Versteigerung - Eigentumswohnung Top W 38
309 E 43/25z
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
24.11.2025
am 11.2.2026 um 9:00 Uhr
Bezirksgericht Graz-West, Saal D/EG, Grieskai 88, 8020 Graz
0316 8074 6117
63104 Lend
1251
1151/3 bzw. 1154/2
42 (57/2623 Anteil)
Dreierschützengasse 10
8020 Graz
Eigentumswohnung
Die Liegenschaft, mit der EZ 1251 der KG 63104 Lend, auf der sich der Bewertungsgegenstand befindet, hat ein Gesamtausmaß von 1.770 m² (lt. Grundbuchsstand) und ist mit einem Mehrparteienhaus bebaut. Auf dem Grundstück befinden sich die öffentliche Kanalisation, ein Trinkwasseranschluss und das Stromnetz des örtlichen EVU. Ein Anschluss an das Fernwärmenetz befindet sich ebenfalls am Grundstück. Das Ferngasnetz befindet sich in Grundstücksnähe. Es wurden keine Abgabenrückstände hinsichtlich Kanalgebühren und Grundsteuer bekanntgegeben.
Die bewertungsgegenständliche Wohnung befindet sich im obersten Stockwerk eines mehrgeschossigen Gebäudes und verfügt über eine großzügig dimensionierte, längs verlaufender Dachterrasse. Die Erschließung erfolgt über das gemeinschaftlich genutzte Stiegenhaus samt Aufzugsanlage.
Beim Betreten der Wohnung gelangt man zunächst in einen Vorraum bzw. Flur, in dem sich Nischen befinden, die ehemals offenbar als Garderobe genutzt wurden. Der Wohnbereich ist mit einem roten Textilboden ausgelegt. Es befinden sich darüber hinaus eine Küche und zwei weitere Zimmer in der Wohnung. Die Küche befindet sich in einem entkernten Zustand; ein Fliesenspiegel sowie Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Strom sind vorhanden. Das Badezimmer ist klein und mit einer Duschkabine sowie einem an der Wand montierten Boiler ausgestattet. Das WC ist separat angeordnet. In den Wohnräumen sind Heizkörper vorhanden. Die Wärmeversorgung ist über einen Fernwärmeanschluss möglich.
Der Zugang zur Dachterrasse erfolgt über ein großes Türelement. Die Innenwände sind überwiegend gespachtelt und gestrichen. Die Innentüren bestehen aus furnierten Türblättern mit Holzzargen. Die Fenster bestehen aus Kunststoff-Isolierglas und sind mit Rolllädenausgestattet. Die der Wohnung zugehörige Dachterrasse ist mit Beton- bzw. Steinplatten belegt. Das Geländer besteht aus Metall und ist mit opaken Füllungen versehen. Die Entwässerung erfolgt über eine Rinne mit Dränageprofil. Die Funktionstüchtigkeit der Abdichtung oder der Unterkonstruktion konnte nicht überprüft werden.
Zur Wohnung gehört ein Kellerabteil, das aus einem Holzlattenverschlag mit einfachem Riegelschloss besteht. Der Zustand wirkt gebraucht, jedoch ohne auffällige Feuchte- oder Schimmelschäden.
Die Wohnung befindet sich in einem weitgehend unsanierten Zustand mit deutlichen Spuren früherer Nutzung. An der Decke sind Anschlüsse für Leuchten sichtbar. Im Vorraum und Flur sind ältere PVC-Böden in Fliesenoptik verlegt. Die Wände sind teilweise gespachtelt, mit Abriebspuren und sichtbaren Installationsnachläufen. Die Innentüren bestehen aus furnierten Türblättern mit Holzzargen, zeigen jedoch Kantenabstöße und altersbedingte Abnutzungsspuren. Insgesamt entspricht der Innenausbau dem Stand einer unsanierten Bestandswohnung und lässt Oberflächenerneuerungen wie Bodenbelagserneuerung, Malerarbeiten und punktuelle Putzarbeiten u.a. als erforderlich erscheinen, bevor eine erneute Nutzung sinnvoll möglich ist.
Die Betriebskosten inkl. Verwaltungskostenpauschale für die Wohnung Top W 38 betragen lt. Vorschreibung der Hausverwaltung ab 01.01.2025 monatlich EUR 159,60 (exkl. 10% Ust). Der Betrag für die Instandhaltung für die Wohnung Top W 38 beträgt lt. Vorschreibung der Hausverwaltung ab 01.01.2025 monatlich EUR 22,80. Der Reparaturrücklagenstand weist zum Stichtag 31.12.2024 ein Rückstandssaldo von EUR 33.018,70 auf. Die Heizkosten konnten nicht erhoben werden.
Für dringend zu erledigende Reparatur-, Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten wurden Kosten in der Höhe von EUR 40.000,00 in Ansatz gebracht und vom Vergleichswert abgezogen.
1.770 m²
73,38 m²
158.000,00 EUR
Wie unter Punkt 2.5 im Gutachten beschrieben, konnte kein bewertungsrelevantes Zubehör identifiziert werden.
kein Zubehör
15.800,00 EUR
79.000,00 EUR
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen ist:
C-LNr. 2 a 12975/1959 19062/1961 DIENSTBARKEIT Übergabestelle (Umspannstelle) auf Gst 1151/3 u 1154/2 gem Dienstbarkeitsbestellungsvertrag 1959-05-26 für EZ 256 VI Jakomini b gelöscht
Die Dienstbarkeit hat keinen Einfluss auf den Wert der Liegenschaft und ist ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen!
Es wurde ein außerbücherliches Darlehen für die Sanierung mit einer Laufzeit bis 30.06.2033 bekanntgegeben. Die monatliche Rückzahlung beläuft sich lt. Vorschreibung ab 01.01.2025 auf EUR 172,81.
Das Vadium beträgt EUR 15.800,00 und kann nur in Form einer Sparurkunde erlegt werden.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
WICHTIGER HINWEIS:
Aufgrund der verstärkten Einlasskontrollen werden Sie ersucht, keine größeren Taschen oder
Rucksäcke mitzubringen, um den Einlass nicht zu verzögern. Es wird Ihnen empfohlen, zumindest eine
halbe Stunde vor dem Termin beim Einlass zu erscheinen, um rechtzeitig zur Versteigerung
eingelassen zu werden.
Weiters werden Sie ersucht, zur Versteigerung zusätzlich eine Fotokopie ihres Lichtbildausweises, der
im Original vorzuweisen ist, mitzubringen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle
usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den
Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Eine Kurzfassung und die Langfassung des Schätzgutachtens sind aus der Ediktsdatei
(Abfragemöglichkeit unter: www.edikte.justiz.gv.at oder bei Gericht) zu ersehen.
Der Verpflichtete hat dem Gericht nicht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG
1994 verzichtet.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn
der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung
der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit
Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert,
vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den
Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erkärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber
noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den
Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in
Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich
sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter
gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann
sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den
Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern,
Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch
nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung
angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der
Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis
zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind
ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile
können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert
werden. Der Richter kann über eine Person, die während des Versteigerungsverfahrens derartige Vereinbarungen
schließt oder zu schließen versucht, eine Ordnungsstrafe bis zu 10 000 Euro verhängen. Der Richter kann eine
Person vom Bieten ausschließen, die vor oder während des Versteigerungstermins derartige Vereinbarungen
schließt oder zu schließen versucht.

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