Verschiebung - Einfamilienhaus
5 E 36/22p
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
09.04.2026
Zubehör: keines
Dem Verpflichteten ist die Entfernung des Zubehörs untersagt.
Auf den Grenzüberbau in Form eines abbruchreifen Carports wird hingewiesen. Im Übrigen wird auf die Fassung des Schätzungsgutachtens und des Versteigerungsedikts in der Ediktsdatei im Internet verwiesen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Gemäß § 147 EO kann das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern (kein sogenanntes „Online-Sparbuch“) erlegt werden.
Die verpflichtete Partei hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft samt Zubehör durch Kaufinteressenten zu gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.
Zur Nachricht:
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Schätzungsgutachten und eine Kurzfassung ist aus der Ediktsdatei zu ersehen (www.edikte.justiz.gv.at).
Allgemeine Aufforderung:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger:
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in die Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schulderns einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht
erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
Findet die Versteigerung statt? Es kommt immer wieder vor, dass sich die Parteien sprichwörtlich im letzten Moment einigen und die Versteigerung entfällt. Sobald das Gericht von einer solchen Einigung erfährt, wird der Entfall der Versteigerungstagsatzung durch Edikt bekanntgemacht. Es wird daher empfohlen, möglichst kurz vor dem Termin in der Ediktsdatei Einsicht zu nehmen und sich zu vergewissern, dass der Termin noch aufrecht ist.
am 19.05.2026 um 13:00 Uhr
Bezirksgericht Baden, 2500 Baden, Conrad v. Hötzendorf Pl. 6, Verhandlungssaal 5, 1.Stock
Der verpflichteten Partei wird aufgetragen, die zu versteigernde Liegenschaft
Grundbuch 04301 Altenmarkt
EZ 169
B-LNr. 4
Anteile 1/1
am 09.04.2026
in der Zeit von 0800 Uhr bis 0830
von Kauflustigen besichtigen zu lassen.
1.) Der Besichtungstermin am 09.04.2026 findet nicht statt.
2.) Der verpflichteten Partei wird aufgetragen, die zu versteigernde Liegenschaft
Grundbuch 04301 Altenmarkt
EZ 169
B-LNr. 4
Anteile 1/1
am 13.05.2026
in der Zeit von 0800 bis 0830
von Kaufinteressenten besichtigen zu lassen.
am 14.04.2026 um 13:00 Uhr
Bezirksgericht Baden, 2500 Baden, Conrad v. Hötzendorf Pl. 6, Verhandlungssaal 5, 1.Stock
04301 Altenmarkt
169
344/5
4
Altenmarkt an der Triesting 63
2571 Altenmarkt an der Triesting
Einfamilienhaus
Altenmarkt an der Triesting, ist dem Grundbuchskörper der Katastralgemeinde KG 04301 Altenmarkt mit den Einlagezahlen EZ 169 mit dem Grundstück 344/5 mit einer Grundstücksfläche von 631 m² zugeordnet. Diese Liegenschaft steht im Alleineigentum von Herrn Franz Szerdeli (geb. 22.12.1967) mit der B-LNR 4.
Auf der Liegenschaft befindet sich ein Wohngebäude (Einfamilienhaus), welches gemäß Befundaufnahme im Jahr 1965 errichtet wurde.
Das Einfamilienhaus besteht einem Erdgeschoss und einem nicht ausgebauten Dachraum. Die Nutzfläche beträgt insgesamt rd. 104,30 m2. Nordöstlich an das Wohngebäude angeschlossen ist ein Nebengebäude (Carport) situiert. Der Bau- und Erhaltungszustand ist als mäßig zu beurteilen.
Der Gutachterin wurden keinerlei sonstige Miet- bzw. Bestandsrechte an dem Objekt angezeigt.
631 m²
104,00 m²
60.000,00 EUR
k.a.
kein Zubehör
6.000,00 EUR
30.000,00 EUR
Zum Verständnis des Gutachtens empfiehlt sich die Berücksichtigung des Langgutachtens.
nicht verfügbar
Bekannt gemacht am 24.3.2026
Sonstiges Edikt
"Ort und Zeit der Besichtigung" hinzugefügt: Der verpflichteten Partei wird aufgetragen, die zu versteigernde Liegenschaft, Grundbuch 04301 Altenmarkt, EZ 169, B-LNr. 4, Anteile 1/1, am 09.04.2026, in der Zeit von 0800 Uhr bis 0830, von Kauflustigen besichtigen zu lassen.
Bekannt gemacht am 8.4.2026
Sonstiges Edikt
"Ort und Zeit der Einsichtnahme" hinzugefügt: 1.) Der Besichtungstermin am 09.04.2026 findet nicht statt. , 2.) Der verpflichteten Partei wird aufgetragen, die zu versteigernde Liegenschaft, Grundbuch 04301 Altenmarkt , EZ 169 , B-LNr. 4, Anteile 1/1 , am 13.05.2026 , in der Zeit von 0800 bis 0830 , von Kaufinteressenten besichtigen zu lassen.
Bekannt gemacht am 9.4.2026
Verschiebung
Verschiebung von 14.04.2026 um 14:00 Uhr auf 19.05.2026 um 13:00 Uhr.








