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Dienststelle:

BG Wels (512)

Aktenzeichen:

11 E 4011/24g

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

16.07.2025

Versteigerungstermin:

am 15.10.2025 um 14:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Wels, EG, Saal 12

Telefonkontakt:

057 60121 42722

Sonstiges:

1. TELEFONISCHE VORANMELDUNG: Bietinteressenten und Teilnehmer an der Versteigerung
werden ersucht, sich für den Versteigerungstermin in der Zeit zwischen 08. - 10.10.2025, 8:00 bis 12:00
Uhr telefonisch beim BG Wels unter der Nummer 05 760121 42722 anzumelden.
2. Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem
Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG
verzichtet.


Grundbuch:

51222 Ödt

EZ:

169

Grundstücksnr.:

235/2, 235/3, 235/7, 235/8, 235/9, 235/10

BLNr:

11

Liegenschaftsadresse:

Sulzbach 35/2

PLZ/Ort:

4632 Pichl bei Wels


Kategorie(n):

Eigentumswohnung

Beschreibung (WE):

Die Wohnung Top 2 befindet sich im 1. OG eines im Jahr 1968 baubewilligten und im Jahr 1999 parifizierten (Zweifamilien-)Wohnhauses.
Räume:
Küche, Diele, Bad, WC, Kabinett, Wohn-/Esszimmer, Schlafzimmer, Arbeitsraum
Die Wohnung verfügt über einen Balkon (ca. 40 m2), einen direkt zugeordneten Kellerraum und einen direkt zugeordneten Gartenanteil.
Der Dachboden des Hauses ist alleinig der gegenständlichen Top zugeordnet.
Details siehe Langgutachten!

Grundstücksgröße:

3.436 m²

Objektgröße:

120,10 m²


Schätzwert:

226.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Die Bewertung der Liegenschaft beinhaltet grundsätzlich alle auf dem Grundstück errichteten Gebäude.
Weiters sind alle Außenanlagen, Einfriedungen und sonstigen Gartengestaltungsbauwerke sowie alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen und Anlagen etc. (= Zubehör), auch wenn sie nicht gesondert angeführt sind, im ermittelten Verkehrswert berücksichtigt.
Die auf der Liegenschaft oder in den Gebäuden sonst noch vorhandenen Fahrnisse, wie Wohnungseinrichtung, Möblierungen, Gerätschaften, Hausrat, lagernde Materialien oder ähnliches, sind im ermittelten Verkehrswert nicht enthalten.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Vadium:

22.600,00 EUR

Geringstes Gebot:

190.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

1. Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf
welches Konto - Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC - ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen
werden soll.
2. Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote
eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche
Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine
besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung,
lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder
Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen,
die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige
Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird,
so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der
Verwaltungsbehörde dartun.
3. Die Liegenschaft unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
4. Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
- C-LNr. 1a 2875/1967 2108/1999
DIENSTBARKEIT der Kraftleitung auf Gst 235/2 235/7 235/8 235/9 235/10 gem Pkt II-IV
Dienstbarkeitsvertrag 1967-03-08 für Oberösterreichische Kraftwerke Aktiengesellschaft
b 5517/1968 Übertragung der vorangehenden Eintragung(en) aus EZ 75
- C-LNr. 19 a 2108/1999 Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gem § 19 WEG
5. Sonstige Abweichungen von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen : Mit Beschluss vom
11.06.2025 wurde das geringste Gebot mit EUR 190.000,00 festgelegt (ON 32).
6. Laut Sachverständigengutachten bestehen zum Bewertungsstichtag per 28.01.2025 anteilige
Rückstände bei der Gemeinde Pichl bei Wels von EUR 1.114,11
7. Gemäß § 27 Abs 1 WEG 2002 besteht an jedem Miteigentumsanteil in dem durch § 216 Abs 1 Z 3
EO bestimmten Ausmaß ein gesetzliches Vorzugspfandrecht zu Gunsten der Forderungen der
Eigentümergemeinschaft gegen den Eigentümer des Anteils und der Rückgriffsforderungen eines
anderen Wohnungseigentümers aus der Inanspruchnahme von dessen Haftung nach dem WEG. Nach
§ 27 Abs 3 WEG 2002 ist die durch das Vorzugspfandrecht besicherte Forderung im Fall einer
Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils durch Barzahlung zu berichtigen, soweit sie in der
Verteilungsmasse Deckung findet, ansonsten aber vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu
übernehmen.
8. Auf die Anmerkungen / Hinweise / Warnungen der Sachverständigen in ihrem Gutachten wird
ausdrücklich hingewiesen.


Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar

Ausdruck vom: 09.10.2025 01:01:26 MESZ