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Dienststelle:

BG Wels (512)

Aktenzeichen:

10 E 2630/24m

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

30.05.2025

Versteigerungstermin:

am 15.10.2025 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Wels, Saal 12/EG

Telefonkontakt:

05 7601 21 42713

Sonstiges:

1. TELEFONISCHE VORANMELDUNG: Bietinteressenten und Teilnehmer an der Versteigerung
werden ersucht, sich für den Versteigerungstermin in der Zeit zwischen 08. - 10.10.2025, 8:00 bis 12:00
Uhr telefonisch beim BG Wels unter der Nummer 05 760121 42713 anzumelden.
2. Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem
Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG
verzichtet.


Grundbuch:

51242 Wels

EZ:

979

Grundstücksnr.:

2118

BLNr:

204

Liegenschaftsadresse:

Adlerstraße 1

PLZ/Ort:

4600 Wels


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Das "Büro B2" liegt im sog. "Traunpark Wels", im 1. Obergeschoß.
Der Zugang erfolgt über einen Zugang im Bereich der Adlerstraße.
Räumlichkeiten:
4 Zimmer (Ausrichtung West), WC, Dusche, Küche Vorraum/Gang
Details siehe Langgutachten!

Grundstücksgröße:

11.354 m²

Objektgröße:

100,00 m²


Schätzwert:

102.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Die Bewertung der Liegenschaft beinhaltet grundsätzlich alle auf dem Grundstück errichteten Gebäude.
Weiters sind alle Außenanlagen, Einfriedungen und sonstigen Gartengestaltungsbauwerke sowie alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen und Anlagen etc. (= Zubehör), auch wenn sie nicht gesondert angeführt sind, im ermittelten Verkehrswert berücksichtigt.
Die auf der Liegenschaft oder in den Gebäuden sonst noch vorhandenen Fahrnisse, wie Wohnungseinrichtung, Möblierungen, Gerätschaften, Hausrat, lagernde Materialien oder ähnliches, sind im ermittelten Verkehrswert nicht enthalten.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Vadium:

10.200,00 EUR

Geringstes Gebot:

51.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

1. Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf
welches Konto - Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC - ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen
werden soll.
2. Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote
eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche
Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine
besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung,
lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder
Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug
oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen,
die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige
Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird,
so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der
Verwaltungsbehörde dartun.
3. Die Liegenschaft unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
4. Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
- C-LNr. 1 a 78/1981 DIENSTBARKEIT des Fensterrechtes gern Pkt XII XI
4 von 5
10 E 2630/24m
der 3 Kaufverträge 1980-12-11 für Gst 2118
b gelöscht
- C-LNr. 2 a 78/1981 DIENSTBARKEIT des Betretens auf Gst 2118 gern Pkt XIII XII
der 3 Kaufverträge 1980-12-11 für Gst 2116
5. Laut Mitteilung der Sachverständigen besteht zum Stichtag 5.12.2024 ein offenes
Sanierungsdarlehen von EUR 9.789,20.
6. Gemäß § 27 Abs 1 WEG 2002 besteht an jedem Miteigentumsanteil in dem durch § 216 Abs 1 Z 3
EO bestimmten Ausmaß ein gesetzliches Vorzugspfandrecht zu Gunsten der Forderungen der
Eigentümergemeinschaft gegen den Eigentümer des Anteils und der Rückgriffsforderungen eines
anderen Wohnungseigentümers aus der Inanspruchnahme von dessen Haftung nach dem WEG. Nach
§ 27 Abs 3 WEG 2002 ist die durch das Vorzugspfandrecht besicherte Forderung im Fall einer
Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils durch Barzahlung zu berichtigen, soweit sie in der
Verteilungsmasse Deckung findet, ansonsten aber vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu
übernehmen.
7. Auf die Anmerkungen / Hinweise / Warnungen der Sachverständigen in ihrem Gutachten wird
ausdrücklich hingewiesen.


Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar


Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung Büro Zentrum Wels (15.10.2025 09:00)

4600 Wels, Adlerstraße 1

Ausdruck vom: 03.10.2025 05:19:22 MESZ