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Dienststelle:

BG Spittal an der Drau (730)

Aktenzeichen:

6 E 7/25i

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

17.09.2025

Versteigerungstermin:

am 06.11.2025 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Spittal/Drau, Verhandlungssaal 1, Erdgeschoss

Telefonkontakt:

04762/4822-07

Besichtigungszeit:

Die Eigentümer sowie Dritte haben die Besichtigung des Versteigerungsobjektes zu dulden.
(Wenn erfolgslos versucht, ist über rechtzeitigen schriftlichen Antrag ein gerichtlicher Besichtigungstermin möglich.)

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Mo. bis Fr. von 08.30 bis 12.00 Uhr, Bezirksgericht Spittal/Drau bzw. siehe Kurz- und Langgutachten

Sonstiges:

Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (inländisches Sparbuch) erlegt werden.


Grundbuch:

73417 Sachsenburg

EZ:

615

Grundstücksnr.:

.65 .66/2 207 210

BLNr:

11-14 und 17-21

Liegenschaftsadresse:

Marktplatz 3

PLZ/Ort:

9751 Sachsenburg


Kategorie(n):

Mehrfamilienhaus

Beschreibung (WE):

ACHTUNG!
Es werden Anteile der gesamten Liegenschaft in drei Einheiten wie unten aufgelistet ausgeboten und nicht die gesamte Liegenschaft als Ganzes.
Teilweise unterkellertes, in den Hang bzw. zum Hang gebautes Wohnhaus mit Wohnungseigentumsobjekten samt Autounterstände.
Grundstücksfläche ca. 679 m². (Grst.Nr. .65, .66/2, 207, 210).
Das Grundstück 210 befindet sich in der gelben Gefahrenzone Wildbach der Drau.
Widmung: „Bauland – Dorfgebiet, Grünland“
Adresse: Markplatz 3, 9751 Sachsenburg

Grundstücksgröße:

679 m²

Objektgröße:

242,47 m²


Schätzwert:

226.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Drei Einbauküchen, eine in jeder Wohnung - Beschreibung siehe Punkt 2.3.4 - Ausstattungs- und Raumbeschreibung im Langgutachten.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

3.500,00 EUR

Vadium:

22.950,00 EUR

Geringstes Gebot:

114.750,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Die Objektgröße von 242,47 m², sowie die oben angeführten Werte (Schätzwert, Zubehör, Vadium und geringstes Gebot) beziehen sich auf die gesamte Liegenschaft, jedoch werden nur Anteile der Liegenschaft, wie unten aufgelistet, ausgeboten:
Einheit 1:
Die Wohnung Top 4, (102/327-Anteile, B-LNr 11), samt Carports Top 9 (4/327-Anteile, B-LNr 20), und Top 10 (4/327-Anteile, B-LNr 21).
Schätzwert: € 137.000,00
Wert des Zubehörs: € 2.000,00
Vadium: € 13.900,00
Geringstes Gebot: € 69.500,00
Einheit 2:
Die Wohnung Top 1a, (22/327-Anteile, B-LNr 17), samt Carport Top 8 (4/327-Anteile, B-LNr 18).
Schätzwert: € 32.000,00
Wert des Zubehörs: € 300,00
Vadium: € 3.230,00
Geringstes Gebot: € 16.150,00
Einheit 3:
Die Wohnung Top 2, (42/327-Anteile, B-LNr 19), samt Carport Top 6 (4/327-Anteile, B-LNr 12).
Schätzwert: € 57.000,00
Wert des Zubehörs: € 1.200,00
Vadium: € 5.820,00
Geringstes Gebot: € 29.100,00
Im gegenständlichen Fall liegt kein Energieausweise vor.
Eine für Wohnungseigentumsobjekte übliche Hausverwaltung gibt es nicht.
-Rechte und Lasten: Die eingetragenen Pfandrechte haben auf den Verkehrswert der Liegenschaft keinen Einfluss. Erhebungen beim zuständigen Bauamt haben ergeben, dass mit Kaufvertrag vom
18.02.2021 das Grundstück 210 an die Marktgemeinde Sachsenburg verkauft wurde.
Grundbücherlich wurde dieser Kaufvertrag bis dato nicht durchgeführt (siehe
Kaufvertrag im Langgutachten). Es ist bei der Ermittlung des Schätzwertes vom
Grundbuchsstand auszugehen. Hinweis: Der Kaufvertrag von 18.02.2021 berücksichtigt eine allfällige Änderung der Nutzflächen bei der Restliegenschaft nicht.
-Bestandverhältnisse: Die Erdgeschoßwohnung TOP 1a samt PKW-Abstellplatz, die Obergeschoßwohnung TOP 2 samt PKW-Abstellplatz und die Obergeschoßwohnung TOP 3 samt PKW-Abstellplatz sind vermietet (siehe Mietverträge im Langgutachten). Die Obergeschoßwohnung TOP 4 ist derzeit unbewohnt.
- Zubehör: Einbauküche TOP 1a EUR 300,00; Einbauküche TOP 2 EUR 1.200,00; Einbauküche TOP 3 EUR 2.500,00 und Einbauküche TOP 4 EUR 2.000,00 = insgesamt EUR 6.000,00.
-Abgabenrückstände: EUR 190,20 für Grundsteuer sowie EUR 2.188,47 für Kanal- und Müllgebühren.
- Sämtliche Details siehe Kurz- und Langgutachten
ALLGEMEINE HINWEISE:
- Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
- Bietinteressenten haben einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass) oder einen Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls einen Firmenbuchauszug bzw. im Falle der Vertretung eine öffentlich beglaubigte Spezialvollmacht mitzubringen.
- An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
- Zur Nachricht: Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der Gerichtsabteilung 6 des Bezirksgerichtes Spittal/Drau während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz sind bei dem Bezirksgericht Spittal/Drau erhältlich. Das Gutachten ist in der Ediktsdatei zu ersehen.
- Allgemeine Aufforderung: Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
- Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger: Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
- Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben: Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
- Ungültige Vereinbarungen: Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechen zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


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Ausdruck vom: 30.09.2025 02:16:33 MESZ