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Dienststelle:

BG Dornbirn (920)

Aktenzeichen:

25 E 130/25a

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

18.03.2026

Versteigerungstermin:

am 06.05.2026 um 10:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Dornbirn, Kapuzinergasse 12, 6850 Dornbirn, Verhandlungssaal 28/II. Stock

Telefonkontakt:

05 76 014 3486-08, -31

Besichtigungszeit:

Die Besichtigung der Liegenschaften findet am 27.04.2026, 09.00 Uhr, statt.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Aus der Ediktsdatei (www.edikte.justiz.gv.at) ist das gesamte Schätzgutachten zu ersehen.


Grundbuch:

92005 Lustenau

EZ:

5900

Grundstücksnr.:

GStNr. 132/2 Baufläche (Gebäude), Lustenau Bauflächen
(Gebäudenebenflächen), Gärten, Vorachstraße 37a

BLNr:

3 und 4, 1/2 Anteile

Liegenschaftsadresse:

Vorachstraße 37a

PLZ/Ort:

6890 Lustenau


Kategorie(n):

Zweifamilienhaus

Beschreibung (WE):

Östlich des Zentrums der Marktgemeinde Lustenau gelegene als Baufläche-Wohngebiet gewidmete Liegenschaft mit ca. 588m² Grundfläche samt darauf errichtetem dreigeschossigem Wohnhaus bestehend aus Kellergeschoss, Erdgeschoss/Hochparterre und Dachgeschoss

Grundstücksgröße:

588 m²

Objektgröße:

208,33 m²


Schätzwert:

596.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Wohnung im EG/Hochparterre:
Kochen/Essen/Wintergarten: Einbauküche mit Waschbecken und Elektrogeräten (Glaskeramikkochfeld, Backrohr, Dunstabzug, Geschirrspüler)
Badezimmer: Spiegelschrank
Wohnung Kellergeschoss:
Badezimmer: Handwaschbeckenunterbauschrank und ein Spiegelschrank
Kochen/Essen (Gästezimmer): Küchenzeile mit Glaskeramikkochfeld, Backrohr, Waschbecken
Wohnung im Dachgeschoss:
Küche: Einbauküche mit Waschbecken und Elektrogeräten (Glaskeramikkochfeld, Backrohr, Dunstabzug, Kühlschrank) im Wert von gesamt EUR 0,00 laut Seiten 55, 56 und 82 im Bewertungsgutachten.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

0,00 EUR

Vadium:

59.600,00 EUR

Geringstes Gebot:

298.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Nach den Erhebungen des Sachverständigen sind im gegenständlichen Wohnhaus zwei Wohnungen (eine Wohnung im Erdgeschoss/Hochparterre und eine Wohnung im Dachgeschoss) sowie ein zur Wohnnutzung bewilligtes Gästezimmer im Kellergeschoss baurechtlich bewilligt. Die Nutzung eines Kellerraumes als Schlafzimmer/Aufenthaltsraum im Kellergeschoss und somit die Nutzung als dritte Wohnung in Verbindung mit dem Gästezimmer (Nutzung als Küche) und dem Waschraum im Kellergeschoss ist baurechtlich nicht genehmigt. Allfällige damit verbundene Ansprüche/Streitigkeiten bleiben der Klärung auf dem Rechtsweg bzw vor den verwaltungsbehördlichen Instanzen vorbehalten.
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Nach den weiteren Ausführungen des Sachverständigen ist die Wohnung im Kellergeschoss vermietet. Wie sich aus dem vorgelegten schriftlichen Mietvertrag ergibt, ist die Wohnung mit einer Laufzeit vom 01.07.2024 bis 30.06.2026 vermietet. Der Mietzins wurde mit EUR 550,00 inkl. Strom- und Betriebskostenpauschale festgesetzt. Kaution ist keine hinterlegt (Bewertungsgutachten Seite 65 f). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wirksam begründete Bestandverhältnisse, die dem MRG unterliegen, vom Ersteher zu übernehmen sind. Die Zwangsversteigerung bildet für Mietverhältnisse, die dem MRG unterliegen, keinen Kündigungsgrund. Es wird weiters ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Klärung mit dem Mietverhältnis allenfalls zusammenhängender strittiger Fragen mit Bindungswirkung insbesondere gegen die als Mieter/Pächter in Betracht kommende(n) Person(en) im Exekutionsverfahren nicht möglich ist (Angst in Angst, Kommentar zur Exekutionsordnung³, Rz 4 zu § 144 EO, und Angst/Jakusch/Mohr, MGA14, E 6. zu § 144 EO), sondern einer auf dem Rechtsweg auszutragenden Auseinandersetzung des Erstehers mit dem/den Betroffenen vorbehalten bleibt.
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Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind mit Ausnahme allenfalls bestehender wirksam begründeter Bestandrechte keine Lasten zu übernehmen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
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Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister) und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten, haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw. öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
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Die verpflichtete Partei hat haben dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichten.
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Das Vadium ist gemäß § 179 Abs. 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde (Sparbuch!) zu erlegen (KEIN BARGELD!) und beträgt EUR 59.600,00.
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Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.


Kurzgutachten:

Kurzgutachten Wohnhaus

Foto(s):

Küche EG (103 KB) Wintergarten EG (111 KB) Terrasse EG (116 KB) Wohnzimmer EG (99 KB) Badezimmer EG (71 KB) Toilette EG (75 KB) Zimmer 1 EG (89 KB) Zimmer 2 EG (50 KB) Zimmer 3 EG (72 KB) Gang KG (89 KB) Badezimmer KG (110 KB) Badezimmer KG (80 KB) Küche KG (89 KB) Schlafzimmer KG (90 KB) Heizraum KG (93 KB) Kellerraum KG (135 KB) Kellerraum KG (108 KB) Garage KG (93 KB) Stiege EG - DG (93 KB) Wohnraum DG (105 KB) Terrasse DG (228 KB) Küche DG (90 KB) Badezimmer DG (76 KB) Schlafzimmer DG (88 KB) Zimmer DG (62 KB) Außenansicht Ost (202 KB) Außenansicht West (131 KB) Garten (171 KB)

Ausdruck vom: 20.04.2026 12:40:06 MESZ