Versteigerung - 3 Zi-WO incl. KFZ Stellplatz
20 E 16/25d
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
10.10.2025
am 16.12.2025 um 11:00 Uhr
Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Verhandlungssaal 1, 1. Stock
25. November 2025 um 11.00 Uhr
Der Besichtigungstermin findet ohne Beisein einer Amtsperson (und ohne Schlosser) statt.
Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Servicecenter
Ausnahmslos von 08.00 - bis 12.00 Uhr
Die 84+84/9286 und 7+7/9286 Miteigentumsanteile in EZ 1723, KG 81225 Pradl (Wohnung W 65 und
Abstellplatz TP 14) werden nur gemeinsam ausgeboten und versteigert: Bei dieser Versteigerung wird
gemäß § 146 Abs 1 EO von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgewichen, indem die
genannten Miteigentumsanteile, mit denen Wohnungseigentum an mehr als einer
Wohnung/Wohnungseigentumsobjekt verbunden ist, gem. § 146 Abs 1 Z 3 EO ausschließlich
gemeinsam unter Zugrundelegung des gesamten Schätzwertes von EUR 487.000,-- versteigert
werden.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung
gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
Der oben in der Mitte anzuklickende „Anhang zum Edikt“ ist zu beachten!
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
C-LNR 5: Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens gem. Pkt. II. lit. A) Ziff. 1 Dienstbarkeitsvertrag 2006-
09-15 auf Gst. 3104/1 für Gst. 3108 in EZ 1719
C-LNR 6: Dienstbarkeit der Errichtung, Erhaltung und des Betreibens von Versorgungs- und
Entsorgungsleitungen gem. Pkt. II. lit. A) Ziff. 2 Dienstbarkeitsvertrag 2006-09-15 auf Gst. 3104/1 für
Gst. 3108 in EZ 1719
C-LNR 7: Dienstbarkeit der Nichterrichtung einer Abzäunung gem. Pkt. II. lit. A) Ziff. 3
Dienstbarkeitsvertrag 2006-09-15 auf Gst. 3104/1 für Gst. 3108 in EZ 1719
C-LNR 8: Dienstbarkeit der Mitbenützung des Kinderspielplatzes sowie des Gehens gem. Pkt. II. lit. a)
Ziff. 4 Dienstbarkeitsvertrag 2006-09-15 auf Gst. 3104/1 für Gst. 3108 in EZ 1719
C-LNR 9: Dienstbarkeit des Gehens gem. Pkt. II. lit. a) Ziff. 5 Dienstbarkeitsvertrag 2006-09-15 auf Gst.
3104/1 für Stadtgemeinde Innsbruck in Vertretung der Allgemeinheit
C-LNR 10: Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens gem. Pkt. II. lit. a) Ziff. 6 Dienstbarkeitsvertrag 2006-
09-15 auf Gst. 3104/1 für Gst. 3106 in EZ 1718
C-LNR 12: Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens auf Gst. 3104/1 gem. Pkt. XIX lit. a Ziff. 1 Kauf- und
Wohnungseigentumsvertrag 2006-11-17 für Gst. 3104/2 in EZ 1717
C-LNR 13: Dienstbarkeit der Mitbenützung des Kinderspielplatzes sowie des Gehens auf Gst. 3104/1
gem. Pkt. XIX lit. a Ziff. 2 Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag 2006-11-17 für Gst. 3104/2 in EZ 1717
C-LNR 14: Dienstbarkeit des Führens von Versorgungs- und Entsorgungszu- und -ableitungen auf Gst.
3104/1 gem. Pkt. XIX lit. a Ziff. 3 Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag 2006-11-17 für Gst. 3104/2 in
EZ 1717
C-LNR 15: Dienstbarkeit der alleinigen Benützung des Müllraumes auf Gst. 3104/1 gem. Pkt. XIX lit. a
Ziff. 4 Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag 2006-11-17 für Gst. 3104/2 in EZ 1717
C-LNR 16: Dienstbarkeit der Mitbenützung der Heizung auf Gst. 3104/1 gem. Pkt. XIX lit. a Ziff. 5 Kauf-
und Wohnungseigentumsvertrag 2006-11-17 für Gst. 3104/2 in EZ 1717
C-LNR 17: Dienstbarkeit der Nichterrichtung einer Abzäunung auf Gst. 3104/1 gem. Pkt. XIX lit. a Ziff. 6
Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag 2006-11-17 für Gst. 3104/2 in EZ 1717
C-LNR 18: Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gem. § 32 WEG 2002 gem. Pkt. XIII 1
Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag 2006-11-17
Gemäß § 11 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz sind im Fall der Zwangsversteigerung eines
Miteigentumsanteils die durch das Wohnungseigentum bewirkten Beschränkungen vom Ersteher
ohne Rücksicht auf den bücherlichen Rang und ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
Gemäß § 27 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz ist die durch ein Vorzugspfandrecht besicherte
Forderung im Fall einer Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils durch Barzahlung zu
berichtigen, soweit sie in der Verteilungsmasse Deckung findet, ansonsten ist sie aber vom Ersteher
ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
81125 BG Innsbruck
1723
3104/1
149-152
Adele-Obermayr-Straße 8
6020 Innsbruck
Eigentumswohnung
3 Zi.-Wohnung im 1. OG, Wohnfläche 80,61 m² zzgl. 6,82 m² Terrasse - nordostseitig ausgerichtet. Personenlift vorhanden.
Kellerabteil im 1.UG - 4,58 m²
KFZ Stellplatz in der Tiefgarage 1.UG - 13,67 m²
Die Wohnung ist in einem dem Alter entsprechenden techn. Bau- und Ausstattungszustand.
1.959 m²
80,61 m²
487.000,00 EUR
Einbauküche mit Ober- und Unterschränken incl. Elektrogeräten. Die Funktionalität der Geräte wurde nicht überprüft. Die Einbauküche ist wertneutral zu sehen und im VK includiert. Bewegliche Fahrnisse wurden nicht berücksichtigt.
0,00 EUR
48.700,00 EUR
243.500,00 EUR
Abweichend zu den Bestimmungen des WEG 2002 wurde im WE Vertrag vereinbart, dass der Wasserverbrauch mit Wasserzählern gemessen und die Aufteilung der gesamten Wassergebühren nach dem gemessenen Verbrauch erfolgt.
Weiteres stimmen die Wohnungseigentümer der Anbringung von Jalousien, Rollläden und Markisen zu, sofern damit keine Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes bzw. keine Gefährdung u. Schädigung der anderen Wohnungseigentümer verbunden sind. Die Errichtungs- und Erhaltungskosten sind vom jeweiligen Eigentümer selbst zu tragen. Ebenso eine notwendige Entfernung dieser bei notwendigen Sanierungen. Die Anbringung von Fensterläden ist nicht gestattet.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Ermittlung des Verkehrswertes aufgrund des Erscheinungsbildes der Wohneinheit zum Zeitpunkt des Lokalaugenscheins erfolgt. Es wurde keine Prüfung hinsichtlich Statik sowie nicht sichtbarer Bauteile und Baustoffe vorgenommen. Die ordentliche Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen wie elektrische Leitungen und sanitäre Anlagen, Ver- und Entsorgungsleitungen wird vorgesetzt und unterstellt.
Es wird ausdrücklich die Einsichtnahme in das Langgutachten der Sachverständigen Kathrin Reitz MSc
empfohlen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium ist gemäß § 179 Abs 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde zu
erlegen (KEIN BARGELD!).
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder
Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus
denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister)
und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten,
haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
Die Verpflichtete Partei hat zum Besichtigungstermin Kaufinteressenten die Besichtigung der
Liegenschaft und des Zubehörs zu gestatten.
nicht verfügbar