Versteigerung - Wohnhaus
9 E 1/25p
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
27.08.2025
am 22.10.2025 um 09:00 Uhr
Bezirksgericht Krems an der Donau, Erdgeschoss, Saal E
02732/809 393502 Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Der Verpflichtete sowie Dritte haben die Besichtigung der Liegenschaften und ihres Zubehörs grundsätzlich zu dulden. Wird die Besichtigung verweigert, kann bis 14 Tage vor dem Versteigerungstermin ein Besichtigungstermin beim Bezirksgericht beantragt werden.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: keine Lasten.
Zu der genannten Liegenschaft gehört kein Zubehör. Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Das Vadium beträgt 10 % vom Schätzwert und kann nur in Form von Sparbüchern erlegt werden. Bieter haben sich durch Vorlage eines Reisepasses auszuweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Ediktsdatei eine Langfassung des Schätzungsgutachtens zu finden ist. (§ 170 Z 7 EO n.F.).
In Abänderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen gem § 146 Abs 1 Z 5 EO, wonach ein höherer Betrag als geringstes Gebot der Versteigerung zu Grunde gelegt wird, sohin mit dem
Schätzwert in Höhe von EUR 146.000,00.
12149 Oberbergern
74
6
Oberbergern Nr. 52 und 115
3512 Oberbergern
Einfamilienhaus
Auf der Liegenschaft bestehen ein Wohnhaus, eine Garage und ein Schuppen.
Beim Wohnhaus sind ein Erdgeschoß und ein ausgebautes Dachgeschoß vorhanden. Im Erdgeschoß befinden sich ein Vorraum, ein Zimmer, ein Technikraum, ein Badezimmer und ein Schlafzimmer. Im ausgebauten Dachgeschoß befinden sich das Wohnzimmer, die Küche, ein WC und ein Abstellraum.
Im Jahr 2018 wurde mit dem Zu- und Umbau des Wohnhauses begonnen; dieses Bauvorhaben ist noch nicht abgeschlossen.
Bei der Garage handelt es sich um eine Doppelgarage, welche im Westen des Wohnhauses gelegen ist und besteht aus einem Erdgeschoß.
Der Schuppen ist im Südwesten des Wohnhauses situiert und besteht aus einem Erdgeschoß und ist tlw. unterkellert.
146.000,00 EUR
nicht festgestellt
14.600,00 EUR
146.000,00 EUR
~ Fertigstellungs- und Sanierungskosten
Die Kosten für die erforderliche Fertigstellung bzw. Sanierungen gegenständlicher Objekte wurden für vorliegendes Gutachten pauschal, ohne detaillierte Kalkulation, angesetzt. Dies deshalb, weil ein präsumtiver Käufer gegenständlicher Liegenschaft mit großer Wahrscheinlichkeit bei seinen Kaufpreisüberlegungen in ähnlicher Weise vorgehen würde. Der gefertigte Sachverständige kann demnach für die Höhe der Sanierungs- und Abbruchkosten, welche tatsächlich anfallen werden, keine Haftung übernehmen.
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~ Keller unter der Doppelgarage auf GstNr. .96 KG 12149 Oberbergern
Entsprechend dem übergebenen Einreichplan der Gemeinde Bergern im Dunkelsteinerwald vom Juli 1967 befindet sich unter der Doppelgarage ein Kellergeschoss, das über eine einfache Stiegenanlage begehbar sein sollte.
Im Zuge der Befundaufnahme wurde diese Stiegenanlage oder ein anderer Zugang in das Kellergeschoß nicht vorgefunden. Dies, obwohl an der Nordseite des Objektes eine Kellerwand mit Kellerfenster vorhanden sind.
Vorliegender Bewertung wurde demnach unterstellt, dass das Kellergeschoß unter der Garage nicht begehbar und auch nicht nutzbar sei. Sollte diese Annahme nicht zutreffen, so würde sich der in vorliegendem Gutachten ausgewiesene Verkehrswert entsprechend verändern.
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~ Möglicher Überbau auf die GstNr. 961/5 und 383/5 je KG 12149 Oberbergern
Wie aus dem mit dem digitalen Kataster überlagertem Orthophoto klar ersichtlich, sind möglicherweise Teile des Schuppens auf den GstNr. 961/5 und GstNr. 383/5 je KG Oberbergern errichtet. Dahingehend sind keine Rechtsunsicherheiten bekannt. Vorliegender Bewertung wurde unterstellt, dass die tatsächlichen Grundstücksgrenzen (ruhender Besitzstand) nicht mit dem digitalen Kataster übereinstimmen und somit diesbezüglich keine Rechtsunsicherheiten bestünden. Sollte dies nicht zutreffen, so würde sich der in vorliegendem Gutachten ausgewiesene Verkehrswert allenfalls entsprechend verändern.
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~ Pool und Grillplatz auf GstNr. 383/5 KG 12149 Oberbergern
Auf dem südlich an das Wohnhaus angrenzenden Grundstück Nr. 383/5 KG 12149 Oberbergern befinden sich ein Pool, eine Gartenhütte sowie ein Grillplatz. Diese Anlagen werden offensichtlich gemeinsam mit dem Wohnhaus Oberbergern Nr. 52 genutzt.
Eine Abfrage des fertigenden Sachverständigen hat ergeben, dass sich das GstNr. 383/5 KG Oberbergern ebenfalls im Eigentum des Verpflichteten befindet, Dieses ist jedoch nicht Gegenstand vorliegenden Exekutionsverfahrens. Demnach wurde auf diese Baulichkeiten in gegenständlichem Gutachten auch nicht weiter eingegangen.
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~ Schadhafte Stützmauer bei der Garage
Beim Vorplatz der Garage ist die Stützmauer schadhaft und vermutlich deshalb eine Betonplatte am Boden gebrochen. Gegenständlicher Bewertung wurde unterstellt, dass diese Bauschäden auch mit den angesetzten Fertigstellungs- und Sanierungskosten behoben werden könnten. Sollte dies nicht zutreffen, so würde sich der im vorliegenden Gutachten ausgewiesene Verkehrswert entsprechend verändern.
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~ Fehlende Absturzsicherung
Im Bereich des Stiegenaufganges im ersten Obergeschoß muss vor Durchführung einer weiteren Bauführung bzw. Sanierung des Objektes eine Absturzsicherung bzw. ein Geländer angebracht werden.
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~ Energieausweis
Der Energieausweis betreffend das Wohnhaus wurde anlässlich der Einsichtnahme im Bauakt der Gemeinde Bergern im Dunkelsteinerwald erhoben.
Dieser Energieausweis wurde vom Ingenieurbüro Bauphysik Christian JACHAN im Rahmen des Um- und Zubaus gegenständlichen Objektes am 18.06.2018 ausgestellt. Demnach weist das Objekt nach Um- und Zubau einen Referenz-Heizwärmebedarf von 57,2 kWh/(m²a) und einen Gesamtenergieeffizienz-Faktor von 0,79 auf.
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Beachten Sie bitte die Langfassung des Gutachtens, in diesem sind die bewertungsrelevanten Merkmale detailliert beschrieben (als pdf-Datei abrufbar)
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