Versteigerung - Einfamilienhaus (Hälfteanteil)
8 E 35/20x
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
11.09.2025
am 05.11.2025 um 09:00 Uhr
Bezirksgericht Vöcklabruck, Saal Nr. 1, Erdgeschoß
Das Schätzungsgutachten ist aus der Ediktsdatei zu ersehen.
Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG verzichtet.
50111 Unterach am Attersee
496
1530/5 1530/8
3
Atterseestraße 23
4866 Unterach am Attersee
Einfamilienhaus
Grundstück 1530/8: Es handelt sich um ein mit einem Einfamilienwohnhaus (Ferienwohnhaus) mit Außenanlagen bebautes Grundstück mit der Adresse Atterseestraße 23 in 4866 Unterach am Attersee.
Grundstück 1530/5: Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück im Bauland, welches augenscheinlich als Garten- bzw. Grünfläche genutzt wird.
Laut Auskunft des Verpflichteten besteht kein eigener Badeplatz. Ein Seezugang wird von den Bundesforsten gepachtet, stellt jedoch keinen Gegenstand dieser Bewertung dar.
Für nähere Informationen und Details siehe Langgutachten!
2.244 m²
154,00 m²
561.400,00 EUR
Verkehrswert des Hälfteanteiles (BLNr. 3) unter Berücksichtigung des Wohnungsgebrauchsrechtes
Zeitwert der Einbauküche (Hälfteanteil)
1.400,00 EUR
56.140,00 EUR
280.700,00 EUR
Gegenständlich handelt es sich auftragsgemäß um den Verkehrswert des Hälfteanteiles (B-LNR 3) an der Liegenschaft EZ 496 in der KG 50111 Unterach, mit der Adresse Atterseestraße 23 in 4866 Unterach am Attersee unter Berücksichtigung des Wohnungsgebrauchsrechtes.
Die Baubeschreibung wurde größtenteils aus dem bei der Gemeinde aufliegenden Bauakt entnommen.
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Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
- CLNr. 3a 706/2001 GEBRAUCHSRECHT der Wohnung gem Pkt VIII Schenkungsvertrag 1.12.2000 für Eva Wendt, geb. 11.5.1945
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Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf welches Konto - Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC - ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen werden soll.
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Das Vadium ist in Form eines inländischen Sparbuches zu erlegen.