.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Bei dieser Versteigerung wird von den gesetzlichen
Versteigerungsbedingungen abgewichen:
Gemäß § 146 Abs 1 EO werden die BLNr 19 und 20
gemeinsam ausgeboten (Reihenhaus + Stellplatz).
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen:
C-LNR 3 Vereinbarung über die Aufteilung der
Aufwendungen gem § 32 WEG 2002
Abgabenrückstände (beruhend auf Bescheiden mit
dinglicher Wirkung)
Eine Mitteilung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 hat die
verpflichtete Partei nicht abgegeben.
Als Vadium werden nur Sparbücher angenommen (§ 179
EO). Bieter:innen haben sich durch Vorlage eines
Staatsbürgerschaftsnachweises und Reisepasses
auszuweisen (Führerschein reicht nicht). Ausländischen
Staatsangehörigen wird der Zuschlag nur vorbehaltlich der
nachzureichenden Genehmigung durch die Ausländer-
Grundverkehrsbehörde erteilt. Wenn Sie als Vertreter für
eine andere Person mitbieten wollen, ist die Vorlage einer
beglaubigten Spezialvollmacht erforderlich; gegebenenfalls
ist auch ein aktueller Firmenbuchauszug mitzubringen.
Besichtigungszeit: Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten und für deren Zugänglichkeit zu sorgen (§ 176 Abs 1 EO). Die Festlegung eines Besichtigungstermins durch das Gericht erfolgt nur über rechtzeitigen schriftlichen Antrag gemäß § 176 Abs 2 EO.


Lageplan:

Lageplan (77 KB)

Foto(s):

Südostansicht (411 KB) Südwestansicht (337 KB) Westansicht (495 KB) Südwestansicht (453 KB) Kellergeschoß (308 KB) Kellergeschoß Technikraum (315 KB) Erdgeschoß Küche (315 KB) EG Wohnraum (380 KB) DG Bad (283 KB) DG Zimmer (172 KB) Garten (731 KB) KFZ-Stellplatz 8 (452 KB)


Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung Objekt 1 - Haus 8 (12.06.2026 11:00)

3433 Königstetten, Brunnenstraße 5a/8

Versteigerung Objekt 2 - KFZ-Stellplatz (12.06.2026 11:00)

3433 Königstetten, Brunnenstraße 5a/8

Ausdruck vom: 12.05.2026 07:40:30 MESZ