Kurzgutachten
BG Vöcklabruck ()
8 E 35/20x
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
50111 Unterach am Attersee
496
1530/5 1530/8
3
Atterseestraße 23
4866 Unterach am Attersee
Einfamilienhaus
Grundstück 1530/8: Es handelt sich um ein mit einem Einfamilienwohnhaus (Ferienwohnhaus) mit Außenanlagen bebautes Grundstück mit der Adresse Atterseestraße 23 in 4866 Unterach am Attersee.
Grundstück 1530/5: Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück im Bauland, welches augenscheinlich als Garten- bzw. Grünfläche genutzt wird.
Laut Auskunft des Verpflichteten besteht kein eigener Badeplatz. Ein Seezugang wird von den Bundesforsten gepachtet, stellt jedoch keinen Gegenstand dieser Bewertung dar.
Für nähere Informationen und Details siehe Langgutachten!
2.244 m²
154,00 m²
vorhanden, siehe Gutachten
vorhanden, siehe Gutachten
In der aktuellen Fassung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Unterach am Attersee befinden sich die Grundstücke 1530/5 und 1530/8 im „Zweitwohnungsgebiet“ (WE) mit der Zusatzausweisung See- und Flussuferschutzzone laut Gefahrenhinweiskarte. Der östliche Bereich der bebauten Liegenschaft grenzt an die Landesstraße und befindet sich in der Schutzzone Landesstraße (rund 350 m²).
Laut Auskunft der Bauamtsleiterin gelten die üblichen Bebauungsrichtlinien, ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Das geogene Baugrundrisiko (Flysch) verlangt ein geologisches Gutachten.
Die Liegenschaft wird nach Angaben der verpflichteten Partei von der ganzen Familien als Ferienimmobilie eigengenutzt. Hinweise auf Bestandsverhältnisse liegen nicht vor. Es besteht ein Wohnungsgebrauchsrecht.
11.03.2024
560.000,00 EUR
Verkehrswert des Hälfteanteiles (BLNr. 3) unter Berücksichtigung des Wohnungsgebrauchsrechtes
Zeitwert der Einbauküche (Hälfteanteil)
1.400,00 EUR
Wert des Wohnungsgebrauchsrecht gerundet € 245.000,00
Gegenständlich handelt es sich auftragsgemäß um den Verkehrswert des Hälfteanteiles (B-LNR 3) an der Liegenschaft EZ 496 in der KG 50111 Unterach, mit der Adresse Atterseestraße 23 in 4866 Unterach am Attersee unter Berücksichtigung des Wohnungsgebrauchsrechtes.
Die Baubeschreibung wurde größtenteils aus dem bei der Gemeinde aufliegenden Bauakt entnommen.
Ing. Elisabeth Hilber
5310 Mondsee, Schulweg 3