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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Feldkirch (921)

Aktenzeichen:

5 E 1081/25k

wegen:

Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils

Letzte Änderung am:

05.11.2025

Versteigerungstermin:

am 19.1.2026 um 08:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Feldkirch, Chruerstraße 13, 6800 Feldkirch, Verhandlungssaal 104

Telefonkontakt:

05/76014 343 - 198

Besichtigungszeit:

am 13.1.2026 um 11:00 Uhr
in 6800 Feldkirch, Berggasse 30


Grundbuch:

92102 Altenstadt

EZ:

5129

Grundstücksnr.:

4781

BLNr:

4

Liegenschaftsadresse:

Berggasse 30

PLZ/Ort:

6800 Feldkirch


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Bei der gegenständlichen Liegenschaft handelt es sich um einen 1/2 Anteil an einem Wohnhaus. Das Gebäude liegt am Ardetzenberg, an einem attraktiven Standort. Es handelt sich um ein Architektenhaus, in Massivbauweise, Putzfassade mit Wärmeverbundsystem, Satteldach, Holzrahmenfenster, 3fachverglast, Heizung Erdsonde-Tiefenbohrung. Das Gebäude befindet sich in einem neuwertigen Zustand.
Nutzfläche Wohnhaus: EG 35,58 m², UG 73,83 m², Unterstellplatz 60,00.

Grundstücksgröße:

1.827 m²

Objektgröße:

109,41 m²


Schätzwert:

396.800,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Windfang: Oberschrank
Kochen: Einbauküche mit Geräten
Bad: Waschtischverbau
Wirtschaftsraum (Ankleide): rundum verbaut, Schrank in der Mitte

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

11.250,00 EUR

Vadium:

39.680,00 EUR

Geringstes Gebot:

198.400,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Schätzwert 1/2-Anteil, mit Berücksichtigung eines Miteigentumsabschlages: 396.800,00
Schätzwert 1/2-Anteil, ohne Berücksichtigung eines Miteigentumsabschlag: 482.500,00
Verweis auf vollinhaltliches Gutachten.
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle
usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den
Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens
gegen Kostenersatz erhältlich.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn
der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung
der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfändgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit
Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert,
vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den
Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben , so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich
aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den
Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in
Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich
sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter
gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber
noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der
Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge,
Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren , die noch nicht
pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung
angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der
Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis
zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind
ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile
können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert
werden.
(Bel. Zu EF 216 - Versteigerungsedikt)


Foto(s):

Südwestansicht (135 KB) Südostansicht (146 KB) Nordwestansicht (138 KB) Unterstellplatz (119 KB) Terrasse EG (140 KB) Terrasse EG (133 KB) Terrasse UG (112 KB) Stützmauer Parkplatz (138 KB) Grünfläche SO (135 KB) EG Kochen Essen Wohnen (109 KB) EG Kochen (63 KB) Küche EG (63 KB) Sitzplatz EG (125 KB) Gang UG (118 KB) Zimmer UG (84 KB) Bad Dusche (82 KB) Schrankraum (126 KB) Technik (92 KB) Büro UG (88 KB) Keller (91 KB)


Bekannt gemacht am 5.11.2025

Sonstiges Edikt

"Höhe der Sicherheitsleistung" von 3.968,00 auf 39.680,00 geändert.


Ausdruck vom: 01.12.2025 19:36:29 MEZ